Mai 2003
Drei
Bundesregierungen und ein Verbot
PKK-Verbot
– wer erinnert sich noch daran, was das ist und warum es
ist?
Es gibt nicht wenige, die meinen, das interessiert doch niemanden
(mehr). Sicher bewegen derzeit viele andere Themen die Gemüter
der Menschen in Deutschland: Irak-Krieg, Arbeitslosigkeit, Abbau
des Sozialstaates, die der Gesellschaft verordnete Radikalkur
im Gesundheitswesen, Insolvenzen, abstürzende Börsenkurse
oder Zeitungssterben. Wahrlich eine beachtliche Liste bedrückender
Entwicklungen. Nicht nur die Anschläge des 11. September
2001 nahm die Bundesregierung – vornehmlich Innenminister
Otto Schily - Anlass für eine massive Ausweitung des Repressionsapparates
und der gesetzlichen Verschärfungen. Nie zuvor in der Bundesrepublik
Deutschland hat der Bundestag so viele Gesetze – nämlich
17 – zur so genannten “Inneren Sicherheit” auf
einmal geändert und verschärft. Der FDP-Politiker Burkhard
Hirsch warnte seinerzeit davor, dass diese Entwicklung “in
einen autoritären Staat” führen kann.
Die kurdische Bevölkerung in Deutschland jedoch musste nicht
erst auf den 11. September warten, um - laut Schily – von
der “vollen Härte des Gesetzes” getroffen zu
werden. Bis zum heutigen Tage hat sie - mehr oder weniger allein
gelassen von der bundesrepublikanischen Gesellschaft und fern
jeglichen öffentlichen Interesses – die weitreichenden
Folgen eines Verbotes zu tragen, das ihr Meinungs- und Organisierungsfreiheit
vorenthält und sie so von fundamentalen Rechten ausschließt.
Diese tief in das Leben der Kurdinnen und Kurden einschneidende
Verbotspolitik muss aus dem Dunkel des Vergessens wieder ans Licht
gebracht werden. Alle demokratischen Kräfte sind aufgerufen,
trotz der unbestreitbar zahlreich existierenden anderen Probleme,
die Kurd(inn)en zu unterstützen in ihrem Kampf um die Freiheit
des Wortes sowie einer freien politischen und kulturellen Betätigung
jenseits von Repression und Strafverfolgung.
Was
war?
Vor
zehn Jahren: Der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther
erließ im November 1993 das Betätigungsverbot der PKK.
Die Geschichte dieses Verbots begann jedoch nicht erst vor 10
Jahren. Sie basiert auf einer politischen, ökonomischen und
vor allem militärischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland
und der Türkei, die weit ins 19. Jahrhundert zurück
reicht. 1835 wurde der Offizier Helmuth von Moltke ins Osmanische
Reich geschickt, um die dortige Armee nach preußischem Vorbild
aufzubauen. Er spielte als Militärberater eine bedeutende
Rolle bei der Niederschlagung kurdischer Aufstände. Kredite
der Reichsbank zur Finanzierung der Berlin-Bagdad-Bahn brachten
das Osmanische Reich in deutsche Abhängigkeit. Eine verstärkte
Ausbeutung kurdischer, türkischer und armenischer Bauern
war die Folge.
Insbesondere
die deutsch-türkische Waffenbrüderschaft hat alle Bundesregierungen
der Nachkriegszeit veranlasst, die Türkei in beträchtlichem
Umfang mit Rüstungsgütern und Waffen zu beliefern.
Nach dem Militärputsch vom 27. Mai 1960, bei dem mehrere
Minister zum Tode verurteilt und hingerichtet und nahezu 500 Kurden
verhaftet wurden, folgten massenhafte Verbannung und eine erneute
Türkisierungswelle. Zeitweise wurden kurdische Kinder und
Jugendliche ihren Familien entrissen und gezwungen, der Assimilation
dienende Internate zu besuchen. Wegen des massiven Widerstands
der kurdischen Bevölkerung war dieser Unterdrückungsmethode
jedoch kein Erfolg beschieden.
Ende der 60er-Jahre deutete die bis dahin führende oppositionelle
"Arbeiterpartei der Türkei" (TIP) als erste die
Existenz des kurdischen Volkes an. Sie machte die türkische
Regierung für Unterdrückung, Terror und Assimilationspolitik
verantwortlich. Daraufhin wurde die TIP verboten, ihre Funktionäre
vor Gericht gestellt. 1969 gründeten die Kurden ihre eigene
Partei, die "Revolutionären Kulturvereinigungen des
Ostens" (Devrimci Dogu Kültür Ocaklari, DDKO),
die rasch viele Anhänger/innen in allen Teilen Kurdistans
gewannen.
