AZADI RECHTSHILFEFONDS
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Pressemitteilung

 

Pressemitteilung 10. Dezember 2002

Murat Kösen von Abschiebung bedroht

Murat Kösen droht am 17. Dezember die Abschiebung in die Türkei. Aus Furcht vor seiner Abschiebung und einer möglichen Festnahme, ist der kurdische Jugendliche in der Abschiebehaftanstalt Büren in der vergangenen Woche in einen erneuten Hungerstreik getreten.

Weil viele seiner Verwandten der PKK-Guerilla angehörten und er in der Türkei wegen Unterstützung der PKK Repressionen ausgesetzt war, ist Murat Kösen geflohen und konnte im April 2001 in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Hier war er nach seinen Angaben für die Jugendorganisation der PKK verantwortlich tätig gewesen, hat Hungerstreiks und Demonstrationen organisiert und geleitet sowie Ordnertätigkeiten bei Veranstaltungen wahrgenommen. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist gegen den Jugendlichen gerade wegen seiner politischen Aktivitäten ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz anhängig. Dennoch lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seinen Asylantrag im Januar 2002 unanfechtbar ab. Eine Beiziehung der Akten der Staatsanwaltschaft Dortmund hatte das Bundesamt unterlassen. Am 1. Oktober 2002 wurde Murat Kösen in Gelsenkirchen festgenommen. Einen von seinem Rechtsanwalt eingereichten
Asylfolgeantrag hat das Bundesamt mit Bescheid vom 25. November ebenfalls abgelehnt. Nun wird das Verwaltungsgericht Karlsruhe über einen Eilantrag entscheiden müssen.

Das Bundesamt behauptet, die exilpolitische Betätigung von Murat Kösen rechtfertige keinen Abschiebeschutz, weil hierzu "nur exponierte Tätigkeiten" zu zählen seien. Deshalb müsse er im Heimatstaat nicht mit einer "politischen Verfolgung asylerheblicher Intensität" rechnen.

Diese Beurteilung widerspricht allerdings der Wirklichkeit vor dem familiären Hintergrund von Murat Kösen, seiner Aktivitäten in der Türkei und in Deutschland. AZADI fordert die sofortige Freilassung und asylrechtliche Anerkennung des Jugendlichen.


 
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