Pressemitteilung
10. Dezember 2002
Murat
Kösen von Abschiebung bedroht
Murat
Kösen droht am 17. Dezember die Abschiebung in die Türkei.
Aus Furcht vor seiner Abschiebung und einer möglichen Festnahme,
ist der kurdische Jugendliche in der Abschiebehaftanstalt Büren
in der vergangenen Woche in einen erneuten Hungerstreik getreten.
Weil viele seiner Verwandten der PKK-Guerilla angehörten
und er in der Türkei wegen Unterstützung der PKK Repressionen
ausgesetzt war, ist Murat Kösen geflohen und konnte im April
2001 in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Hier war er
nach seinen Angaben für die Jugendorganisation der PKK verantwortlich
tätig gewesen, hat Hungerstreiks und Demonstrationen organisiert
und geleitet sowie Ordnertätigkeiten bei Veranstaltungen
wahrgenommen. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist gegen den
Jugendlichen gerade wegen seiner politischen Aktivitäten
ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz
anhängig. Dennoch lehnte das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge seinen Asylantrag im Januar
2002 unanfechtbar ab. Eine Beiziehung der Akten der Staatsanwaltschaft
Dortmund hatte das Bundesamt unterlassen. Am 1. Oktober 2002 wurde
Murat Kösen in Gelsenkirchen festgenommen. Einen von seinem
Rechtsanwalt eingereichten
Asylfolgeantrag hat das Bundesamt mit Bescheid vom 25. November
ebenfalls abgelehnt. Nun wird das Verwaltungsgericht Karlsruhe
über einen Eilantrag entscheiden müssen.
Das
Bundesamt behauptet, die exilpolitische Betätigung von Murat
Kösen rechtfertige keinen Abschiebeschutz, weil hierzu "nur
exponierte Tätigkeiten" zu zählen seien. Deshalb
müsse er im Heimatstaat nicht mit einer "politischen
Verfolgung asylerheblicher Intensität" rechnen.
Diese
Beurteilung widerspricht allerdings der Wirklichkeit vor dem familiären
Hintergrund von Murat Kösen, seiner Aktivitäten in der
Türkei und in Deutschland. AZADI fordert die sofortige Freilassung
und asylrechtliche Anerkennung des Jugendlichen.