30.
April 2002
Kriminalisierung
kurdischer Aktivitäten wird fortgesetzt
Die
Bundesanwaltschaft (BAW) hat am 26. März 2002 den "mutmaßlichen
Führungsfunktionär" Ibrahim K. in Saarlouis festnehmen
lassen. Sie wirft ihm Mitgliedschaft in einer "kriminellen"
Vereinigung (§129 StGB) vor. Der kurdische Politiker befindet
sich seit dem 27. März in München-Stadelheim in Untersuchungshaft.
Wegen seiner politischen Aktivitäten für die PKK wurde
er bereits im Oktober 1999 vom Landgericht Lüneburg zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, die
das Gericht zur Bewährung ausgesetzt hatte.
Am
17. April 2002 wurde in Köln Ali Ö. festgenommen. Er
befindet sich in der JVA Köln in Untersuchungshaft. Ihm wird
vorgeworfen, "den organisatorischen Zusammenhalt (...) einer
verbotenen Partei" aufrechterhalten bzw. "sich in einer
solchen Partei oder in einem solchen Verein als Mitglied betätigt
zu haben".
Ali Ö. war bereits im Oktober 2000 wegen "Bildung einer
kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt worden. Weil er nach Auffassung des Amtsgerichtes Köln
weiterhin die in Deutschland verbotene PKK aktiv unterstützt
habe, erfolgte seine erneute Verhaftung.
Am
24. April 2002 verurteilte das bayerische oberste Landesgericht
den Kurden Mehmet C. zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten
auf 3 Jahre Bewährung. Nach der Urteilsverkündung wurde
Mehmet C. frei gelassen.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte den 24-Jährigen am 25.
Juni 2001 in Seligenstadt/Hessen wegen des Vorwurfs der "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) festnehmen
lassen. In dieser Eigenschaft habe er von Anfang Oktober 1999
bis Februar 2000 die "PKK-Region Bayern" geleitet.
Ebenfalls
in Seligenstadt wurden am frühen Morgen des 25. April 2002
die Wohnungen von Remzi Y. und Ahmet G. unter dem Vorwurf, die
PKK zu unterstützen, durchsucht. Nach Schilderungen der Betroffenen
hat die Polizei diverse Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
beschlagnahmt. Ahmet G. äußerte sich zu dieser Razzia
u.a.: "Meine zwei Kinder und meine Ehefrau waren zu Hause.
Meine Frau hat durch die Erstürmung einen seelischen Zusammenbruch
erlitten. Diese Polizeiaktion betrachte ich als eine Demokratie-
und Rechtsverletzung."
Die
Länder der Europäischen Union planen offensichtlich,
auch die kurdische Befreiungsbewegung PKK in ihre Liste "terroristischer
Organisationen" aufzunehmen. Dies geschieht ausgerechnet
in einer Zeit, in der die Organisation den bewaffneten Kampf eingestellt,
sie ihre Strukturen grundlegend verändert und Anfang April
den "Kongress für Freiheit und Demokratie in Kurdistan"
gegründet hat.
AZADI protestiert gegen die fortgesetzte Kriminalisierung und
gegen eine Haltung der europäischen Staaten, die wieder einmal
militärischen, wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen
den Vorrang geben vor einer politischen Lösung des Kurdistan-Konflikts.