Mai 2003
              Drei 
                Bundesregierungen und ein Verbot
              PKK-Verbot 
                – wer erinnert sich noch daran, was das ist und warum es 
                ist?
               
                Es gibt nicht wenige, die meinen, das interessiert doch niemanden 
                (mehr). Sicher bewegen derzeit viele andere Themen die Gemüter 
                der Menschen in Deutschland: Irak-Krieg, Arbeitslosigkeit, Abbau 
                des Sozialstaates, die der Gesellschaft verordnete Radikalkur 
                im Gesundheitswesen, Insolvenzen, abstürzende Börsenkurse 
                oder Zeitungssterben. Wahrlich eine beachtliche Liste bedrückender 
                Entwicklungen. Nicht nur die Anschläge des 11. September 
                2001 nahm die Bundesregierung – vornehmlich Innenminister 
                Otto Schily - Anlass für eine massive Ausweitung des Repressionsapparates 
                und der gesetzlichen Verschärfungen. Nie zuvor in der Bundesrepublik 
                Deutschland hat der Bundestag so viele Gesetze – nämlich 
                17 – zur so genannten “Inneren Sicherheit” auf 
                einmal geändert und verschärft. Der FDP-Politiker Burkhard 
                Hirsch warnte seinerzeit davor, dass diese Entwicklung “in 
                einen autoritären Staat” führen kann. 
                Die kurdische Bevölkerung in Deutschland jedoch musste nicht 
                erst auf den 11. September warten, um - laut Schily – von 
                der “vollen Härte des Gesetzes” getroffen zu 
                werden. Bis zum heutigen Tage hat sie - mehr oder weniger allein 
                gelassen von der bundesrepublikanischen Gesellschaft und fern 
                jeglichen öffentlichen Interesses – die weitreichenden 
                Folgen eines Verbotes zu tragen, das ihr Meinungs- und Organisierungsfreiheit 
                vorenthält und sie so von fundamentalen Rechten ausschließt.
                Diese tief in das Leben der Kurdinnen und Kurden einschneidende 
                Verbotspolitik muss aus dem Dunkel des Vergessens wieder ans Licht 
                gebracht werden. Alle demokratischen Kräfte sind aufgerufen, 
                trotz der unbestreitbar zahlreich existierenden anderen Probleme, 
                die Kurd(inn)en zu unterstützen in ihrem Kampf um die Freiheit 
                des Wortes sowie einer freien politischen und kulturellen Betätigung 
                jenseits von Repression und Strafverfolgung. 
              Was 
                war?
              Vor 
                zehn Jahren: Der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther 
                erließ im November 1993 das Betätigungsverbot der PKK. 
                Die Geschichte dieses Verbots begann jedoch nicht erst vor 10 
                Jahren. Sie basiert auf einer politischen, ökonomischen und 
                vor allem militärischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland 
                und der Türkei, die weit ins 19. Jahrhundert zurück 
                reicht. 1835 wurde der Offizier Helmuth von Moltke ins Osmanische 
                Reich geschickt, um die dortige Armee nach preußischem Vorbild 
                aufzubauen. Er spielte als Militärberater eine bedeutende 
                Rolle bei der Niederschlagung kurdischer Aufstände. Kredite 
                der Reichsbank zur Finanzierung der Berlin-Bagdad-Bahn brachten 
                das Osmanische Reich in deutsche Abhängigkeit. Eine verstärkte 
                Ausbeutung kurdischer, türkischer und armenischer Bauern 
                war die Folge.
              Insbesondere 
                die deutsch-türkische Waffenbrüderschaft hat alle Bundesregierungen 
                der Nachkriegszeit veranlasst, die Türkei in beträchtlichem 
                Umfang mit Rüstungsgütern und Waffen zu beliefern. 
                Nach dem Militärputsch vom 27. Mai 1960, bei dem mehrere 
                Minister zum Tode verurteilt und hingerichtet und nahezu 500 Kurden 
                verhaftet wurden, folgten massenhafte Verbannung und eine erneute 
                Türkisierungswelle. Zeitweise wurden kurdische Kinder und 
                Jugendliche ihren Familien entrissen und gezwungen, der Assimilation 
                dienende Internate zu besuchen. Wegen des massiven Widerstands 
                der kurdischen Bevölkerung war dieser Unterdrückungsmethode 
                jedoch kein Erfolg beschieden. 
                Ende der 60er-Jahre deutete die bis dahin führende oppositionelle 
                "Arbeiterpartei der Türkei" (TIP) als erste die 
                Existenz des kurdischen Volkes an. Sie machte die türkische 
                Regierung für Unterdrückung, Terror und Assimilationspolitik 
                verantwortlich. Daraufhin wurde die TIP verboten, ihre Funktionäre 
                vor Gericht gestellt. 1969 gründeten die Kurden ihre eigene 
                Partei, die "Revolutionären Kulturvereinigungen des 
                Ostens" (Devrimci Dogu Kültür Ocaklari, DDKO), 
                die rasch viele Anhänger/innen in allen Teilen Kurdistans 
                gewannen. 
