Köln, 15. August 2002
Generalbundesanwalt
erhebt Anklage gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K.
Der
Generalbundesanwalt (GBA) hat beim Bayerischen Obersten Landesgericht
gegen den 39-jährigen "mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär"
Ibrahim K. Anklage erhoben. Sie wirft ihm "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) vor.
Er soll von Februar bis Anfang August 2000 für die PKK-Region
Bayern verantwortlich gewesen sein.
Ibrahim
K. war bereits im Oktober 1999 vom Landgericht Lüneburg wegen
verbotener politischer Betätigung für die PKK zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt worden. Die
Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Seit
seiner Verhaftung Ende März 2002 in Saarlouis befindet sich
Ibrahim K. in Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim.
Mit
der Haltung der Bundesregierung zu glauben, das Mittel des Strafrechts
sei geeignet, den Kurdistan-Konflikt auch nur annähernd zu
lösen, muss endlich Schluss sein. Der Wille der Kurdinnen
und Kurden, sich für ihre legitimen Rechte und Interessen
einzusetzen, lässt sich nicht verbieten. Die kurdische Freiheitsbewegung
erbringt seit Jahren nachvollziehbar erhebliche einseitige Vorleistungen:
Sie hat den bewaffneten Kampf beendet, die PKK
wurde Anfang April diesen Jahres aufgelöst und der neu gegründete
"Kongress für Demokratie und Freiheit in Kurdistan"
hat es sich zum Prinzip gemacht, mit ausschließlich demokratischen
Mitteln Zukunftsperspektiven zu entwickeln.