13.
Januar 2003
Identitätskampagne:
Prozess gegen Kurden und Hamburger Rechtsanwalt
Am 15. Januar 2001 wird vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts
Hamburg der Prozess gegen vier Kurden und den Hamburger Rechtsanwalt
Dr. Heinz-Jürgen Schneider eröffnet. Hintergrund dieses
Verfahrens bildet die im Mai 2001 begonnene europaweite Identitätskampagne
zur Anerkennung der kulturellen und politischen Identität
der Kurdinnen und Kurden, verbunden auch mit der Forderung nach
einer Aufhebung sämtlicher Verbote gegenüber der seinerzeit
noch existenten Arbeiterpartei Kurdistans, PKK. Unter dem Motto
„Auch ich bin PKKler/in“ bekannten sich im Verlaufe
dieser Kampagne Zehntausende Kurdinnen und Kurden in einer Erklärung
der Mitgliedschaft. In zahlreichen Städten wurden diese Selbstanzeigen
an staatliche Institutionen übergeben. So auch in Hamburg.
Nachdem
am 30. Juni 2001 mehrere tausend Menschen gegen das PKK-Verbot
und für die Anerkennung der kurdischen politischen Identität
demonstriert hatten, wurden am 2. Juli 2001 der Justizbehörde
in Hamburg durch eine Delegation über 2.000 Unterschriften
übergeben. Dies führte zu Ermittlungsverfahren und schließlich
zur Anklage gegen die Überbringerdelegation und den Leiter
der Versammlung vor der Behörde. Den Betroffenen wird die
Förderung und Propaganda für eine verbotene Vereinigung
vorgeworfen. Zu den Angeklagten gehört auch der hamburger
Rechtsanwalt Dr. Heinz-Jürgen Schneider, der seinerzeit der
Delegation angehört hatte.
Der
Prozess findet statt
am
Mittwoch, den 15. Januar 2003, um 9.00 Uhr im Sitzungsraum 345
des Landgerichts Hamburg, Sievekingplatz 3.
Weitere
Verhandlungstage sind für den 23. und 28. Januar vorgesehen.
Die kurdischen Angeklagten und Rechtsanwalt Dr. Schneider werden
eine politische Erklärung abgeben.