AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln, 21. August 2001


Es bleibt alles beim Alten:
Kurdistan Volkshaus in Hamburg durchsucht


Nach der Durchsuchung des Vereins "Kurdischen Elternrat" in Pforzheim am 24. Juli 2001,. wurde gestern im Zusammenhang mit der Kampagne zur Anerkennung der kurdischen Identität und der Forderung zur Aufhebung des PKK-Verbots, das Kurdistan Volkshaus e.V. in Hamburg durchsucht und drei Personen vorübergehend festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Dem Vorsitzenden des Vereins wird vorgeworfen, eine Demonstration angemeldet sowie Unterschriften mit der Selbsterklärung "Auch ich bin ein PKKler" übergeben zu haben. Mit diesen Aktivitäten habe er im Rahmen des Betätigungsverbotes der PKK gegen den § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Vereinsgesetzes verstoßen und sich strafbar gemacht zu haben. Zur Sicherung von Beweismaterial wurden Computer sowie schriftliches Material beschlagnahmt. Auch die Räume des Vereins "Freier Frauen aus Mezopotamien" wurden gewaltsam aufgebrochen.

Wie der SPIEGEL bereits in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2001 in einem Beitrag zu der Kampagne der Kurd(inn)en u. a. schreibt, löste "auch die Unterschriftenaktion den erwarteten Reflex aus. Argwöhnisch beobachtet die Türkei, ob auch jeder Bekenner angeklagt wird". Nur wenige Wochen später, am 10. August, heißt es in der Tageszeitung ÖZGÜR POLITIKA, dass der türkische Generalstab einen "Geheimdienstbericht" über die "Institutionen und Kräfte der PKK im In- und Ausland" der Öffentlichkeit präsentiert habe. Razzien und Festnahmen in Vereinen, Kulturzentren und bei der pro-kurdischen Partei HADEP, die laut Bericht angeblich unter dem Einfluss der PKK stehen, ließen nicht lange auf sich warten. Zu Europa glaubt die Türkei festgestellt zu haben, dass "die geheime Unterstützung der PKK durch einige Länder anhält." Diesen Vorwurf richtet die Generalität insbesondere gegen Belgien, Deutschland und Frankreich. Der türkische Innenminister Rüstü Kazim Yücelen drohte auf einer Pressekonferenz damit, alle Personen, die sich in der Türkei an der Identitätskampagne beteiligen, als PKK-Mitglieder verhaften zu lassen.

Auch in Deutschland wurde schnell reagiert: Kurz nach Beginn der Identitätskampagne der Kurdinnen und Kurden am 13. Juni leitete die Bundesanwaltschaft ein neues PKK-Strukturermittlungsverfahren ein. Am 10. Juli folgte die Verhaftung des kurdischen Politikers Halit Yildirim am 10. Juli wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung (§ 129 StGB). Dies sowie die jüngsten Durchsuchungen der kurdischen Vereine deuten darauf hin, dass der deutsche Staat den unnachgiebigen Kurs gegen die Kurd(inn)en fortsetzen will. Zeitungsmeldungen von Anfang August, nach denen der Bundessicherheitsrat entschieden hat, Munitionszünder an die Türkei zu liefern, dokumentiert auch auf diesem Sektor die Fortführung der bisherigen deutsch-türkischen Kooperation. So bleibt offenbar alles beim Alten.


 
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