Köln,
7.12.2001
Erwartungen
der Kurd(inn)en nicht unerwidert lassen
Um
die Notwendigkeit der Aufhebung des PKK-Verbots erneut in den
Blick der Öffentlichkeit zu bringen, veranstalteten die Föderation
kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM), die Deutsche Sektion
der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), medico
international, die Humanistische Union und AZADI, Rechtshilfefonds
für Kurdinnen und Kurden, am 1. und 2. Dezember 2001 in Berlin
das Symposium "Verboten ist, den Frieden zu verbieten".
Die türkisch-deutschen Beziehungen, die Geschichte der Kurden
und des bewaffneten Kampfes sowie die neue Strategie der PKK,
das Verhältnis zwischen EU und Türkei, die neue Strategie
der PKK, Hintergründe und Auswirkungen des PKK-Verbots und
dessen Folgen für die Demokratie in Deutschland waren thematische
Schwerpunkte dieser zweitägigen Veranstaltung.
Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Symposiums verabschiedeten
am 2. Dezember 2001 nachfolgende Resolution an die politisch Verantwortlichen
in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufhebung des Betätigungsverbotes
der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland:
R
e s o l u t i o n
Die
PKK hat im Januar 2000 einseitig und ohne Gegenleistung die Fortführung
des bewaffneten Kampfes offiziell eingestellt, nachdem bereits
zum 1. September 1999 die Beendigung des bewaffneten Kampfes erklärt
und vollzogen worden war.
Seit
November 1993 ist die Betätigung der PKK in der Bundesrepublik
Deutschland verboten. Von November 1993 bis heute wurden zahlreiche
Kurdinnen und Kurden wegen Mitgliedschaft in einer "terroristischen"
bzw. "kriminellen" Vereinigung (§§ 129a, 129
StGB) angeklagt und zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafverfolgungsbehörden
ermittelten massiv gegen Aktivistinnen und Aktivisten der PKK
und alle, die dafür gehalten wurden. Die Grundrechte der
Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden für Kurdinnen
und Kurden faktisch außer Kraft gesetzt. Es kam zu weiteren
Verschärfungen des Ausländerrechts. Eine beispiellose,
von der Politik, Justiz, Polizei und einem Großteil der
Medien mitvollzogene Hetze gegen die kurdische Bevölkerung
führte dazu, dass in der Öffentlichkeit das Bild des
"terroristischen Kurden" dominierte.
Der
grundlegende Wandel der PKK erfolgte in der Erwartung, dass die
aufrichtige Geste des Friedens den Dialog zu einer friedlichen
und demokratischen Versöhnung in der Türkei ermöglicht.
In der Hoffnung, dass die international anerkannten Rechte auch
der Kurdinnen und Kurden in der Türkei, weltweit und insbesondere
in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt werden. Um den
historischen Konflikt in Kurdistan endgültig zu lösen,
den Krieg zukünftig unmöglich zu machen, um die Türkei
auf dem gemeinsamen Weg nach Europa als demokratische Zivilgesellschaft
einzurichten.
Diese Erwartung darf nicht unerwidert bleiben.
Die
Aufhebung des PKK-Verbots ermöglicht den freien, offenen
Dialog zwischen allen Beteiligten. Die zur Versöhnung ausgestreckte
Hand kann nur ergriffen werden, wenn alle Partner des Friedensprozesses
Legalität genießen. Dies bedeutet die freie und ungehinderte
Tätigkeit der PKK und aller kurdischen Vereine in Deutschland.
Dieser Schritt ist die erste und wichtigste friedenspolitische
Geste der Bundesrepublik zur Beendigung des türkisch-kurdischen
Konflikts.
Das
noch geltende Verbot hemmt und ignoriert den strategischen Wechsel
der PKK und dessen positive Auswirkungen innerhalb des kurdischen
Volkes im deutschen Exil und diffamiert es als eine Menschengruppe
"zweiter Klasse". Der innere Frieden in Deutschland,
das Zusammenleben zwischen Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher
Herkunft, wird belastet durch ein antiquiertes Verbot, das die
anwachsende Ausländerfeindlichkeit in unserem Lande politisch-administrativ
stimuliert.
Will
die Bundesrepublik Deutschland Vorurteilsgewalt gegen Ausländerinnen
und Ausländer abbauen, will die Bundesrepublik Deutschland
sich im Innern demokratisch bewähren, der besten inneren
Sicherheit, die es gibt; will die Bundesrepublik Deutschland eine
auch deutsch und europäisch wichtige friedliche Konfliktlösung
in der Türkei gegenüber den Kurdinnen und Kurden befördern
und damit auch zu einem Abbau von Konflikten in Deutschland und
Europa beitragen - dann gibt es nur als ersten Schritt eines:
sofortige Aufhebung des Verbots der PKK. Ein anderes gibt es
demokratisch, grund- und menschenrechtlich nicht.