AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Presseerklärung

 

17.10.02

Prozesseröffnung gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K.


Das Bayerische Oberste Landesgericht eröffnet am 17. Oktober 2002 den Prozess gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K. Der Generalbundesanwalt (GBA) wirft ihm vor, als „mutmaßlicher PKK-Führungsfunktionär“ Mitglied in einer „kriminellen“ Vereinigung gewesen zu sein. Er soll von Februar bis Anfang August 2000 für die PKK-Region Bayern verantwortlich gewesen zu sein.
Aus diesem Grunde ist Ibrahim K. auf Veranlassung des Ermittlungsrichters beim Bundsgerichtshof (BGH) am 26. März 2002 in Saarlouis festgenommen und einen Tag später verhaftet worden. Seither befindet sich der 39-Jährige in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim in Untersuchungshaft.

Wegen verbotener politischer Betätigung für die PKK hatte ihn das Landgericht Lüneburg bereits im Oktober 1999 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden war.

Der Prozess findet statt


am 17. Oktober 2002, um 11.00 Uhr im Saal 128 des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Schleißheimer Str. 139 in München

 


 
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