AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

11. Dezember 2002

BKA hintertreibt Asylanerkennung

Weil der kurdische Aktivist Ali Özel die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, unterstützt hat, wurde er in der Vergangenheit mehrfach wegen politischer Betätigung angeklagt und teilweise zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Am 26. Juli 2002 verurteilte ihn das Landgericht Köln wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, wobei diese Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Positiv bewertete seinerzeit der vorsitzende Richter Kaiser, dass Ali Özel nicht "aus eigennützigen Motiven" heraus gehandelt habe und eine günstige
Sozialprognose vorliege. Weil die PKK seit längerem auf Gewalt verzichte und sich das Umfeld verändert habe, könne sich der Angeklagte in Zukunft im Rahmen der bestehenden Gesetze sehr wohl politisch betätigen. Oberstaatsanwalt Wolf erklärte in der Schlussverhandlung, dass es mit der Auflösung der PKK und der Gründung des "Kongresses für Demokratie und Frieden in Kurdistan" (KADEK) im April 2002 eine Zäsur gegeben habe. Deshalb solle Ali Özel eine Chance bekommen.

Das alles scheint dem Bundeskriminalamt (BKA) nicht zu passen. Unaufgefordert wandte sich das BKA mit einem Schreiben an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Unter Bezug auf "kurdischen Extremismus/Terrorismus" denunzierte der PKK-Chefverfolger im BKA, Würth,
den Kurden mit seinen "Erkenntnissen". Diese gipfeln in der Behauptung, Ali Özel sei „eine Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“, weil die ihm vorgeworfenen „Tathandlungen“ den „Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen" würden. Das BKA bietet darüber hinaus dem Bundesamt weitere Unterlagen „für ein möglicherweise anstehendes Verfahren zur Aberkennung des Asyls“ an.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederum leitete das BKA-Schreiben mit dem Hinweis, dass "die Ausführungen im Urteil des LG Köln nicht nachvollziehbar" seien, an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster weiter. Dort ist das Berufungsverfahren im Falle von Ali Özel anhängig.

Das BKA will offensichtlich jegliche Zukunftsperspektiven von Ali Özel und seiner Familie in Deutschland zunichte machen und mit seiner Intervention erreichen, sie in dem unsicheren Status der Duldung zu belassen.

AZADI verurteilt das Vorgehen des Bundeskriminalamtes und fordert einen sicheren Aufenthaltsstatus von Ali Özel und seiner Familie.


 
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