                Um eine politische Mobilisierung der kurdischen Bevölkerung 
                zu verhindern, putschte das türkische Militär am 12. 
                März 1971. Eine weltweit starke linke, antiimperialistische 
                Bewegung wirkte auch auf die politischen Verhältnisse in 
                der Türkei zurück. Auch dort entstand eine revolutionäre 
                Bewegung, der sich Menschen aus studentischen, intellektuellen 
                und proletarischen Kreisen anschlossen. Der Staat reagierte darauf 
                mit Massenverhaftungen. Viele politischen Aktivist(inn)en wurden 
                von faschistischen und staatlichen Sicherheitskräften angegriffen. 
                Eine blutige Rolle spielte hierbei die "Partei der Nationalistischen 
                Bewegung", MHP, in Deutschland besser bekannt unter dem Namen 
                "Graue Wölfe". In erster Linie war deren Jugendorganisation 
                "Bozkurtlar" für zahlreiche Morde an Linken verantwortlich. 
                
                Auf einer Kundgebung am 1. Mai 1977 in Istanbul mit einer halben 
                Million Teilnehmer/innen erschossen faschistische und staatliche 
                Kräfte 37 Menschen. Ein Jahr später wurde in Maras auf 
                einen Trauermarsch gefeuert; mehrere hundert Teilnehmer/innen 
                starben. Der damalige türkische Ministerpräsident Bülent 
                Ecevit verhängte über Istanbul, Ankara und 11 kurdische 
                Provinzen das Kriegsrecht. 
              „Was 
                hat das denn mit Deutschland zu tun?“
              Aus 
                dieser Verfolgungssituation entstand am 27. November 1978 die 
                Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan, PKK). Obwohl 
                ein Großteil ihrer Gründer verhaftet und in den Gefängnissen 
                zu Tode gefoltert wurden, erfuhr die Partei in den Folgejahren 
                massiven Zulauf und große Unterstützung vornehmlich 
                im kurdischen Gebiet der Türkei, aber auch in den anderen 
                Teilen Kurdistans (Syrien, Irak, Iran). 
              Ecevit 
                trat nach Wahlverlusten im Oktober 1979 zurück und wurde 
                von Süleyman Demirel abgelöst. Während in den kurdischen 
                Provinzen das NATO-Herbstmanöver "Anvil Express" 
                stattfand, an dem auch 1.000 Bundeswehrsoldaten beteiligt waren, 
                übernahm in den frühen Morgenstunden des 12. September 
                1980 die Armee unter Generalstabschef Kenan Evren das Kommando 
                und erklärte die türkische Regierung für abgesetzt. 
                Die Bundesrepublik schloss nur wenige Tage nach dem Militärputsch 
                einen Vertrag über die Auf- und Ausrüstung der türkischen 
                Polizei ab, und die GSG 9 begann in der Türkei mit der Ausbildung 
                von Sondereinheiten zur Aufstandsbekämpfung. Deutschland 
                war maßgeblich am Aufbau des Militärkomplexes in der 
                Türkei beteiligt. 
                Die Tageszeitung „Die Welt“ schrieb am 5. Oktober 
                1981 über die Bundesrepublik als wichtigstem Wirtschaftspartner 
                der Türkei u.a.:
                „Damit setzt die Bundesrepublik Deutschland eine in die 
                Zeit des deutschen Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des 
                Dritten Reiches zurückreichende außenwirtschaftliche 
                Tradition fort, die ihren Ausdruck in einem spezifischen, engen 
                deutsch-türkischen Bezugsverhältnis gefunden hat, wie 
                es so mit keinem anderen Staat besteht.“ 
              In 
                der Folgezeit des 12. September wurden 30 - 80.000 Menschen verhaftet, 
                Tausende verschwanden in den Folterzellen türkischer Gefängnisse 
                oder wurden extralegal hingerichtet oder waren gezwungen, vor 
                ihren Häschern ins Exil zu fliehen. Bereits in den 1960er-Jahren 
                flohen viele Kurden aufgrund staatlicher Verfolgung nach Deutschland 
                oder ließen sich als so genannte Gastarbeiter anwerben, 
                suchten nach dem Putsch wieder Tausende von Kurdinnen und Kurden 
                Schutz in der Bundesrepublik Deutschland. Einem Land, das ihren 
                Verfolgern die Waffen in die Hand gab. Die gnadenlose Vernichtungspolitik 
                des türkischen Regimes gegenüber der kurdischen Bevölkerung 
                führten zur Aufnahme des bewaffneten Kampfes der PKK am 15. 
                August 1984. 
