Köln,
03.04.02
Kurdischer
Politiker vom OLG Celle zu Haftstrafen verurteilt
Heute
wurde der kurdische Politiker Kazim E. vom Oberlandesgericht (OLG)
Celle wegen Mitgliedschaft in einer "kriminellen"Vereinigung
(§ 129 Strafgesetzbuch) zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und
6 Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer
am 13. März zwei Jahre gefordert und die Verteidiger von
Kazim E. eine Strafe von nicht mehr als sechs Monaten.
Kazim
E. wurde am 22. April 2001 in Gotha/Thüringen festgenommen.
Einen Tag später erließ das Amtsgericht Gotha einen
Sicherungshaftbefehl. Der Angeklagte wurde in Abschiebehaft genommen.
Obwohl die Behörden aufgrund von Observationen über
die politischen Aktivitäten des Kurden informiert waren,
beantragte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt gegen ihn
keinen Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer
"kriminellen" Vereinigung. Die zuständige deutsche
Ausländerbehörde wollte jedoch Kazim E. nicht in die
Niederlande abschieben, wo er Asyl beantragt hatte, sondern in
die Türkei. Und das, obwohl er dort wegen seiner politischen
Aktivitäten per Haftbefehl gesucht wird. Auf Intervention
eines Anwalts ordnete das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge dann die Abschiebung in die Niederlande an, die
am 31. Mai 2001 hätte erfolgen sollen. Erst nachdem die Abschiebung
in die Türkei nicht durchgeführt werden konnte, beantragte
die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den kurdischen Politiker
wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 129 StGB.
Der
Generalbundesanwalt ließ dann aufgrund des Haftbefehls des
Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof Kazim E. am 3o. Mai
2001 in Untermaßfeld/Thüringen festnehmen. Er war als
"mutmaßlicher PKK-Führungsfunktionär"
und "Gebietsverantwortlicher" der "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" angeklagt.
Dass
gegenüber der kurdischen Bewegung keine neuen Wege beschritten
werden, macht dieses Urteil gegen Kazim E. deutlich. Wie auch
der Bericht des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen (NRW)
für das Jahr 2001 vermerkt, "haben die Friedensbemühungen
der PKK keine positive Resonanz bei politischen Verantwortungsträgern
in der Türkei oder im übrigen Europa erfahren".
Insbesondere in der Bundesrepublik findet "ihr Friedenskurs
und die Bemühungen um den innerparteilichen Demokratisierungsprozess
keinerlei Beachtung". Diese ignorante und zum Frieden unfähige
oder unwillige Haltung ist ein trauriges Kapitel des deutsch-kurdischen
Verhältnisses.
AZADI
fordert die Aufhebung des PKK-Verbotes und die Legalisierung der
politischen Arbeit.