AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

28. Juni 2002

Fethiye K. zu Haftstrafe verurteilt


Fethiye K. wurde gestern vom 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten wegen "Beihilfe zum versuchten Mord und zur tateinheitlich begangenen gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" (§ 129a StGB) verurteilt. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft (BAW) nach einer Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten.

Die BAW hatte Fethiye K. vorgeworfen, Beihilfe zu einem Mordversuch geleistet und damit eine "terroristische Vereinigung innerhalb der PKK" unterstützt zu haben. Der frühere PKK-Funktionär Adil A. war am 2. Mai 1994 in Krefeld von einem Kurden namens "Hamza" angeschossen und schwer verletzt worden. Schon damals wurde behauptet, es habe sich um eine "Bestrafung" gehandelt, weil sich Adil A. nach seiner Haftentlassung im Jahre 1992 geweigert habe, weiter für die PKK zu arbeiten. Er war damals vom OLG Celle wegen politischer Betätigung für die kurdische Organisation verurteilt worden. Weil die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Anschlag ergebnislos verlaufen waren, wurde auch das Verfahren gegen Fethiye K. und ihre Familie eingestellt.
Im April 1997 meldete sich der jüngste Sohn der Angeklagten, Taylan K., bei der Polizei und sagte aus, dass seine Mutter und deren Bruder von dem Anschlagsplan des "Hamza" auf Adil A. gewusst habe. Auf diese Aussage des Sohnes, einem schwer psychotischen und stark heroinabhängigen Mann, der zudem der Polizei regelmäßig als Informant zur Verfügung stand, stützte sich hauptsächlich die Anklage. Im Dezember 1998 verstarb Taylan 21-jährig an den Folgen seiner Selbstverbrennung.

Die BAW hatte jedoch im Laufe des Prozesses immer größere Schwierigkeiten, sich auf die Angaben des Sohnes als alleiniges Beweismittel zu stützen. Dazu trugen auch die Ausführungen des psychologischen Gutachters bei.

Die neuen Aussagen des Nebenklägers Adil A. dagegen nutzte die BAW zur Erhärtung der Vorwürfe gegen Fethiye K., sie habe als PKK-Kader gehandelt und von den Anschlagsplänen gewusst. Nach 8 Jahren nämlich brachte Adil A. ins Gespräch, dass sich der damalige Europasprecher der ERNK, Kani Yilmaz, am Tattag in der Wohnung der Angeklagten aufgehalten habe. Wie in allen Prozessen mit PKK-Hintergrund trat als Zeuge auch der Leiter der "Arbeitsgruppe PKK" beim Bundeskriminalamt, Würth, auf.
Auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob sich aus dieser Aussage von Adil A. neue Gesichtspunkt ergeben würden, antwortete der BKA-Beamte, dass "das die Lösung für mich ist" und vom "System her passe es jetzt". Kani Yilmaz bestritt in einem Schreiben aus Beirut die Behauptung des Nebenklägers und erklärte sich bereit, hierzu als Zeuge auszusagen. Die Verteidigung beantragte die Vernehmung in einer deutschen Einrichtung im Ausland. Dieser Antrag wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, eine solche Vernehmung trage nicht zur Wahrheitsfindung bei.
Eindeutige Absicht sowohl der BAW als auch des BKA war in diesem Verfahren, eine Kontinuität der "Bestrafungspraxis" der PKK von 80-er und 90-er Jahren
bis heute zu belegen, wobei nun Personen gefährdet seien, die "mit der neuen Linie nicht einverstanden seien".
Dieser Argumentation und einigen anderen Punkten ist das Gericht in der Urteilsbegründung nicht gefolgt.

Fethiye K., erklärte im Laufe des Prozesses, dass sie die "Tat gegen Adil A. und sämtliche ähnliche Angriffe verurteile". Sie glaube auch heute nicht, dass die PKK den Anschlag auf ihn angeordnet habe. Wäre dies der Fall, würde sie das Gefühl haben, instrumentalisiert worden zu sein. Sie habe nur den einen Wunsch, dass "alle Menschen auf der Welt in Frieden zusammen leben". Mit der "Verhaftung einzelner Personen" könnten keine Probleme wie das des kurdischen Volkes gelöst werden. Sie als aufrichtige Patriotin wolle sich in ihrem künftigen Leben "für Demokratie und Frieden einsetzen". Sie begrüße deshalb die Gründung des KADEK (Kongress für Demokratie und Frieden in Kurdistan).

Die Absicht der Behörden, ihre Strafverfolgungspraxis unabhängig von den weitreichenden Veränderungen und der ernsthaften Bemühungen der kurdischen Organisation um politische Lösungen und demokratische Entwicklungen, fortzusetzen, hat dieser Prozess deutlich werden lassen.
Fethiye K. war hierfür Mittel zum Zweck.

Auf die von der Verteidigung angesprochenen Möglichkeit, dass es für den Anschlag auch private Motive gegeben hat, ist das Gericht nicht eingegangen. Ob Revision gegen das Urteil eingelegt wird, wollen die Verteidiger von Fethiye K. nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Gerichts entscheiden.


 
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