              Geheimdienste 
                werden aktiv
              Je 
                erfolgreicher diese im eigenen Land agierte, um so heftiger gingen 
                die türkischen Machthaber, allen voran das Militär, 
                gegen die kurdische Bevölkerung vor. In dem Maße, in 
                dem es kurdischen Politiker/innen – wie beispielsweise Leyla 
                Zana - erfolgreich gelang, die “kurdische Frage” auf 
                die internationale Tagesordnung zu setzen, intensivierte der türkische 
                Geheimdienst MIT in Zusammenarbeit mit westlichen Geheimdiensten 
                im europäischen Ausland gezielte Kampagnen gegen die zuvor 
                tolerierte PKK. Die Aktivitäten konzentrierten sich dabei 
                auf die BRD, weil hier zahlenmäßig die meisten Kurd(inn)en 
                leben und folglich auch mit dem größten Zuspruch für 
                die kurdische Befreiungsbewegung gerechnet werden musste. Der 
                MIT schreckte auch nicht vor inszenierten Anschlägen zurück. 
                Exemplarisch sei hier an den angeblich von der PKK durchgeführten 
                Sprengstoffanschlag gegen das türkische Generalkonsulat in 
                Hamburg 1986 erinnert. Die Dienste konnten sich bei ihrer destruktiven 
                Arbeit einiger kurdischer Kollaborateure bedienen, die sich zuvor 
                von der PKK getrennt hatten bzw. von ihr wegen eklatanter Eigenmächtigkeiten 
                aus der Organisation ausgeschlossen wurden. So wurde der Boden 
                bereitet für eine nie zuvor gekannte Kriminalisierung kurdischer 
                Organisationen und ihrer Repräsentant/innen.
              Die 
                neuen „Terroristen“
              Hinzu 
                kamen gewichtige wirtschaftliche Verträge zwischen der BRD 
                und der Türkei, die Mitte der 1980er-Jahre die deutsch-türkischen 
                Beziehungen festigten, so dass die Forderungen des Regimes nach 
                Verfolgung kurdischer Politiker/innen und Anhänger/innen 
                der PKK in Deutschland auf fruchtbaren Boden fiel. 
                Im Rahmen systematischer Polizei- und Medienkampagnen wurden die 
                PKK-Aktivist(inn)en zu den „gefährlichsten Terroristen 
                Europas“ stigmatisiert. Razzien und massenhafte Festnahmen 
                waren an der Tagesordnung. Doch zeitigte die Verfolgungswelle 
                nicht jenen Erfolg, den sich die Behörden versprochen hatten. 
                In der Bundesrepublik Deutschland kriminalisierte man die PKK 
                mit Hilfe des § 129a Strafgesetzbuch (StGB). Auf Initiative 
                der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP beschloss der Bundestag 
                1986 ein Gesetz, wonach die Bundesanwaltschaft (BAW) „terroristische 
                Vereinigungen“ aus dem Ausland verfolgen kann, sofern sie 
                „Straftaten nach § 129a StGB begehen, welche die Sicherheit 
                verbündeter Staaten zu beeinträchtigen drohen. 
              Razzien 
                in kurdischen Vereinen und Einrichtungen, Durchsuchungen von Wohnungen, 
                Verbote von Demonstrationen, Aktionen und Veranstaltungen sowie 
                zahlreiche Ermittlungsverfahren nach § 129a StGB folgten. 
                Aufgrund der vorhin erwähnten Bereitschaft dubioser Zeugen, 
                gegen die PKK auszusagen, wurden in der Folgezeit über 20 
                kurdische Politiker/innen verhaftet. Am 24. Oktober 1989 begann 
                die öffentliche Hauptverhandlung des so genannten Düsseldorfer 
                „Terroristen“-Prozesses, für den extra eine Nebenstelle 
                des Oberlandesgerichts (OLG) mit Kosten in Höhe von 8,5 Millionen 
                DM umgebaut wurde. Bei der Urteilsverkündung im März 
                1994 waren von den ursprünglich über 20 Angeklagten 
                noch vier übrig geblieben. Zwei von ihnen erhielten lebenslange, 
                die beiden anderen Freiheitsstrafen von sechs bzw. sieben Jahren. 
                
                Heute noch finden alle Prozesse gegen kurdische Politiker in diesem 
                fensterlosen Gerichts“bunker“ statt. 
              „Demonstriert 
                doch in eurem Land“
              1992 
                zerstörte das türkische Militär die kurdische Stadt 
                Sirnak. Augenzeugen berichteten über den Einsatz von deutschen 
                NVA- und Leopard-I-Panzern. Wenige Monate später zeigte das 
                ZDF, wie ein Kurde nahe der Stadt Cizre mit einem deutschen BTR-60-Schützenpanzer 
                zu Tode geschleift wurde. Aufgebrachte Kurd(inn)en attackierten 
                in ganz Europa, besonders aber in Deutschland, türkische 
                Einrichtungen. In einem Gespräch mit der Süddeutschen 
                Zeitung vom 12. Dezember 1992 wandte sich der damalige türkische 
                Innenminister Ismet Sezgin an die Bundesregierung: „Damit 
                unsere Beziehungen sich entwickeln können, erwarten und verlangen 
                wir, dass Deutschland die PKK für illegal erklärt.“
              Am 
                22. Oktober 1993 zerstörte die türkische Armee in der 
                kurdischen Stadt Lice mehr als 600 Häuser und tötete 
                mindestens 30 Menschen. In ganz Europa griffen darauf hin Kurd(inn)en 
                türkische Geschäfte, Banken und offizielle Vertretungen 
                an. 