Um eine politische Mobilisierung der kurdischen Bevölkerung
zu verhindern, putschte das türkische Militär am 12.
März 1971. Eine weltweit starke linke, antiimperialistische
Bewegung wirkte auch auf die politischen Verhältnisse in
der Türkei zurück. Auch dort entstand eine revolutionäre
Bewegung, der sich Menschen aus studentischen, intellektuellen
und proletarischen Kreisen anschlossen. Der Staat reagierte darauf
mit Massenverhaftungen. Viele politischen Aktivist(inn)en wurden
von faschistischen und staatlichen Sicherheitskräften angegriffen.
Eine blutige Rolle spielte hierbei die "Partei der Nationalistischen
Bewegung", MHP, in Deutschland besser bekannt unter dem Namen
"Graue Wölfe". In erster Linie war deren Jugendorganisation
"Bozkurtlar" für zahlreiche Morde an Linken verantwortlich.
Auf einer Kundgebung am 1. Mai 1977 in Istanbul mit einer halben
Million Teilnehmer/innen erschossen faschistische und staatliche
Kräfte 37 Menschen. Ein Jahr später wurde in Maras auf
einen Trauermarsch gefeuert; mehrere hundert Teilnehmer/innen
starben. Der damalige türkische Ministerpräsident Bülent
Ecevit verhängte über Istanbul, Ankara und 11 kurdische
Provinzen das Kriegsrecht.
„Was
hat das denn mit Deutschland zu tun?“
Aus
dieser Verfolgungssituation entstand am 27. November 1978 die
Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan, PKK). Obwohl
ein Großteil ihrer Gründer verhaftet und in den Gefängnissen
zu Tode gefoltert wurden, erfuhr die Partei in den Folgejahren
massiven Zulauf und große Unterstützung vornehmlich
im kurdischen Gebiet der Türkei, aber auch in den anderen
Teilen Kurdistans (Syrien, Irak, Iran).
Ecevit
trat nach Wahlverlusten im Oktober 1979 zurück und wurde
von Süleyman Demirel abgelöst. Während in den kurdischen
Provinzen das NATO-Herbstmanöver "Anvil Express"
stattfand, an dem auch 1.000 Bundeswehrsoldaten beteiligt waren,
übernahm in den frühen Morgenstunden des 12. September
1980 die Armee unter Generalstabschef Kenan Evren das Kommando
und erklärte die türkische Regierung für abgesetzt.
Die Bundesrepublik schloss nur wenige Tage nach dem Militärputsch
einen Vertrag über die Auf- und Ausrüstung der türkischen
Polizei ab, und die GSG 9 begann in der Türkei mit der Ausbildung
von Sondereinheiten zur Aufstandsbekämpfung. Deutschland
war maßgeblich am Aufbau des Militärkomplexes in der
Türkei beteiligt.
Die Tageszeitung „Die Welt“ schrieb am 5. Oktober
1981 über die Bundesrepublik als wichtigstem Wirtschaftspartner
der Türkei u.a.:
„Damit setzt die Bundesrepublik Deutschland eine in die
Zeit des deutschen Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des
Dritten Reiches zurückreichende außenwirtschaftliche
Tradition fort, die ihren Ausdruck in einem spezifischen, engen
deutsch-türkischen Bezugsverhältnis gefunden hat, wie
es so mit keinem anderen Staat besteht.“
In
der Folgezeit des 12. September wurden 30 - 80.000 Menschen verhaftet,
Tausende verschwanden in den Folterzellen türkischer Gefängnisse
oder wurden extralegal hingerichtet oder waren gezwungen, vor
ihren Häschern ins Exil zu fliehen. Bereits in den 1960er-Jahren
flohen viele Kurden aufgrund staatlicher Verfolgung nach Deutschland
oder ließen sich als so genannte Gastarbeiter anwerben,
suchten nach dem Putsch wieder Tausende von Kurdinnen und Kurden
Schutz in der Bundesrepublik Deutschland. Einem Land, das ihren
Verfolgern die Waffen in die Hand gab. Die gnadenlose Vernichtungspolitik
des türkischen Regimes gegenüber der kurdischen Bevölkerung
führten zur Aufnahme des bewaffneten Kampfes der PKK am 15.
August 1984.
