AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

11. Juli 2002

3 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für kurdischen Politiker

Am gestrigen 12. Hauptverhandlungstag wurde der kurdische Politiker Halit Yildirim vom 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgrund "der erdrückenden Beweislage" wegen Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung (§ 129 StGB) zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Politiker war bereits im November 1998 vom OLG Frankfurt/M. zu einer Haftstrafe in gleicher Höhe wegen Mitgliedschaft in der damals noch "terroristischen" Vereinigung (§ 129 a StGB) verurteilt und Ende 1999 auf Bewährung entlassen worden. Besonders schwer hat nach Auffassung des Strafsenats in dem jetzigen Verfahren gewogen, dass Halit Yildirim nur wenige Monate nach seiner Entlassung bereits wieder für die PKK tätig und somit "einschlägig rückfällig geworden" sei. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass dieser sich während seiner Tätigkeit für eine "Abkehr von Gewalt und für die Friedenslinie" der PKK eingesetzt und "keine eigensüchtigen Ziele" verfolgt habe. Zudem müsse anerkannt werden, dass für ihn als Ausländer die Situation in einem deutschen Gefängnis schwerer wiege. Auch das Schicksal des Politikers, der bereits in der Türkei wegen seiner politischen Arbeit mehrere Jahre im Gefängnis zubringen musste und dort schwer gefoltert wurde, sei bei der Strafzumessung mit berücksichtigt worden.

Im Verlaufe des Prozesses hatten sich zwei kurdische Politiker geweigert, als Zeugen gegen Halit Yildirim auszusagen. Deshalb wurde gegen sie Beugehaft verhängt. Zwei weitere Zeugen hingegen waren zu Aussagen über die Identität des Angeklagten bereit. Daraufhin hat der Angeklagte am 25. Juni 2002 in einer Erklärung bestätigt, als Verantwortlicher der PKK-Region Mitte (Bonn, Köln, Düsseldorf, Duisburg u.a.) in der Zeit von Februar 2000 bis März 2001 tätig gewesen zu sein. Dadurch habe er - so das Gericht - dazu beigetragen, die Verfahrensdauer erheblich zu verkürzen. Der Prozess war am 14. Mai eröffnet worden.

Halit Yildirim bedauerte, dass in Deutschland immer noch das Betätigungsverbot gegen die kurdische Freiheitsbewegung existiert und die kurdische Sache weiterhin vor Gericht gebracht und verurteilt wird. Wegen der seit Jahren sichtbar gewordenen Bemühungen um Veränderung der PKK erwarte "sein Volk, dass die deutsche Regierung versucht, das Verbot aufzuheben". Es sei "keine Lösung, diese Ungerechtigkeit aufrechtzuerhalten ".

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