                Statt die Türkei wegen ihrer tödlichen Militärangriffe 
                zu verurteilen, verschärften deutsche Politiker/innen ihre 
                Forderung nach einem PKK-Verbot.
                Am 26. November 1993 erließ der damalige Innenminister Kanther 
                das Betätigungsverbot für die PKK, ERNK (Nationale Befreiungsfront 
                Kurdistans). Gleichzeitig verbot er kurdische Organisationen und 
                Vereine, die im Verdacht standen, mit der PKK zusammen zu arbeiten. 
                Infolgedessen wurden fast alle kulturellen Veranstaltungen, Demonstrationen 
                und Kundgebungen, selbst Hochzeiten, untersagt. Es setzte eine 
                beispiellose Hetze und Kriminalisierungswelle gegen hier lebende 
                Kurd(inn)en ein. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden 
                faktisch außer Kraft gesetzt. Verhaftungen, Durchsuchungen, 
                Beschlagnahmungen und massive Einschüchterungsversuche gehörten 
                fortan zur Alltagserfahrung eines Großteils der kurdischen 
                Migrant(inn)en. Ein Heer von Angehörigen deutscher Strafverfolgungsbehörden 
                waren beschäftigt mit tausenden von Ermittlungen wegen des 
                Schwenkens von Fähnchen mit PKK-Symbol oder des Rufens von 
                Parolen. 
              Im 
                Frühjahr 1993 hatte der PKK-Vorsitzende, Abdullah Öcalan, 
                erstmals einen einseitigen Waffenstillstand verkündet, dem 
                1995 und 1998 weitere folgten. Doch alle Angebote der PKK wurden 
                von Ankara zurückgewiesen. Die türkische Regierung setzte 
                ihren unerklärten Krieg gegen das kurdische Volk mit Hilfe 
                des Westens und der NATO fort. 
              Am 
                1. Juli 1994 erschoss ein später frei gesprochener Zivilpolizist 
                in Hannover den kurdischen Jugendlichen Halim Dener von hinten, 
                als dieser für die ERNK plakatierte. 
                Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse veröffentlichten Vertreter/innen 
                von Menschenrechtsorganisationen, politischen Parteien und Anwaltsvereinigungen 
                im November 1994 einen Aufruf zur politischen und materiellen 
                Unterstützung der verfolgten Kurd(inn)en. Aus dieser Initiative 
                entstand im April 1996 der Rechtshilfefonds für Kurdinnen 
                und Kurden, AZADI e.V., welcher seinen Sitz in Köln hat.
              Die 
                Profiteure des Krieges
              Die 
                westlichen Industrienationen profitierten vom Krieg in Kurdistan, 
                der die Türkei allein von 1984 bis 1994 ca. 100 Mrd. US-Dollar 
                gekostet haben soll. Die Bundesrepublik Deutschland war von 1962 
                bis 1995 deren zweitgrößte Waffenlieferantin nach den 
                USA. Laut Auswärtigem Amt auf eine Anfrage der Bundestagsgruppe 
                PDS/Linke Liste vom 12. Januar 1992, hat die Türkei von 1980 
                bis 1991 Verteidigungs-, Rüstungssonder- und Materialhilfe 
                im Wert von 3,95 Mrd. DM erhalten – darunter Bestände 
                der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) im Wert von ca. 700 
                Mio DM. Konzerne wie Krupp, Krauss-Maffei, Siemens oder Daimler-Benz 
                bzw. Daimler-Chrysler, Messerschmitt-Bölkow-Blohm, Eurometall 
                oder Heckler & Koch lieferten Streugranaten, Raketen, Munition, 
                Minen, Militärfahrzeuge, Gewehre und Panzer, wovon zweifellos 
                ein Großteil in Kurdistan zum Einsatz kam oder noch kommt. 
                Inzwischen ist die Türkei allerdings in die Lage versetzt 
                worden, zahlreiche Waffen, Munition und anderes Kriegsmaterial 
                aufgrund von Kooperationsverträgen in Lizenz selbst herzustellen. 
                
              Wider 
                das Völkerrecht
              Der 
                PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan musste Anfang September 1999 
                Syrien verlassen und gelangte nach einer Irrfahrt durch verschiedene 
                Staaten nach Italien. Europa, vor allem die Bundesrepublik Deutschland, 
                zeigte weder Interesse an seiner Person noch an seinem friedenspolitischen 
                Anliegen, das er mit den politisch Verantwortlichen diskutieren 
                wollte. Obwohl Öcalan seine Bereitschaft erklärt hatte, 
                sich einem internationalen Gericht zu stellen, gewährte ihm 
                kein europäisches Land Aufnahme. Als er am 16. Februar 1999 
                mit Hilfe internationaler Geheimdienste aus Kenia in die Türkei 
                verschleppt wurde, fiel man dort in einen nationalistischen Freudentaumel. 
                Das türkische Staatssicherheitsgericht verurteilte den PKK-Vorsitzenden 
                am 29. Juni 1999 wegen Hochverrats zum Tode durch den Strang. 