Geheimdienste
werden aktiv
Je
erfolgreicher diese im eigenen Land agierte, um so heftiger gingen
die türkischen Machthaber, allen voran das Militär,
gegen die kurdische Bevölkerung vor. In dem Maße, in
dem es kurdischen Politiker/innen – wie beispielsweise Leyla
Zana - erfolgreich gelang, die “kurdische Frage” auf
die internationale Tagesordnung zu setzen, intensivierte der türkische
Geheimdienst MIT in Zusammenarbeit mit westlichen Geheimdiensten
im europäischen Ausland gezielte Kampagnen gegen die zuvor
tolerierte PKK. Die Aktivitäten konzentrierten sich dabei
auf die BRD, weil hier zahlenmäßig die meisten Kurd(inn)en
leben und folglich auch mit dem größten Zuspruch für
die kurdische Befreiungsbewegung gerechnet werden musste. Der
MIT schreckte auch nicht vor inszenierten Anschlägen zurück.
Exemplarisch sei hier an den angeblich von der PKK durchgeführten
Sprengstoffanschlag gegen das türkische Generalkonsulat in
Hamburg 1986 erinnert. Die Dienste konnten sich bei ihrer destruktiven
Arbeit einiger kurdischer Kollaborateure bedienen, die sich zuvor
von der PKK getrennt hatten bzw. von ihr wegen eklatanter Eigenmächtigkeiten
aus der Organisation ausgeschlossen wurden. So wurde der Boden
bereitet für eine nie zuvor gekannte Kriminalisierung kurdischer
Organisationen und ihrer Repräsentant/innen.
Die
neuen „Terroristen“
Hinzu
kamen gewichtige wirtschaftliche Verträge zwischen der BRD
und der Türkei, die Mitte der 1980er-Jahre die deutsch-türkischen
Beziehungen festigten, so dass die Forderungen des Regimes nach
Verfolgung kurdischer Politiker/innen und Anhänger/innen
der PKK in Deutschland auf fruchtbaren Boden fiel.
Im Rahmen systematischer Polizei- und Medienkampagnen wurden die
PKK-Aktivist(inn)en zu den „gefährlichsten Terroristen
Europas“ stigmatisiert. Razzien und massenhafte Festnahmen
waren an der Tagesordnung. Doch zeitigte die Verfolgungswelle
nicht jenen Erfolg, den sich die Behörden versprochen hatten.
In der Bundesrepublik Deutschland kriminalisierte man die PKK
mit Hilfe des § 129a Strafgesetzbuch (StGB). Auf Initiative
der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP beschloss der Bundestag
1986 ein Gesetz, wonach die Bundesanwaltschaft (BAW) „terroristische
Vereinigungen“ aus dem Ausland verfolgen kann, sofern sie
„Straftaten nach § 129a StGB begehen, welche die Sicherheit
verbündeter Staaten zu beeinträchtigen drohen.
Razzien
in kurdischen Vereinen und Einrichtungen, Durchsuchungen von Wohnungen,
Verbote von Demonstrationen, Aktionen und Veranstaltungen sowie
zahlreiche Ermittlungsverfahren nach § 129a StGB folgten.
Aufgrund der vorhin erwähnten Bereitschaft dubioser Zeugen,
gegen die PKK auszusagen, wurden in der Folgezeit über 20
kurdische Politiker/innen verhaftet. Am 24. Oktober 1989 begann
die öffentliche Hauptverhandlung des so genannten Düsseldorfer
„Terroristen“-Prozesses, für den extra eine Nebenstelle
des Oberlandesgerichts (OLG) mit Kosten in Höhe von 8,5 Millionen
DM umgebaut wurde. Bei der Urteilsverkündung im März
1994 waren von den ursprünglich über 20 Angeklagten
noch vier übrig geblieben. Zwei von ihnen erhielten lebenslange,
die beiden anderen Freiheitsstrafen von sechs bzw. sieben Jahren.
Heute noch finden alle Prozesse gegen kurdische Politiker in diesem
fensterlosen Gerichts“bunker“ statt.
„Demonstriert
doch in eurem Land“
1992
zerstörte das türkische Militär die kurdische Stadt
Sirnak. Augenzeugen berichteten über den Einsatz von deutschen
NVA- und Leopard-I-Panzern. Wenige Monate später zeigte das
ZDF, wie ein Kurde nahe der Stadt Cizre mit einem deutschen BTR-60-Schützenpanzer
zu Tode geschleift wurde. Aufgebrachte Kurd(inn)en attackierten
in ganz Europa, besonders aber in Deutschland, türkische
Einrichtungen. In einem Gespräch mit der Süddeutschen
Zeitung vom 12. Dezember 1992 wandte sich der damalige türkische
Innenminister Ismet Sezgin an die Bundesregierung: „Damit
unsere Beziehungen sich entwickeln können, erwarten und verlangen
wir, dass Deutschland die PKK für illegal erklärt.“
Am
22. Oktober 1993 zerstörte die türkische Armee in der
kurdischen Stadt Lice mehr als 600 Häuser und tötete
mindestens 30 Menschen. In ganz Europa griffen darauf hin Kurd(inn)en
türkische Geschäfte, Banken und offizielle Vertretungen
an.
