AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln, 03.04.02

 

Kurdischer Politiker vom OLG Celle zu Haftstrafen verurteilt

Heute wurde der kurdische Politiker Kazim E. vom Oberlandesgericht (OLG) Celle wegen Mitgliedschaft in einer "kriminellen"Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am 13. März zwei Jahre gefordert und die Verteidiger von Kazim E. eine Strafe von nicht mehr als sechs Monaten.

Kazim E. wurde am 22. April 2001 in Gotha/Thüringen festgenommen. Einen Tag später erließ das Amtsgericht Gotha einen Sicherungshaftbefehl. Der Angeklagte wurde in Abschiebehaft genommen. Obwohl die Behörden aufgrund von Observationen über die politischen Aktivitäten des Kurden informiert waren, beantragte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt gegen ihn keinen Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung. Die zuständige deutsche Ausländerbehörde wollte jedoch Kazim E. nicht in die Niederlande abschieben, wo er Asyl beantragt hatte, sondern in die Türkei. Und das, obwohl er dort wegen seiner politischen Aktivitäten per Haftbefehl gesucht wird. Auf Intervention eines Anwalts ordnete das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge dann die Abschiebung in die Niederlande an, die am 31. Mai 2001 hätte erfolgen sollen. Erst nachdem die Abschiebung in die Türkei nicht durchgeführt werden konnte, beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den kurdischen Politiker wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 129 StGB.

Der Generalbundesanwalt ließ dann aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof Kazim E. am 3o. Mai 2001 in Untermaßfeld/Thüringen festnehmen. Er war als "mutmaßlicher PKK-Führungsfunktionär" und "Gebietsverantwortlicher" der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" angeklagt.

Dass gegenüber der kurdischen Bewegung keine neuen Wege beschritten werden, macht dieses Urteil gegen Kazim E. deutlich. Wie auch der Bericht des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen (NRW) für das Jahr 2001 vermerkt, "haben die Friedensbemühungen der PKK keine positive Resonanz bei politischen Verantwortungsträgern in der Türkei oder im übrigen Europa erfahren". Insbesondere in der Bundesrepublik findet "ihr Friedenskurs und die Bemühungen um den innerparteilichen Demokratisierungsprozess keinerlei Beachtung". Diese ignorante und zum Frieden unfähige oder unwillige Haltung ist ein trauriges Kapitel des deutsch-kurdischen Verhältnisses.

AZADI fordert die Aufhebung des PKK-Verbotes und die Legalisierung der politischen Arbeit.


 
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