                Inzwischen wurde die Todes- in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 
                
              Unmittelbar 
                nach der völkerrechtswidrigen Verschleppung kam es weltweit 
                zu Protestaktionen und Demonstrationen, so auch in über 50 
                Städten der Bundesrepublik. Der Protest richtete sich gegen 
                die diplomatischen Vertretungen der Staaten, die mit ihren Geheimdiensten 
                an der Entführung beteiligt waren: USA, Kenia, Griechenland 
                und Israel. Deshalb demonstrierten Kurd(inn)en auch vor dem israelischen 
                Generalkonsulat in Berlin. Dabei wurden Sema Alp, Ahmet Acar, 
                Mustafa Kurt und Sinan Karakus vom Wachpersonal des Konsulates 
                erschossen, mehr als 20 Personen durch Schüsse von hinten 
                zum Teil schwer verletzt. Videofilme und Zeugenaussagen belegen, 
                dass von der behaupteten Notwehr keine Rede sein kann. Die Wachleute 
                hatten vielmehr wahllos auf die Demonstrierenden geschossen. Die 
                Täter wurden bis heute dank ihrer diplomatischen Immunität 
                nicht zur Rechenschaft gezogen, die überlebenden Kurd(inn)en 
                hingegen inhaftiert. 
                Den bundesweiten Protesten folgten Tausende von Festnahmen, Verurteilungen 
                durch Schnellgerichte wie in Baden-Württemberg, unzähligen 
                Ermittlungsverfahren, Demonstrationsverbote und Vereinsschließungen. 
                Nur zwei Wochen nach den Aktionen wurden sechs an den Protesten 
                beteiligte Kurden in die Türkei abgeschoben und dort festgenommen. 
                
                In dieser Zeit registrierte AZADI bundesweit über 100 Gefangene. 
                
              Historische 
                Schritte
              Nach 
                der Erklärung der PKK im Jahre 1999 zur einseitigen Einstellung 
                des bewaffneten Kampfes, wurde im Februar 2002 ihre Auflösung 
                beschlossen. Sie betrachtete ihre historische Aufgabe als erledigt. 
                Vor dem Hintergrund der durch die Anschläge des 11. September 
                2001 entstandenen neuen politischen Entwicklungen und Einwirkungen 
                – vornehmlich im Nahen und Mittleren Osten – erfolgte 
                im April 2002 die Gründung des „Kongresses für 
                Demokratie und Freiheit in Kurdistan“ (KADEK). Konkreter 
                Ausdruck dieser strukturellen und strategischen Veränderungen 
                ist seither die Konzentration des Kampfes auf der politischen 
                Ebene. In den vergangenen Jahren entwickelte der KADEK zahlreiche 
                friedenspolitische Initiativen, Projekte zur Demokratisierung 
                der Türkei und Vorschläge zur friedlichen Lösung 
                der so genannten Kurdischen Frage.
              Seit 
                Jahren zeigen Kurdinnen und Kurden in Deutschland ihren ausdrücklichen 
                Willen, mit demokratischen und friedlichen Mitteln auf ihre Probleme 
                und deren Lösungen aufmerksam zu machen. Eine Anerkennung 
                finden diese Bemühungen jedoch kaum. Die Praxis der Strafverfolgungsbehörden 
                ist unverändert. Sie und die Bundesregierung erklären 
                den KADEK kurzerhand zur Nachfolgeorganisation der PKK und legitimieren 
                auf diese Weise die Aufrechterhaltung der Verbote. Nicht zuletzt 
                folgen sie mit dieser Politik der Linie der Türkei und USA, 
                die den KADEK ebenso wie zuvor die PKK als „terroristisch“ 
                einstufen. 
                Nur wenige Wochen nach Auflösung der PKK und Gründung 
                des KADEK beschloss der Rat der EU am 2. Mai 2002, die PKK auf 
                die „Liste terroristischer Personen und Organisationen“ 
                zu setzen. Nach Artikel 2 der EG-Verordnung Nr. 2580/2001 sind 
                „terroristisch“ Personen und Organisationen, „die 
                eine terroristische Handlung begehen oder zu begehen versuchen 
                oder sich an deren Begehung beteiligen.“ Diese Definition 
                ist einseitig und vernachlässigt vollkommen in bestimmten 
                Situationen und durch das Völkerrecht abgedeckte legitime 
                Widerstandshandlungen. Diesen Beschluss der EU hat die rot/grüne 
                Bundesregierung mitgetragen, obgleich die PKK vom Generalbundesanwalt 
                (GBA) Ende 1997 von einer „terroristischen“ auf eine 
                „kriminelle“ Vereinigung (§ 129 StGB) herabgestuft 
                wurde. Dies geschah vor dem Hintergrund von Erklärungen des 
                PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan aus dem Jahre 1996, in Deutschland 
                künftig auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Die zum 
                Teil gewalttätigen Aktionen von Kurdinnen und Kurden in Deutschland 
                – z.B. Anschläge oder Autobahnblockaden – hatte 
                er als Fehler bezeichnet.