Statt die Türkei wegen ihrer tödlichen Militärangriffe
zu verurteilen, verschärften deutsche Politiker/innen ihre
Forderung nach einem PKK-Verbot.
Am 26. November 1993 erließ der damalige Innenminister Kanther
das Betätigungsverbot für die PKK, ERNK (Nationale Befreiungsfront
Kurdistans). Gleichzeitig verbot er kurdische Organisationen und
Vereine, die im Verdacht standen, mit der PKK zusammen zu arbeiten.
Infolgedessen wurden fast alle kulturellen Veranstaltungen, Demonstrationen
und Kundgebungen, selbst Hochzeiten, untersagt. Es setzte eine
beispiellose Hetze und Kriminalisierungswelle gegen hier lebende
Kurd(inn)en ein. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden
faktisch außer Kraft gesetzt. Verhaftungen, Durchsuchungen,
Beschlagnahmungen und massive Einschüchterungsversuche gehörten
fortan zur Alltagserfahrung eines Großteils der kurdischen
Migrant(inn)en. Ein Heer von Angehörigen deutscher Strafverfolgungsbehörden
waren beschäftigt mit tausenden von Ermittlungen wegen des
Schwenkens von Fähnchen mit PKK-Symbol oder des Rufens von
Parolen.
Im
Frühjahr 1993 hatte der PKK-Vorsitzende, Abdullah Öcalan,
erstmals einen einseitigen Waffenstillstand verkündet, dem
1995 und 1998 weitere folgten. Doch alle Angebote der PKK wurden
von Ankara zurückgewiesen. Die türkische Regierung setzte
ihren unerklärten Krieg gegen das kurdische Volk mit Hilfe
des Westens und der NATO fort.
Am
1. Juli 1994 erschoss ein später frei gesprochener Zivilpolizist
in Hannover den kurdischen Jugendlichen Halim Dener von hinten,
als dieser für die ERNK plakatierte.
Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse veröffentlichten Vertreter/innen
von Menschenrechtsorganisationen, politischen Parteien und Anwaltsvereinigungen
im November 1994 einen Aufruf zur politischen und materiellen
Unterstützung der verfolgten Kurd(inn)en. Aus dieser Initiative
entstand im April 1996 der Rechtshilfefonds für Kurdinnen
und Kurden, AZADI e.V., welcher seinen Sitz in Köln hat.
Die
Profiteure des Krieges
Die
westlichen Industrienationen profitierten vom Krieg in Kurdistan,
der die Türkei allein von 1984 bis 1994 ca. 100 Mrd. US-Dollar
gekostet haben soll. Die Bundesrepublik Deutschland war von 1962
bis 1995 deren zweitgrößte Waffenlieferantin nach den
USA. Laut Auswärtigem Amt auf eine Anfrage der Bundestagsgruppe
PDS/Linke Liste vom 12. Januar 1992, hat die Türkei von 1980
bis 1991 Verteidigungs-, Rüstungssonder- und Materialhilfe
im Wert von 3,95 Mrd. DM erhalten – darunter Bestände
der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) im Wert von ca. 700
Mio DM. Konzerne wie Krupp, Krauss-Maffei, Siemens oder Daimler-Benz
bzw. Daimler-Chrysler, Messerschmitt-Bölkow-Blohm, Eurometall
oder Heckler & Koch lieferten Streugranaten, Raketen, Munition,
Minen, Militärfahrzeuge, Gewehre und Panzer, wovon zweifellos
ein Großteil in Kurdistan zum Einsatz kam oder noch kommt.
Inzwischen ist die Türkei allerdings in die Lage versetzt
worden, zahlreiche Waffen, Munition und anderes Kriegsmaterial
aufgrund von Kooperationsverträgen in Lizenz selbst herzustellen.
Wider
das Völkerrecht
Der
PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan musste Anfang September 1999
Syrien verlassen und gelangte nach einer Irrfahrt durch verschiedene
Staaten nach Italien. Europa, vor allem die Bundesrepublik Deutschland,
zeigte weder Interesse an seiner Person noch an seinem friedenspolitischen
Anliegen, das er mit den politisch Verantwortlichen diskutieren
wollte. Obwohl Öcalan seine Bereitschaft erklärt hatte,
sich einem internationalen Gericht zu stellen, gewährte ihm
kein europäisches Land Aufnahme. Als er am 16. Februar 1999
mit Hilfe internationaler Geheimdienste aus Kenia in die Türkei
verschleppt wurde, fiel man dort in einen nationalistischen Freudentaumel.
