17.10.02
              
              
              
              Prozesseröffnung 
                gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K.
              
              
                Das Bayerische Oberste Landesgericht eröffnet am 17. Oktober 
                2002 den Prozess gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K. Der 
                Generalbundesanwalt (GBA) wirft ihm vor, als „mutmaßlicher 
                PKK-Führungsfunktionär“ Mitglied in einer „kriminellen“ 
                Vereinigung gewesen zu sein. Er soll von Februar bis Anfang August 
                2000 für die PKK-Region Bayern verantwortlich gewesen zu 
                sein. 
                Aus diesem Grunde ist Ibrahim K. auf Veranlassung des Ermittlungsrichters 
                beim Bundsgerichtshof (BGH) am 26. März 2002 in Saarlouis 
                festgenommen und einen Tag später verhaftet worden. Seither 
                befindet sich der 39-Jährige in der Justizvollzugsanstalt 
                München-Stadelheim in Untersuchungshaft. 
              Wegen 
                verbotener politischer Betätigung für die PKK hatte 
                ihn das Landgericht Lüneburg bereits im Oktober 1999 zu einer 
                Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, die zur Bewährung 
                ausgesetzt worden war. 
              Der 
                Prozess findet statt
              
              
                am 17. Oktober 2002, um 11.00 Uhr im Saal 128 des Bayerischen 
                Obersten Landesgerichts, Schleißheimer Str. 139 in München