              Die 
                Verbotsgründe von 1993 waren damit eigentlich beseitigt, 
                doch führte die Rückstufung der PKK keineswegs zu einem 
                Rückgang der Strafverfolgung, sondern im Gegenteil zu einer 
                Ausweitung. Das tragende Argument ist die Aufrechterhaltung der 
                Strukturen und Funktionsfähigkeit der Organisation. 
              Rot/grün 
                macht alles anders?
              Am 
                grundsätzlichen politischen Verhältnis zur Türkei 
                hat die rot-grüne Bundesregierung wenig geändert, wenn 
                auch in den Berichten des Auswärtigen Amtes zur Lage der 
                Menschenrechte in der Türkei etwas ausführlicher auf 
                deren Verletzungen hingewiesen wird. Doch teilt die Bundesregierung 
                offensichtlich die Position der Türkei, wonach von der Identität 
                der PKK mit dem KADEK auszugehen sei und somit eine bruchlose 
                Kontinuität vorliege. Das Auswärtige Amt behauptet in 
                seinem Bericht vom Oktober 2002, die (zu diesem Zeitpunkt nicht 
                mehr existierende) PKK wende „nach innen wie außen 
                terroristische Methoden“ an, obgleich es die Kategorisierung 
                „terroristisch“ im Zusammenhang mit der Organisation 
                in der BRD – wie schon erwähnt – seit Ende 1997/Anfang 
                1998 gar nicht mehr gibt.
              Das 
                Schweigekartell 
              Niemand 
                hat wirklich daran geglaubt, unter der Regierung Kohl könnte 
                das PKK-Verbot aufgehoben werden. Um so mehr Hoffnungen hatten 
                sich die viele Kurdinnen und Kurden gemacht, als es im September 
                1998 nach den Bundestagswahlen eine Mehrheit für rot/grün 
                gab und wenige Wochen später die neue Bundesregierung ihre 
                Arbeit aufnehmen konnte.
                Trotz aller zuvor häufig geäußerten Beteuerungen 
                insbesondere von Seiten grüner, aber auch einzelner SPD- 
                Politiker/innen über die Notwendigkeit einer Aufhebung der 
                Verbote, blieb die Gesellschaft der Demokrat(inn)en und Bürgerrechtler/innen 
                stumm: Keine Initiative, keine Signale, kein auf-die-Bewegung-Zugehen, 
                kein Dialogangebot. Das Problem wurde und wird bis heute weggeschoben 
                auf die europäische Ebene bzw. weiterhin den Strafverfolgungsbehörden 
                überlassen. Das Thema PKK/Kurden hat keine öffentliche 
                Aufmerksamkeit, es gibt keinen gesellschaftlichen Druck auf die 
                Regierung. Die Solidarität mit den Kurdinnen und Kurden hält 
                sich sehr in Grenzen. Hat das Verhalten der politisch Verantwortlichen 
                in der BRD bei den Kurd(inn)en immer wieder Anlass gegeben zu 
                Misstrauen und großer Enttäuschung, gilt dies leider 
                auch im Verhältnis zur deutschen Bevölkerung. Aus diesem 
                Grunde fühlen sich sehr viele alleine gelassen in ihrem Kampf 
                um Anerkennung und die Gewährung von Grundrechten. 
                Das Thema erscheint höchstens als Randnotiz in Tageszeitungen, 
                wenn wieder einmal ein kurdischer Politiker verhaftet oder zu 
                Gefängnisstrafen verurteilt wurde. Selbst linke Zeitungen 
                bemühen sich in diesen Fällen nicht um eine Berichterstattung 
                und Beleuchtung des politischen Hintergrundes, sondern übernehmen 
                der Einfachheit halber die Texte von Agenturmeldungen.
              Statt 
                Bewegung starr verharren
              AZADI 
                betreut zur Zeit neun Gefangene, die sich wegen des Vorwurfs der 
                (PKK)-Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ 
                (§ 129 StGB) in U- oder Strafhaft befinden. In den Anklageschriften 
                der jüngsten Verfahren wird dieser Vorwurf bereits auf den 
                KADEK ausgeweitet. 
                Gegen Salih H. läuft derzeit ein Prozess vor dem Oberlandesgericht 
                (OLG) Düsseldorf und vor dem OLG Celle gegen Hasan A. und 
                Ali K. Allen wird vorgeworfen, Mitglieder und Funktionäre 
                von PKK/KADEK gewesen zu sein. Sie sind angeklagt nach § 
                129 StGB. Die beiden Celler Angeklagten befinden sich in Haft, 
                Salih H. ist auf freiem Fuß.
