Köln,
20.12.2001
Kurdischer
Politiker zu Haftstrafen verurteilt
Legalisierung
der politischen Betätigung notwendig
Der
kurdische Politiker Mehmet Tanboga wurde am 19. Dezember 2001
vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" zu einer Haftstrafe von
drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem sei er
als Regionsverantwortlicher für die Besetzung des griechischen
Generalkonsulats am 16. Februar 1999 in Düsseldorf verantwortlich
gewesen. Gegen die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah
Öcalan kam es seinerzeit weltweit zu Demonstrationen und
Protestaktionen, so auch in über 50 Städten der Bundesrepublik.
Mehmet Tanboga hatte sich bereits zu Beginn seines Prozesses bereit
erklärt, auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe Stellung
zu nehmen und Fragen zu beantworten. In der Verhandlung am 4.
Dezember ließ er durch seine Verteidiger/in u. a. erklären,
dass "in den frühen Morgenstunden des 16. Februar 1999
auf Veranlassung der Europaführung der PKK/ERNK" u.
a. das griechische Generalkonsulat in Düsseldorf besetzt
wurde, er "sich dann in Folge im gesamten Tagesverlauf des
16. Februar 1999 für eine Deeskalation eingesetzt" und
hierbei auch mit der Polizei verhandelt habe.
Mehmet
Tanboga betonte im Laufe des Prozesses wiederholt, dass er seine
Aufgabe darin gesehen habe, die kurdische Bevölkerung in
Europa, insbesondere in der Bundesrepublik, davon zu überzeugen,
den von der PKK eingeleiteten weitreichenden Friedensweg zu unterstützen.
Zugleich kritisierte er mehrfach die Haltung der Bundesregierung,
die sich beharrlich einem Dialog mit der kurdischen Bewegung verweigere
und weiterhin auf dem Betätigungsverbot für die PKK
bestehe. Er appellierte an die politisch Verantwortlichen, die
friedenspolitischen Bemühungen der kurdischen Bewegung "nicht
versanden" zu lassen und die "Friedenshand nicht auszuschlagen".
Ein
weiterer Prozess gegen einen kurdischen Politiker beginnt am 15.
Januar 2002 vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle. Kazim E.,
der am 30. Mai diesen Jahres verhaftet wurde und sich seitdem
in Untersuchungshaft befindet, wird von Seiten des Generalbundesanwalts
(GBA) ebenfalls Mitgliedschaft in einer "kriminellen"
Vereinigung (§ 129 StGB) vorgeworfen. Der 31-Jährige
soll laut GBA als Führungskader der Region "Nord"
und "Mitte" gewesen sein und "sämtliche personelle
und organisatorischen Angelegenheiten auf Regionsebene" geregelt
haben.
Vermutlich
Ende Januar 2002 wird der Prozess gegen die 51-jährige Kurdin
Fethiye K. vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eröffnet
werden. Ihr wirft die GBA "Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung" (§ 129a StGB) vor. Fethiye K. befindet
sich seit dem 15. Februar 2001 in Untersuchungshaft.
Um
der kurdischen Bewegung und ihrer Einrichtungen eine freie und
ungehinderte politische Betätigung zu ermöglichen, hält
AZADI an der Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots fest. Im
übrigen würden auf diese Weise konspirative Verhaltensweisen,
wie sie der Organisation immer wieder vorgeworfen werden, überflüssig.
AZADI fordert zudem die Einstellung der Prozesse gegen kurdische
Politiker/innen und die Freilassung der Gefangenen.