31. März 2003
Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit der Identitätskampagne
Der Bundesgerichtshof hat am 28. März 2003 entschieden, dass
die Teilnehmer/innen an der Ende Mai 2001 begonnenen Identitätskampagne
„Auch ich bin PKKler/in“ bestraft werden können.
Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter das Landgericht
(LG) Düsseldorf, das eine Kurdin wegen des Verstoßes
gegen das Vereinsgesetz zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt
hatte. Nach Auffassung des LG sowie nunmehr des BGH sei die Forderung
nach Aufhebung des PKK-Verbots vom Recht auf freie Meinungsäußerung
gedeckt. Weil die Gerichte jedoch von einer „PKK-gesteuerten“
Aktion ausgehen, mit der dazu aufgerufen worden sei, das Verbot
nicht anzuerkennen, verstoße diese Unterschriftenkampagne
gegen das Vereinsgesetz und müsse somit bestraft werden.
Dieses
Urteil stärkt das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden
gegen Kurdinnen und Kurden und deckt sich mit der Haltung der
Bundesregierung, vornehmlich von Bundesinnenminister Otto Schily,
keinerlei Aufweichung des seit 10 Jahren bestehenden PKK-Verbotes
zuzulassen. Diese auf der Kriminalisierung der Kurdinnen und Kurden
und ihrer Aktivitäten bestehende Politik der Bundesregierung
kommt zudem den Forderungen der Türkei entgegen. Diese hatte
–wie der „Spiegel“ in seiner Ausgabe vom 16.
Juli 2001 berichtete - sehr rasch nach Bekanntwerden der Kampagne
erklärt, dass sie penibel beobachten werde, ob auch jede/r
Bekenner/in angeklagt wird.
Eine
einheitliche Bewertung im Hinblick auf die Kampagne, an der sich
alleine in Deutschland über 40 000 Menschen beteiligt hatten,
gibt es allerdings nicht. In zahlreichen uns bekannt gewordenen
Fällen wurden bereits die Ermittlungen wegen des Verstoßes
gegen das Vereinsgesetz von Staatsanwaltschaften eingestellt.
Auch
diese konforme Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann für
AZADI nur heißen, die Forderungen nach einer Aufhebung des
PKK-Verbotes, das inzwischen auch auf den „Kongress für
Demokratie und Frieden in Kurdistan“ (KADEK) ausgeweitet
wurde, zu bekräftigen. Nur auf politischem Wege sind Konflikte
zu lösen – wie die Bundesregierung dies derzeit auch
wortstark im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg fordert. Weder Kriege
noch das Strafrecht haben je die Ursachen von Problemen beseitigt,
sondern im Gegenteil neue provoziert.