              Ende 
                Mai/Anfang Juni 2001 wurde die Identitätskampagne „Auch 
                ich bin PKK’ler/in“ gestartet. Alleine in Deutschland 
                hatten sich über 40 000 Menschen an dieser europaweiten Kampagne 
                beteiligt. Mit ihrer Unterschrift unter die Selbstbezichtigung 
                forderten Kurdinnen und Kurden die europäischen Staaten auf, 
                ihre Rolle bei der Lösung der kurdischen Frage zu spielen, 
                die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien nicht nur von der Türkei 
                zu verlangen, sondern auch selbst anzuwenden und den Kurden einen 
                politischen Status zu gewähren. Insbesondere die Verbotspolitik 
                Deutschlands und Englands gegenüber der PKK sei eine destruktive 
                Haltung, mit der sich diese Länder „in den Kontext 
                der gegen das kurdische Volk geführten Vernichtungs- und 
                Verleugnungspolitik“ stelle. 
                Des weiteren bekundeten diejenigen, die die Erklärung unterschrieben 
                hatten, dass sie den neuen von der PKK eingeschlagenen Weg des 
                friedlichen und politischen Kampfes unterstützen. Weil „die 
                PKK in einem Zeitraum von zwei Jahren keine einzige Aktion unter 
                Anwendung von Gewalt durchgeführt“ habe, forderten 
                die Unterzeichner/innen „die Aufhebung sämtlicher Verbote, 
                die sich gegenüber der PKK in Anwendung befinden“ und 
                
                „Freiheit für Abdullah Öcalan – Frieden 
                in Kurdistan“. 
                Den Schluss der Erklärung bildete die scharfe Verurteilung 
                des „gegen die PKK ausgesprochenen Verbots und die strafrechtliche 
                Verfolgung der Mitgliedschaft in der PKK sowie der strafrechtlichen 
                Verfolgung der aktiven Sympathie für die PKK“. Um den 
                demonstrativen Charakter der Identitäts-Kampagne zu unterstreichen, 
                wird mit der Unterschrift erklärt, das PKK-Verbot nicht anzuerkennen 
                und sämtliche Verantwortung zu übernehmen, die sich 
                daraus ergibt.
              Der 
                Umgang der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland ist nicht 
                einheitlich. Es muss davon ausgegangen werden, dass alle geprüft 
                werden, die ihre Unterschrift unter diese Erklärung gegeben 
                haben. In Nordrhein-Westfalen z. B. werden– auch das regional 
                unterschiedlich – die Ermittlungsverfahren gegen jene eingestellt, 
                über die den Behörden keine „Erkenntnisse“ 
                über mögliche politische Aktivitäten vorliegen. 
                Ist dies jedoch der Fall, wurden und werden Kurd(inn)en wegen 
                des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz angeklagt und in der 
                Regel zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall hat das Landgericht 
                Düsseldorf eine Kurdin zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt. 
                Gegen dieses Urteil hatte ihr Verteidiger Widerspruch eingelegt, 
                das jedoch am 28. März 2003 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt 
                wurde. Nach Auffassung der Richter sei zwar die Forderung nach 
                Aufhebung des PKK-Verbots vom Recht auf freie Meinungsäußerung 
                gedeckt, doch müsse bei dieser Kampagne von einer „PKK-gesteuerten“ 
                Aktion ausgegangen werden, die deshalb gegen das Vereinsgesetz 
                verstoße. Die vom LG Düsseldorf verhängte Strafe 
                sei mithin rechtens gewesen. Nach Vorliegen des schriftlichen 
                Urteils wird die Verteidigung Überlegungen anstellen, diese 
                Angelegenheit vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. 
                
              Die 
                BGH-Entscheidung stärkt zweifelsohne das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden 
                gegen Kurdinnen und Kurden und deckt sich mit der Haltung der 
                Bundesregierung – insbesondere von Innenminister Otto Schily 
                – , keine Aufweichung des seit 10 Jahren bestehenden Verbotes 
                zuzulassen. 
              Doch 
                die Repression hinsichtlich einer Beteiligung an der Identitätskampagne 
                geht noch einen Schritt weiter: Zunehmend werden Fälle bekannt, 
                in denen Ausländerbehörden Kurdinnen und Kurden den 
                Status eines unbefristeten Aufenthaltes aberkennen und ihnen nur 
                noch eine Duldung gewähren. Diese Maßnahme kann z. 
                B. nicht nur den Familienvater treffen, der unterschrieben hat, 
                sondern auch dessen Ehefrau und die Kinder, die sich nicht beteiligt 
                haben. Asylanwältinnen und -anwälte berichten zunehmend 
                auch davon, dass einstige Zusagen für Einbürgerungen 
                allein wegen der Unterschrift unter die Selbstbezichtigung neu 
                geprüft und – schlimmstenfalls – verweigert werden. 
                
              Was 
                tun?
              Es 
                kann also keine Rede davon sein, dass sich die Lage für Kurdinnen 
                und Kurden in Deutschland normalisiert hat. Aus diesem Grunde 
                haben sich Menschen aus der Kurdistan-Solidarität bereit 
                gefunden, anlässlich des 10. Jahrestages des PKK-Verbots 
                eine Reihe von Aktivitäten zu entwickeln, um die Öffentlichkeit 
                trotz der eingangs beschriebenen Schwierigkeiten erneut auf die 
                Probleme aufmerksam zu machen, mit der ein Teil der hier lebenden 
                Bevölkerung konfrontiert ist. 
