AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln, 7.12.2001

Erwartungen der Kurd(inn)en nicht unerwidert lassen

Um die Notwendigkeit der Aufhebung des PKK-Verbots erneut in den Blick der Öffentlichkeit zu bringen, veranstalteten die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM), die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), medico international, die Humanistische Union und AZADI, Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden, am 1. und 2. Dezember 2001 in Berlin das Symposium "Verboten ist, den Frieden zu verbieten". Die türkisch-deutschen Beziehungen, die Geschichte der Kurden und des bewaffneten Kampfes sowie die neue Strategie der PKK, das Verhältnis zwischen EU und Türkei, die neue Strategie der PKK, Hintergründe und Auswirkungen des PKK-Verbots und dessen Folgen für die Demokratie in Deutschland waren thematische Schwerpunkte dieser zweitägigen Veranstaltung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Symposiums verabschiedeten am 2. Dezember 2001 nachfolgende Resolution an die politisch Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufhebung des Betätigungsverbotes der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland:

R e s o l u t i o n

Die PKK hat im Januar 2000 einseitig und ohne Gegenleistung die Fortführung des bewaffneten Kampfes offiziell eingestellt, nachdem bereits zum 1. September 1999 die Beendigung des bewaffneten Kampfes erklärt und vollzogen worden war.

Seit November 1993 ist die Betätigung der PKK in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Von November 1993 bis heute wurden zahlreiche Kurdinnen und Kurden wegen Mitgliedschaft in einer "terroristischen" bzw. "kriminellen" Vereinigung (§§ 129a, 129 StGB) angeklagt und zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten massiv gegen Aktivistinnen und Aktivisten der PKK und alle, die dafür gehalten wurden. Die Grundrechte der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden für Kurdinnen und Kurden faktisch außer Kraft gesetzt. Es kam zu weiteren Verschärfungen des Ausländerrechts. Eine beispiellose, von der Politik, Justiz, Polizei und einem Großteil der Medien mitvollzogene Hetze gegen die kurdische Bevölkerung führte dazu, dass in der Öffentlichkeit das Bild des "terroristischen Kurden" dominierte.

Der grundlegende Wandel der PKK erfolgte in der Erwartung, dass die aufrichtige Geste des Friedens den Dialog zu einer friedlichen und demokratischen Versöhnung in der Türkei ermöglicht. In der Hoffnung, dass die international anerkannten Rechte auch der Kurdinnen und Kurden in der Türkei, weltweit und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt werden. Um den historischen Konflikt in Kurdistan endgültig zu lösen, den Krieg zukünftig unmöglich zu machen, um die Türkei auf dem gemeinsamen Weg nach Europa als demokratische Zivilgesellschaft einzurichten.
Diese Erwartung darf nicht unerwidert bleiben.

Die Aufhebung des PKK-Verbots ermöglicht den freien, offenen Dialog zwischen allen Beteiligten. Die zur Versöhnung ausgestreckte Hand kann nur ergriffen werden, wenn alle Partner des Friedensprozesses Legalität genießen. Dies bedeutet die freie und ungehinderte Tätigkeit der PKK und aller kurdischen Vereine in Deutschland.
Dieser Schritt ist die erste und wichtigste friedenspolitische Geste der Bundesrepublik zur Beendigung des türkisch-kurdischen Konflikts.

Das noch geltende Verbot hemmt und ignoriert den strategischen Wechsel der PKK und dessen positive Auswirkungen innerhalb des kurdischen Volkes im deutschen Exil und diffamiert es als eine Menschengruppe "zweiter Klasse". Der innere Frieden in Deutschland, das Zusammenleben zwischen Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher Herkunft, wird belastet durch ein antiquiertes Verbot, das die anwachsende Ausländerfeindlichkeit in unserem Lande politisch-administrativ stimuliert.

Will die Bundesrepublik Deutschland Vorurteilsgewalt gegen Ausländerinnen und Ausländer abbauen, will die Bundesrepublik Deutschland sich im Innern demokratisch bewähren, der besten inneren Sicherheit, die es gibt; will die Bundesrepublik Deutschland eine auch deutsch und europäisch wichtige friedliche Konfliktlösung in der Türkei gegenüber den Kurdinnen und Kurden befördern und damit auch zu einem Abbau von Konflikten in Deutschland und Europa beitragen - dann gibt es nur als ersten Schritt eines: sofortige Aufhebung des Verbots der PKK. Ein anderes gibt es demokratisch, grund- und menschenrechtlich nicht.



 
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