11.
Dezember 2002
BKA
hintertreibt Asylanerkennung
Weil der kurdische Aktivist Ali Özel die Arbeiterpartei Kurdistans,
PKK, unterstützt hat, wurde er in der Vergangenheit mehrfach
wegen politischer Betätigung angeklagt und teilweise zu Freiheitsstrafen
verurteilt.
Am 26. Juli 2002 verurteilte ihn das Landgericht Köln wegen
des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Freiheitsstrafe
von acht Monaten, wobei diese Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Positiv bewertete seinerzeit der vorsitzende
Richter Kaiser, dass Ali Özel nicht "aus eigennützigen
Motiven" heraus gehandelt habe und eine günstige
Sozialprognose vorliege. Weil die PKK seit längerem auf Gewalt
verzichte und sich das Umfeld verändert habe, könne
sich der Angeklagte in Zukunft im Rahmen der bestehenden Gesetze
sehr wohl politisch betätigen. Oberstaatsanwalt Wolf erklärte
in der Schlussverhandlung, dass es mit der Auflösung der
PKK und der Gründung des "Kongresses für Demokratie
und Frieden in Kurdistan" (KADEK) im April 2002 eine Zäsur
gegeben habe. Deshalb solle Ali Özel eine Chance bekommen.
Das
alles scheint dem Bundeskriminalamt (BKA) nicht zu passen. Unaufgefordert
wandte sich das BKA mit einem Schreiben an das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Unter Bezug auf "kurdischen
Extremismus/Terrorismus" denunzierte der PKK-Chefverfolger
im BKA, Würth,
den Kurden mit seinen "Erkenntnissen". Diese gipfeln
in der Behauptung, Ali Özel sei „eine Gefahr für
die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“, weil
die ihm vorgeworfenen „Tathandlungen“ den „Grundsätzen
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen"
würden. Das BKA bietet darüber hinaus dem Bundesamt
weitere Unterlagen „für ein möglicherweise anstehendes
Verfahren zur Aberkennung des Asyls“ an.
Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederum leitete
das BKA-Schreiben mit dem Hinweis, dass "die Ausführungen
im Urteil des LG Köln nicht nachvollziehbar" seien,
an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster weiter. Dort
ist das Berufungsverfahren im Falle von Ali Özel anhängig.
Das
BKA will offensichtlich jegliche Zukunftsperspektiven von Ali
Özel und seiner Familie in Deutschland zunichte machen und
mit seiner Intervention erreichen, sie in dem unsicheren Status
der Duldung zu belassen.
AZADI
verurteilt das Vorgehen des Bundeskriminalamtes und fordert einen
sicheren Aufenthaltsstatus von Ali Özel und seiner Familie.