Das türkische Staatssicherheitsgericht verurteilte den PKK-Vorsitzenden
am 29. Juni 1999 wegen Hochverrats zum Tode durch den Strang.
Inzwischen wurde die Todes- in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
Unmittelbar
nach der völkerrechtswidrigen Verschleppung kam es weltweit
zu Protestaktionen und Demonstrationen, so auch in über 50
Städten der Bundesrepublik. Der Protest richtete sich gegen
die diplomatischen Vertretungen der Staaten, die mit ihren Geheimdiensten
an der Entführung beteiligt waren: USA, Kenia, Griechenland
und Israel. Deshalb demonstrierten Kurd(inn)en auch vor dem israelischen
Generalkonsulat in Berlin. Dabei wurden Sema Alp, Ahmet Acar,
Mustafa Kurt und Sinan Karakus vom Wachpersonal des Konsulates
erschossen, mehr als 20 Personen durch Schüsse von hinten
zum Teil schwer verletzt. Videofilme und Zeugenaussagen belegen,
dass von der behaupteten Notwehr keine Rede sein kann. Die Wachleute
hatten vielmehr wahllos auf die Demonstrierenden geschossen. Die
Täter wurden bis heute dank ihrer diplomatischen Immunität
nicht zur Rechenschaft gezogen, die überlebenden Kurd(inn)en
hingegen inhaftiert.
Den bundesweiten Protesten folgten Tausende von Festnahmen, Verurteilungen
durch Schnellgerichte wie in Baden-Württemberg, unzähligen
Ermittlungsverfahren, Demonstrationsverbote und Vereinsschließungen.
Nur zwei Wochen nach den Aktionen wurden sechs an den Protesten
beteiligte Kurden in die Türkei abgeschoben und dort festgenommen.
In dieser Zeit registrierte AZADI bundesweit über 100 Gefangene.
Historische
Schritte
Nach
der Erklärung der PKK im Jahre 1999 zur einseitigen Einstellung
des bewaffneten Kampfes, wurde im Februar 2002 ihre Auflösung
beschlossen. Sie betrachtete ihre historische Aufgabe als erledigt.
Vor dem Hintergrund der durch die Anschläge des 11. September
2001 entstandenen neuen politischen Entwicklungen und Einwirkungen
– vornehmlich im Nahen und Mittleren Osten – erfolgte
im April 2002 die Gründung des „Kongresses für
Demokratie und Freiheit in Kurdistan“ (KADEK). Konkreter
Ausdruck dieser strukturellen und strategischen Veränderungen
ist seither die Konzentration des Kampfes auf der politischen
Ebene. In den vergangenen Jahren entwickelte der KADEK zahlreiche
friedenspolitische Initiativen, Projekte zur Demokratisierung
der Türkei und Vorschläge zur friedlichen Lösung
der so genannten Kurdischen Frage.
Seit
Jahren zeigen Kurdinnen und Kurden in Deutschland ihren ausdrücklichen
Willen, mit demokratischen und friedlichen Mitteln auf ihre Probleme
und deren Lösungen aufmerksam zu machen. Eine Anerkennung
finden diese Bemühungen jedoch kaum. Die Praxis der Strafverfolgungsbehörden
ist unverändert. Sie und die Bundesregierung erklären
den KADEK kurzerhand zur Nachfolgeorganisation der PKK und legitimieren
auf diese Weise die Aufrechterhaltung der Verbote. Nicht zuletzt
folgen sie mit dieser Politik der Linie der Türkei und USA,
die den KADEK ebenso wie zuvor die PKK als „terroristisch“
einstufen.
Nur wenige Wochen nach Auflösung der PKK und Gründung
des KADEK beschloss der Rat der EU am 2. Mai 2002, die PKK auf
die „Liste terroristischer Personen und Organisationen“
zu setzen. Nach Artikel 2 der EG-Verordnung Nr. 2580/2001 sind
„terroristisch“ Personen und Organisationen, „die
eine terroristische Handlung begehen oder zu begehen versuchen
oder sich an deren Begehung beteiligen.“ Diese Definition
ist einseitig und vernachlässigt vollkommen in bestimmten
Situationen und durch das Völkerrecht abgedeckte legitime
Widerstandshandlungen. Diesen Beschluss der EU hat die rot/grüne
Bundesregierung mitgetragen, obgleich die PKK vom Generalbundesanwalt
(GBA) Ende 1997 von einer „terroristischen“ auf eine
„kriminelle“ Vereinigung (§ 129 StGB) herabgestuft
wurde. Dies geschah vor dem Hintergrund von Erklärungen des
PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan aus dem Jahre 1996, in Deutschland
künftig auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Die zum
Teil gewalttätigen Aktionen von Kurdinnen und Kurden in Deutschland
– z.B. Anschläge oder Autobahnblockaden – hatte
er als Fehler bezeichnet.
