17.10.02
Kein
Ende der Repression:
Generalbundesanwalt lässt kurdischen Politiker festnehmen
Auch die neue Bundesregierung scheint an ihrer repressiven Politik
gegenüber der kurdischen Bewegung und ihrer Vertreter/innen
festhalten zu wollen. Der Mitteilung des Generalbundesanwalts
(GBA) zufolge wurde der kurdische Politiker Ali K. an der deutsch-tschechischen
Grenze in Sachsen festgenommen und am 14. Oktober 2002 der Ermittlungsrichterin
des Amtsgerichtes Pirna vorgeführt. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Der
GBA wirft Ali K. vor, „seit Jahren dem führenden Funktionskörper
der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland“ angehört
zu haben. Er soll „innerhalb der Führung der PKK/KADEK“
im Juni für die Gebiete Köln, Bonn, Düsseldorf
und Düren verantwortlich gewesen sein. Das macht ihn nach
Auffassung des GBA der Mitgliedschaft in einer „kriminellen“
Vereinigung (§ 129 StGB) verdächtig.
Bundesregierung
und Strafverfolgungsbehörden haben offenbar entschieden,
den von der PKK im April diesen Jahres eingeleiteten fundamentalen
Umwandlungsprozess zu ignorieren bzw. zu torpedieren. Die politisch
Verantwortlichen wollen sich scheinbar einem friedlichen und demokratischen
Verhältnis zur kurdischen Bewegung entziehen und weiterhin
auf Verbote und politische Verfolgung setzen. Das scheint das
Signal für den 9. Jahrestag des Betätigungsverbotes
für die PKK im November zu sein. Trotz aller Bemühungen
und Vorschläge von Seiten des „Kongresses für
Freiheit und Demokratie in Kurdistan“ (KADEK) zur Lösung
der Probleme mit politisch-demokratischen Mitteln, soll die kurdische
Bevölkerung in diesem Land weiterhin von einer legalen und
repressionsfreien politischen Arbeit ausgeschlossen bleiben.
AZADI
fordert die Freilassung von Ali K.