Köln,18.01.02
Prozesseröffnung
gegen "mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär"
Kazim E. in Celle
Gegen
den am 30. Mai 2001 in Thüringen verhafteten kurdischen Politiker
Kazim E. wird am 22. Januar 2002 vor dem Oberlandesgericht Celle
der Prozess eröffnet. Ihm wird vom Generalbundesanwalt (GBA)
Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung (§
129 StGB) vorgeworfen. In seiner Funktion als "seit Jahren
hauptamtlicher Kader" soll er von Ende Juni 1999 bis Mitte
Februar 2000" das "PKK-Gebiet Köln" und ab
Mitte Juni bis zu seiner Festnahme das "PKK-Gebiet Hannover"
geleitet haben. Außerdem habe er laut GBA "sämtliche
personellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten
der Region Mitte' geregelt". Der GBA wirft ihm des
weiteren vor, an der "Schleusung des hochrangigen PKK-Kaders
Feridun M. von den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland
beteiligt" gewesen zu sein. Kazim E. befindet sich seit seiner
Festnahme in Untersuchungshaft in der JVA Celle. Der Prozess ist
derzeit auf 28 Verhandlungstage festgelegt und soll bis Ende April
2002 dauern.
Vor
dem Hintergrund der neuerlichen Bedrohungsanalysen, die von Seiten
diverser Landesämter für Verfassungsschutz und staatsanwaltlichen
Vertretern verbreitet werden, wird sich in diesem Prozess zeigen,
ob die Strafverfolgungsbehörden erneut einen harten Kurs
gegenüber der kurdischen Bewegung verfolgen oder ob die Äußerungen
lediglich die Meinung einzelner Behörden wiedergeben. Der
Vertreter des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Rüdiger
Hesse, hatte in dem politischen Magazin FAKT am 14. Januar die
Auffassung vertreten, dass es unter militanten PKK-Kadern eine
neue Gewaltbereitschaft gebe. Konkrete Anhaltspunkte oder gar
Beweise für seine Behauptungen hat er hierfür allerdings
nicht genannt.
Statt
mit der türkischen Regierung Vereinbarungen zu treffen über
Auslieferungsmöglichkeiten von kurdischen Aktivist(inn)en
an die Türkei, sollte die Bundesregierung die friedenspolitischen
Anstrengungen der kurdischen Bewegung anerkennen und ihr eine
Basis schaffen für legale politische Arbeit in der Bundesrepublik.
Hierzu gehört die Aufhebung des Betätigungsverbotes
der PKK und ein Ende der Kriminalisierung und Stigmatisierung
der kurdischen Bevölkerung.
Prozessbeginn:
22. Januar 2002, 10.00 Uhr, Oberlandesgericht Celle, Sitzungssaal
94, Eingang Kanzleistr. 4