Die
Verbotsgründe von 1993 waren damit eigentlich beseitigt,
doch führte die Rückstufung der PKK keineswegs zu einem
Rückgang der Strafverfolgung, sondern im Gegenteil zu einer
Ausweitung. Das tragende Argument ist die Aufrechterhaltung der
Strukturen und Funktionsfähigkeit der Organisation.
Rot/grün
macht alles anders?
Am
grundsätzlichen politischen Verhältnis zur Türkei
hat die rot-grüne Bundesregierung wenig geändert, wenn
auch in den Berichten des Auswärtigen Amtes zur Lage der
Menschenrechte in der Türkei etwas ausführlicher auf
deren Verletzungen hingewiesen wird. Doch teilt die Bundesregierung
offensichtlich die Position der Türkei, wonach von der Identität
der PKK mit dem KADEK auszugehen sei und somit eine bruchlose
Kontinuität vorliege. Das Auswärtige Amt behauptet in
seinem Bericht vom Oktober 2002, die (zu diesem Zeitpunkt nicht
mehr existierende) PKK wende „nach innen wie außen
terroristische Methoden“ an, obgleich es die Kategorisierung
„terroristisch“ im Zusammenhang mit der Organisation
in der BRD – wie schon erwähnt – seit Ende 1997/Anfang
1998 gar nicht mehr gibt.
Das
Schweigekartell
Niemand
hat wirklich daran geglaubt, unter der Regierung Kohl könnte
das PKK-Verbot aufgehoben werden. Um so mehr Hoffnungen hatten
sich die viele Kurdinnen und Kurden gemacht, als es im September
1998 nach den Bundestagswahlen eine Mehrheit für rot/grün
gab und wenige Wochen später die neue Bundesregierung ihre
Arbeit aufnehmen konnte.
Trotz aller zuvor häufig geäußerten Beteuerungen
insbesondere von Seiten grüner, aber auch einzelner SPD-
Politiker/innen über die Notwendigkeit einer Aufhebung der
Verbote, blieb die Gesellschaft der Demokrat(inn)en und Bürgerrechtler/innen
stumm: Keine Initiative, keine Signale, kein auf-die-Bewegung-Zugehen,
kein Dialogangebot. Das Problem wurde und wird bis heute weggeschoben
auf die europäische Ebene bzw. weiterhin den Strafverfolgungsbehörden
überlassen. Das Thema PKK/Kurden hat keine öffentliche
Aufmerksamkeit, es gibt keinen gesellschaftlichen Druck auf die
Regierung. Die Solidarität mit den Kurdinnen und Kurden hält
sich sehr in Grenzen. Hat das Verhalten der politisch Verantwortlichen
in der BRD bei den Kurd(inn)en immer wieder Anlass gegeben zu
Misstrauen und großer Enttäuschung, gilt dies leider
auch im Verhältnis zur deutschen Bevölkerung. Aus diesem
Grunde fühlen sich sehr viele alleine gelassen in ihrem Kampf
um Anerkennung und die Gewährung von Grundrechten.
Das Thema erscheint höchstens als Randnotiz in Tageszeitungen,
wenn wieder einmal ein kurdischer Politiker verhaftet oder zu
Gefängnisstrafen verurteilt wurde. Selbst linke Zeitungen
bemühen sich in diesen Fällen nicht um eine Berichterstattung
und Beleuchtung des politischen Hintergrundes, sondern übernehmen
der Einfachheit halber die Texte von Agenturmeldungen.
Statt
Bewegung starr verharren
AZADI
betreut zur Zeit neun Gefangene, die sich wegen des Vorwurfs der
(PKK)-Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“
(§ 129 StGB) in U- oder Strafhaft befinden. In den Anklageschriften
der jüngsten Verfahren wird dieser Vorwurf bereits auf den
KADEK ausgeweitet.
Gegen Salih H. läuft derzeit ein Prozess vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Düsseldorf und vor dem OLG Celle gegen Hasan A. und
Ali K. Allen wird vorgeworfen, Mitglieder und Funktionäre
von PKK/KADEK gewesen zu sein. Sie sind angeklagt nach §
129 StGB. Die beiden Celler Angeklagten befinden sich in Haft,
Salih H. ist auf freiem Fuß.