                Geplant ist eine Konzertreihe mit Gruppen aus Kurdistan, Italien, 
                dem Baskenland und Deutschland. Sie soll von August bis September 
                2003 in verschiedenen Städten der BRD stattfinden.
                Außerdem ist eine Ausstellung vorgesehen, die sich in die 
                Bereiche Vorbereitung des Verbots, das Verbot und dessen Auswirkungen 
                gliedert. Mit einer Bildchronologie soll die Geschichte der Repression 
                gegen die kurdische Bewegung dargestellt werden. Des weiteren 
                sollen Verbotsverfügungen, Transparente, Plakate, Durchsuchungsbefehle 
                und Fotos zusammengetragen und gezeigt werden. Hierzu sind alle 
                aufgerufen, entsprechendes Material an die Informationsstelle 
                Kurdistan (ISKU), Schanzenstr. 117, 20357 Hamburg, zu senden. 
                
                Diese Ausstellung soll anderen Gruppen und kurdischen Vereinen 
                angeboten und ausgeliehen werden können.
              Außerdem 
                wird eine Broschüre mit dem Titel „10 Jahre PKK-Verbot 
                – und kein Ende? – Ein Anachronismus mit Folgen“ 
                erscheinen. Herausgeber/in sind: Die Humanistische Union, die 
                Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland YEK-KOM 
                und der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden AZADI e.V. 
                Sie soll in einer Auflage von 3.000 Exemplaren kostenlos verteilt 
                werden. Die Rote Hilfe hat sich neben einer finanziellen Beteiligung 
                auch bereit erklärt, den Vertrieb der Broschüre zu übernehmen. 
                
                Die geplante Broschüre soll aufzeigen, dass das PKK-Verbot 
                nicht nur tief in die Grundrechte der Kurdinnen und Kurden eingegriffen 
                hat, sondern sich auf alle Bürgerinnen und Bürger dieser 
                Republik auswirkt. Die im Zuge des Anschlags vom 11. September 
                2001 eiligst beschlossenen Anti-Terror-Pakete bedeuten ohne Zweifel 
                weitere massive Verschärfungen, insbesondere für Ausländerinnen 
                und Ausländer, zumal, wenn sie sich hier politisch betätigen 
                wollen. 
                Die Autor(inn)en werden in ihren Beiträgen das PKK-Verbot 
                und seine Folgen unter den verschiedenen Aspekten beleuchten: 
                die deutsch-türkischen Beziehungen, das Verbot im Bundestag, 
                die Sicht der Betroffenen, die Geschichte des § 129 StGB, 
                der Blickwinkel eines ehemaligen Gefangenen in Deutschland, der 
                staatliche „Anti-Terror“-Kampf, die Bedeutung des 
                § 129 StGB in Verfahren gegen kurdische Politiker oder die 
                Auswirkungen auf die Asyl- und Ausländerpolitik. 
              Fantasie 
                für einen Anfang?
                Über den Schatten springen
              Wir 
                wollen mit unseren Aktivitäten zeigen, dass es Menschen gibt, 
                die nicht bereit sind, die Verbotspolitik dieser und der beiden 
                vorangegangenen Bundesregierungen als gegeben hinzunehmen. Die 
                demokratische Öffentlichkeit ist aufgerufen, den Problemen 
                und Ungerechtigkeiten gegenüber eines Teiles der Bevölkerung 
                in Deutschland nicht länger gleichgültig gegenüber 
                zu stehen. Es muss endlich anerkannt werden, dass die kurdische 
                Bewegung in den vergangenen vier Jahren Entscheidungen von historischer 
                Bedeutung getroffen, dass sie ihre Fähigkeit zu politischer 
                Weitsicht und Klugheit unter Beweis gestellt hat und sie trotz 
                zahlreicher Provokationen und Zumutungen an ihrer Perspektive 
                einer Demokratisierung nicht nur der Türkei, sondern der 
                gesamten Region des Nahen und Mittleren Ostens festhält. 
                Und dies erst recht vor dem Hintergrund der imperialistischen 
                Aggression gegen den Irak, der den Menschen Tod, Leid und Zerstörung 
                gebracht hat. 
                Die friedenspolitischen Ziele und Projekte des KADEK und dessen 
                Angebote zu konstruktiven, die demokratischen Entwicklungen vorantreibenden 
                Dialogen dürfen von den politisch Verantwortlichen in Europa, 
                insbesondere auch in Deutschland, nicht länger ausgeschlagen 
                und ignoriert werden. Zu einer friedenspolitischen Orientierung 
                gehört die Bereitschaft, auch auf die Menschen der kurdischen 
                Bewegung zuzugehen und Barrieren im Denken und Handeln zu überwinden. 
                Die Kurd(inn)en haben diesen Schritt getan, jetzt ist die Bundesregierung 
                am Zuge. 
                Die Aufhebung des PKK-Verbotes anlässlich seines 10-jährigen 
                Bestehens könnte der Anfang sein. 
              Monika 
                Morres
                Rechtshilfefonds für Kurdinnen und 
                Kurden in Deutschland, AZAD e.V.