11. Juli 2002
3
Jahre und 3 Monate Haftstrafe für kurdischen Politiker
Am
gestrigen 12. Hauptverhandlungstag wurde der kurdische Politiker
Halit Yildirim vom 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG)
Düsseldorf aufgrund "der erdrückenden Beweislage"
wegen Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung
(§ 129 StGB) zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Der
Politiker war bereits im November 1998 vom OLG Frankfurt/M. zu
einer Haftstrafe in gleicher Höhe wegen Mitgliedschaft in
der damals noch "terroristischen" Vereinigung (§
129 a StGB) verurteilt und Ende 1999 auf Bewährung entlassen
worden. Besonders schwer hat nach Auffassung des Strafsenats in
dem jetzigen Verfahren gewogen, dass Halit Yildirim nur wenige
Monate nach seiner Entlassung bereits wieder für die PKK
tätig und somit "einschlägig rückfällig
geworden" sei. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht,
dass dieser sich während seiner Tätigkeit für eine
"Abkehr von Gewalt und für die Friedenslinie" der
PKK eingesetzt und "keine eigensüchtigen Ziele"
verfolgt habe. Zudem müsse anerkannt werden, dass für
ihn als Ausländer die Situation in einem deutschen Gefängnis
schwerer wiege. Auch das Schicksal des Politikers, der bereits
in der Türkei wegen seiner politischen Arbeit mehrere Jahre
im Gefängnis zubringen musste und dort schwer gefoltert wurde,
sei bei der Strafzumessung mit berücksichtigt worden.
Im
Verlaufe des Prozesses hatten sich zwei kurdische Politiker geweigert,
als Zeugen gegen Halit Yildirim auszusagen. Deshalb wurde gegen
sie Beugehaft verhängt. Zwei weitere Zeugen hingegen waren
zu Aussagen über die Identität des Angeklagten bereit.
Daraufhin hat der Angeklagte am 25. Juni 2002 in einer Erklärung
bestätigt, als Verantwortlicher der PKK-Region Mitte (Bonn,
Köln, Düsseldorf, Duisburg u.a.) in der Zeit von Februar
2000 bis März 2001 tätig gewesen zu sein. Dadurch habe
er - so das Gericht - dazu beigetragen, die Verfahrensdauer erheblich
zu verkürzen. Der Prozess war am 14. Mai eröffnet worden.
Halit
Yildirim bedauerte, dass in Deutschland immer noch das Betätigungsverbot
gegen die kurdische Freiheitsbewegung existiert und die kurdische
Sache weiterhin vor Gericht gebracht und verurteilt wird. Wegen
der seit Jahren sichtbar gewordenen Bemühungen um Veränderung
der PKK erwarte "sein Volk, dass die deutsche Regierung versucht,
das Verbot aufzuheben". Es sei "keine Lösung, diese
Ungerechtigkeit aufrechtzuerhalten ".
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