Ende
Mai/Anfang Juni 2001 wurde die Identitätskampagne „Auch
ich bin PKK’ler/in“ gestartet. Alleine in Deutschland
hatten sich über 40 000 Menschen an dieser europaweiten Kampagne
beteiligt. Mit ihrer Unterschrift unter die Selbstbezichtigung
forderten Kurdinnen und Kurden die europäischen Staaten auf,
ihre Rolle bei der Lösung der kurdischen Frage zu spielen,
die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien nicht nur von der Türkei
zu verlangen, sondern auch selbst anzuwenden und den Kurden einen
politischen Status zu gewähren. Insbesondere die Verbotspolitik
Deutschlands und Englands gegenüber der PKK sei eine destruktive
Haltung, mit der sich diese Länder „in den Kontext
der gegen das kurdische Volk geführten Vernichtungs- und
Verleugnungspolitik“ stelle.
Des weiteren bekundeten diejenigen, die die Erklärung unterschrieben
hatten, dass sie den neuen von der PKK eingeschlagenen Weg des
friedlichen und politischen Kampfes unterstützen. Weil „die
PKK in einem Zeitraum von zwei Jahren keine einzige Aktion unter
Anwendung von Gewalt durchgeführt“ habe, forderten
die Unterzeichner/innen „die Aufhebung sämtlicher Verbote,
die sich gegenüber der PKK in Anwendung befinden“ und
„Freiheit für Abdullah Öcalan – Frieden
in Kurdistan“.
Den Schluss der Erklärung bildete die scharfe Verurteilung
des „gegen die PKK ausgesprochenen Verbots und die strafrechtliche
Verfolgung der Mitgliedschaft in der PKK sowie der strafrechtlichen
Verfolgung der aktiven Sympathie für die PKK“. Um den
demonstrativen Charakter der Identitäts-Kampagne zu unterstreichen,
wird mit der Unterschrift erklärt, das PKK-Verbot nicht anzuerkennen
und sämtliche Verantwortung zu übernehmen, die sich
daraus ergibt.
Der
Umgang der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland ist nicht
einheitlich. Es muss davon ausgegangen werden, dass alle geprüft
werden, die ihre Unterschrift unter diese Erklärung gegeben
haben. In Nordrhein-Westfalen z. B. werden– auch das regional
unterschiedlich – die Ermittlungsverfahren gegen jene eingestellt,
über die den Behörden keine „Erkenntnisse“
über mögliche politische Aktivitäten vorliegen.
Ist dies jedoch der Fall, wurden und werden Kurd(inn)en wegen
des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz angeklagt und in der
Regel zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall hat das Landgericht
Düsseldorf eine Kurdin zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt.
Gegen dieses Urteil hatte ihr Verteidiger Widerspruch eingelegt,
das jedoch am 28. März 2003 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt
wurde. Nach Auffassung der Richter sei zwar die Forderung nach
Aufhebung des PKK-Verbots vom Recht auf freie Meinungsäußerung
gedeckt, doch müsse bei dieser Kampagne von einer „PKK-gesteuerten“
Aktion ausgegangen werden, die deshalb gegen das Vereinsgesetz
verstoße. Die vom LG Düsseldorf verhängte Strafe
sei mithin rechtens gewesen. Nach Vorliegen des schriftlichen
Urteils wird die Verteidigung Überlegungen anstellen, diese
Angelegenheit vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.
Die
BGH-Entscheidung stärkt zweifelsohne das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden
gegen Kurdinnen und Kurden und deckt sich mit der Haltung der
Bundesregierung – insbesondere von Innenminister Otto Schily
– , keine Aufweichung des seit 10 Jahren bestehenden Verbotes
zuzulassen.
Doch
die Repression hinsichtlich einer Beteiligung an der Identitätskampagne
geht noch einen Schritt weiter: Zunehmend werden Fälle bekannt,
in denen Ausländerbehörden Kurdinnen und Kurden den
Status eines unbefristeten Aufenthaltes aberkennen und ihnen nur
noch eine Duldung gewähren. Diese Maßnahme kann z.
B. nicht nur den Familienvater treffen, der unterschrieben hat,
sondern auch dessen Ehefrau und die Kinder, die sich nicht beteiligt
haben. Asylanwältinnen und -anwälte berichten zunehmend
auch davon, dass einstige Zusagen für Einbürgerungen
allein wegen der Unterschrift unter die Selbstbezichtigung neu
geprüft und – schlimmstenfalls – verweigert werden.
Was
tun?
Es
kann also keine Rede davon sein, dass sich die Lage für Kurdinnen
und Kurden in Deutschland normalisiert hat. Aus diesem Grunde
haben sich Menschen aus der Kurdistan-Solidarität bereit
gefunden, anlässlich des 10. Jahrestages des PKK-Verbots
eine Reihe von Aktivitäten zu entwickeln, um die Öffentlichkeit
trotz der eingangs beschriebenen Schwierigkeiten erneut auf die
Probleme aufmerksam zu machen, mit der ein Teil der hier lebenden
Bevölkerung konfrontiert ist.
