17.03.03
Freiheit
für die kurdischen politischen Gefangenen !
Freiheit
für alle politischen Gefangenen !
Anlässlich
des Internationalen Tages der politischen Gefangenen am 18. März
fordert AZADI die Einstellung aller Verfahren gegen Kurdinnen
und Kurden wegen ihrer politischen Betätigung und die Freilassung
der kurdischen politischen Gefangenen aus bundesdeutschen Gefängnissen.
Die Mehrzahl von ihnen befindet sich derzeit wegen des Vorwurfs
der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“
(§ 129 Strafgesetzbuch) in Untersuchungs- oder Strafhaft.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihnen vor, in einem bestimmten
Zeitraum in einem als PKK-Region bezeichnetem Gebiet der Bundesrepublik
als Funktionär der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, tätig
gewesen zu sein. Grundlage dieser Verfahren ist das im November
1993 vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther erlassene
Verbot der Betätigung für die PKK.
Während
dieser 10 Jahre wurden Dutzende kurdischer Politiker/innen und
Aktivist(inn)en zu zum Teil hohen Haftstrafen verurteilt. Zumeist
folg(t)e den Freilassungen eine mehrjährige Bewährungszeit,
in der den Betroffenen untersagt wird, ihre politische Arbeit
wieder aufzunehmen. Verstoßen sie gegen diese Auflagen,
folg(t)en erneute Verhaftungen. Dies trifft auf einige der zehn
derzeit von AZADI betreuten politischen Gefangenen zu.
Nach
der Erklärung der PKK im Jahre 1999 zur einseitigen Einstellung
des bewaffneten Kampfes, wurde im Februar 2002 ihre Auflösung
beschlossen. Sie betrachtete ihre historische Aufgabe als erledigt.
Vor dem Hintergrund der durch die Anschläge des 11. September
2001 entstandenen neuen politischen Entwicklungen und Einwirkungen
- vornehmlich im Mittleren Osten – erfolgte im April 2002
die Gründung des „Kongress für Demokratie und
Freiheit in Kurdistan“ (KADEK). Konkreter Ausdruck dieser
strukturellen und strategischen Veränderungen ist seither
die Konzentration des Kampfes auf der politischen Ebene. In den
vergangenen Jahren entwickelte der KADEK zahlreiche friedenspolitische
Initiativen, Projekte zur Demokratisierung der Türkei und
Vorschläge zur friedlichen Lösung der sog. Kurden-Frage.
Seit
Jahren zeigen Kurdinnen und Kurden in Deutschland ihren ausdrücklichen
Willen, mit demokratischen und friedlichen Mitteln auf ihre Probleme
und deren Lösungen aufmerksam zu machen. Eine Anerkennung
finden diese Bemühungen allerdings nicht. Die Praxis der
Strafverfolgungsbehörden ist unverändert. Sie und die
Bundesregierung erklären den KADEK kurzerhand zur Nachfolgeorganisation
der PKK und legitimieren auf diese Weise die Fortsetzung der Verbote.
Nicht zuletzt folgen sie mit dieser Politik der Linie der Türkei
und USA, die den KADEK ebenso wie zuvor die PKK als „terroristisch“
einstufen.
AZADI
fordert nach 10 Jahren Verbotspolitik ein Umdenken und einen Wandel
im Verhältnis zur kurdischen Bewegung. Probleme und Konflikte
mit politischem Hintergrund sind mit dem Strafrecht nicht zu lösen.