AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln,18.01.02

Prozesseröffnung gegen "mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär" Kazim E. in Celle

Gegen den am 30. Mai 2001 in Thüringen verhafteten kurdischen Politiker Kazim E. wird am 22. Januar 2002 vor dem Oberlandesgericht Celle der Prozess eröffnet. Ihm wird vom Generalbundesanwalt (GBA) Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung (§ 129 StGB) vorgeworfen. In seiner Funktion als "seit Jahren hauptamtlicher Kader" soll er von Ende Juni 1999 bis Mitte Februar 2000" das "PKK-Gebiet Köln" und ab Mitte Juni bis zu seiner Festnahme das "PKK-Gebiet Hannover" geleitet haben. Außerdem habe er laut GBA "sämtliche personellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten der Region ‚Mitte' geregelt". Der GBA wirft ihm des weiteren vor, an der "Schleusung des hochrangigen PKK-Kaders Feridun M. von den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland beteiligt" gewesen zu sein. Kazim E. befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft in der JVA Celle. Der Prozess ist derzeit auf 28 Verhandlungstage festgelegt und soll bis Ende April 2002 dauern.

Vor dem Hintergrund der neuerlichen Bedrohungsanalysen, die von Seiten diverser Landesämter für Verfassungsschutz und staatsanwaltlichen Vertretern verbreitet werden, wird sich in diesem Prozess zeigen, ob die Strafverfolgungsbehörden erneut einen harten Kurs gegenüber der kurdischen Bewegung verfolgen oder ob die Äußerungen lediglich die Meinung einzelner Behörden wiedergeben. Der Vertreter des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Rüdiger Hesse, hatte in dem politischen Magazin FAKT am 14. Januar die Auffassung vertreten, dass es unter militanten PKK-Kadern eine neue Gewaltbereitschaft gebe. Konkrete Anhaltspunkte oder gar Beweise für seine Behauptungen hat er hierfür allerdings nicht genannt.

Statt mit der türkischen Regierung Vereinbarungen zu treffen über Auslieferungsmöglichkeiten von kurdischen Aktivist(inn)en an die Türkei, sollte die Bundesregierung die friedenspolitischen Anstrengungen der kurdischen Bewegung anerkennen und ihr eine Basis schaffen für legale politische Arbeit in der Bundesrepublik. Hierzu gehört die Aufhebung des Betätigungsverbotes der PKK und ein Ende der Kriminalisierung und Stigmatisierung der kurdischen Bevölkerung.

Prozessbeginn: 22. Januar 2002, 10.00 Uhr, Oberlandesgericht Celle, Sitzungssaal 94, Eingang Kanzleistr. 4


 
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