Geplant ist eine Konzertreihe mit Gruppen aus Kurdistan, Italien,
dem Baskenland und Deutschland. Sie soll von August bis September
2003 in verschiedenen Städten der BRD stattfinden.
Außerdem ist eine Ausstellung vorgesehen, die sich in die
Bereiche Vorbereitung des Verbots, das Verbot und dessen Auswirkungen
gliedert. Mit einer Bildchronologie soll die Geschichte der Repression
gegen die kurdische Bewegung dargestellt werden. Des weiteren
sollen Verbotsverfügungen, Transparente, Plakate, Durchsuchungsbefehle
und Fotos zusammengetragen und gezeigt werden. Hierzu sind alle
aufgerufen, entsprechendes Material an die Informationsstelle
Kurdistan (ISKU), Schanzenstr. 117, 20357 Hamburg, zu senden.
Diese Ausstellung soll anderen Gruppen und kurdischen Vereinen
angeboten und ausgeliehen werden können.
Außerdem
wird eine Broschüre mit dem Titel „10 Jahre PKK-Verbot
– und kein Ende? – Ein Anachronismus mit Folgen“
erscheinen. Herausgeber/in sind: Die Humanistische Union, die
Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland YEK-KOM
und der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden AZADI e.V.
Sie soll in einer Auflage von 3.000 Exemplaren kostenlos verteilt
werden. Die Rote Hilfe hat sich neben einer finanziellen Beteiligung
auch bereit erklärt, den Vertrieb der Broschüre zu übernehmen.
Die geplante Broschüre soll aufzeigen, dass das PKK-Verbot
nicht nur tief in die Grundrechte der Kurdinnen und Kurden eingegriffen
hat, sondern sich auf alle Bürgerinnen und Bürger dieser
Republik auswirkt. Die im Zuge des Anschlags vom 11. September
2001 eiligst beschlossenen Anti-Terror-Pakete bedeuten ohne Zweifel
weitere massive Verschärfungen, insbesondere für Ausländerinnen
und Ausländer, zumal, wenn sie sich hier politisch betätigen
wollen.
Die Autor(inn)en werden in ihren Beiträgen das PKK-Verbot
und seine Folgen unter den verschiedenen Aspekten beleuchten:
die deutsch-türkischen Beziehungen, das Verbot im Bundestag,
die Sicht der Betroffenen, die Geschichte des § 129 StGB,
der Blickwinkel eines ehemaligen Gefangenen in Deutschland, der
staatliche „Anti-Terror“-Kampf, die Bedeutung des
§ 129 StGB in Verfahren gegen kurdische Politiker oder die
Auswirkungen auf die Asyl- und Ausländerpolitik.
Fantasie
für einen Anfang?
Über den Schatten springen
Wir
wollen mit unseren Aktivitäten zeigen, dass es Menschen gibt,
die nicht bereit sind, die Verbotspolitik dieser und der beiden
vorangegangenen Bundesregierungen als gegeben hinzunehmen. Die
demokratische Öffentlichkeit ist aufgerufen, den Problemen
und Ungerechtigkeiten gegenüber eines Teiles der Bevölkerung
in Deutschland nicht länger gleichgültig gegenüber
zu stehen. Es muss endlich anerkannt werden, dass die kurdische
Bewegung in den vergangenen vier Jahren Entscheidungen von historischer
Bedeutung getroffen, dass sie ihre Fähigkeit zu politischer
Weitsicht und Klugheit unter Beweis gestellt hat und sie trotz
zahlreicher Provokationen und Zumutungen an ihrer Perspektive
einer Demokratisierung nicht nur der Türkei, sondern der
gesamten Region des Nahen und Mittleren Ostens festhält.
Und dies erst recht vor dem Hintergrund der imperialistischen
Aggression gegen den Irak, der den Menschen Tod, Leid und Zerstörung
gebracht hat.
Die friedenspolitischen Ziele und Projekte des KADEK und dessen
Angebote zu konstruktiven, die demokratischen Entwicklungen vorantreibenden
Dialogen dürfen von den politisch Verantwortlichen in Europa,
insbesondere auch in Deutschland, nicht länger ausgeschlagen
und ignoriert werden. Zu einer friedenspolitischen Orientierung
gehört die Bereitschaft, auch auf die Menschen der kurdischen
Bewegung zuzugehen und Barrieren im Denken und Handeln zu überwinden.
Die Kurd(inn)en haben diesen Schritt getan, jetzt ist die Bundesregierung
am Zuge.
Die Aufhebung des PKK-Verbotes anlässlich seines 10-jährigen
Bestehens könnte der Anfang sein.
Monika
Morres
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und
Kurden in Deutschland, AZAD e.V.