24.
November 2002
Nach 9 Jahren: Das PKK-Verbot muss aufgehoben werden
Am
26. November jährt sich die Verfügung des damaligen
Bundesinnenministers Kanther (CDU) über das Betätigungsverbot
für die PKK und andere kurdische Organisationen zum neunten
Mal – ein Repressionsakt, der mittlerweile auch einen von
vielen Politikerinnen und Politikern als unhaltbar angesehenen
Zustand erzeugt.
Zwei
Ereignisse waren in dieser Hinsicht für das vergangene Jahr
prägend:
Am 10. April 2002 beschloss die Arbeiterpartei Kurdistans PKK
auf ihrer 8. Parteikonferenz ihre Auflösung und verkündete
die „Neugestaltung ihrer ausschließlich auf Frieden
und Demokratie gerichteten Arbeit“ im Kurdischen Kongress
für Freiheit und Demokratie (KADEK). Dennoch wurde –
wohl auf Drängen der türkischen Regierung - die PKK
vom Rat der Europäischen Union in die „Liste der terroristischen
Organisationen“ aufgenommen, obgleich sie seit langer Zeit
für eine friedliche politische Lösung eintritt und einseitig
auf den militärischen Kampf verzichtet hat.
Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen (NRW) hat dazu in seinem
Zwischenbericht 2002 ausgeführt, dass die Aufnahme der PKK
in die EU-Liste für sie ein „massiver Rückschlag“
sei „in ihren Bemühungen, sich von ihrem terroristischen
Image zu lösen und den Wandel zu einer friedlichen und demokratisch
agierenden Kraft zu vollziehen“.
Das
in der Folge der Anschläge vom 11.9.2001 verabschiedete Paket
der „Anti-Terror-Gesetze“ richtet sich zwar nicht
in erster Linie gegen die PKK. Dennoch kann es jederzeit gegen
sie angewendet werden, zumal der neue § 129 b StGB, mit dem
die Aktivitäten im Ausland bestehender „terroristischer“
und „krimineller“ Vereinigungen verfolgt werden sollen,
dafür geradezu maßgeschneidert ist.
Die
von Bundesanwaltschaft und Gerichten verfolgten Delikte mit PKK-Hintergrund
liegen in vielen Fällen mehrere Jahre zurück. Das könnte
Anlass zur Hoffnung geben, die Bundesregierung habe ihre Kurdenpolitik
nach oder im Zusammenhang mit der Gründung des KADEK überdacht.
Doch häufen sich in letzter Zeit vor allem Prozesse und Geldstrafen
gegen Teilnehmer/innen an der im Mai 2001 begonnenen bundesweiten
Identitätskampagne „Auch ich bin PKKler“. Auch
die erst kürzlich erhobene Anklage gegen den kurdischen Politiker
Sahin Engizek kann nur als provokative Machtdemonstration verstanden
werden, weil er seine politische Arbeit ausschließlich darauf
ausgerichtet hatte, im Dialog mit Politiker/innen und Journalist(inn)en
auf die friedliche Lösung der kurdischen Frage aufmerksam
zu machen.
Die
Bundesregierung muss endlich auf die nunmehr institutionalisierten
Friedensbemühungen der kurdischen Bewegung reagieren und
die Verfolgung kurdischer Politiker/innen und Organisationsmitglieder
beenden. Ein deutliches, wenn auch lange überfälliges
Symbol könnte ein Aussetzen der Strafverfolgung von Organisationsdelikten
im Zusammenhang mit der PKK und eine Amnestie sein.
Das PKK-Verbot muss aufgehoben werden.