17.10.02
Prozesseröffnung
gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K.
Das Bayerische Oberste Landesgericht eröffnet am 17. Oktober
2002 den Prozess gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K. Der
Generalbundesanwalt (GBA) wirft ihm vor, als „mutmaßlicher
PKK-Führungsfunktionär“ Mitglied in einer „kriminellen“
Vereinigung gewesen zu sein. Er soll von Februar bis Anfang August
2000 für die PKK-Region Bayern verantwortlich gewesen zu
sein.
Aus diesem Grunde ist Ibrahim K. auf Veranlassung des Ermittlungsrichters
beim Bundsgerichtshof (BGH) am 26. März 2002 in Saarlouis
festgenommen und einen Tag später verhaftet worden. Seither
befindet sich der 39-Jährige in der Justizvollzugsanstalt
München-Stadelheim in Untersuchungshaft.
Wegen
verbotener politischer Betätigung für die PKK hatte
ihn das Landgericht Lüneburg bereits im Oktober 1999 zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, die zur Bewährung
ausgesetzt worden war.
Der
Prozess findet statt
am 17. Oktober 2002, um 11.00 Uhr im Saal 128 des Bayerischen
Obersten Landesgerichts, Schleißheimer Str. 139 in München