AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

28. Mai 2003

Richtige Entscheidung des OLG Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, den Führer der verbotenen Organisation „Kalifatsstaat, Metin Kaplan, nicht an die Türkei auszuliefern. Kaplan war wegen eines Aufrufs zum Mord an einem Gegenkalifen vom OLG Düsseldorf zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Weil die Türkei die Auslieferung von Kaplan beantragt hatte, erließ das OLG Anfang des Jahres gegen ihn Haftbefehl, so dass er nach Verbüßung seiner Strafe im März nicht entlassen werden konnte.
Um die Auslieferung zu ermöglichen, hatte Bundesinnenminister Otto Schily mehrfach die Türkei aufgesucht, um von der türkischen Regierung die Zusage zu erhalten, dass der Islamistenführer ein rechtsstaatliches Verfahren erwarten könne.

Im Gegensatz zu Schily haben die Richter des 3. Strafsenats dieser Zusage der Türkei weniger vertraut. Sie begründeten ihre Entscheidung mit ernst zu nehmenden Auslieferungshindernissen. So müsse befürchtet werden, dass unter Folter erpresste Aussagen von Kaplan-Anhängern die Grundlage des Verfahrens bilden könnte. Ferner bestehe die Gefahr, dass dieser Prozess den Charakter einer politischen Verfolgung tragen könne.
Die Erfahrung mit der angeblichen Rechtsstaatlichkeit von politischen Verfahren in der Türkei und die Tatsache, dass beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in diesem Zusammenhang Tausende von Beschwerden anhängig sind, rechtfertigt die Entscheidung des Düsseldorfer Senats.
Der 1999 gegen den damaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan geführte Prozess bietet hinreichend Anschauungsunterricht. Im März diesen Jahres hatte das Straßburger Gericht nach einer Beschwerde der Verteidigung Öcalans festgestellt, dass das Verfahren eindeutig gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hatte.
Außerdem wurde von Amnesty International kürzlich festgestellt, dass in der Türkei auf Polizeistationen und in Gefängnissen nach wie vor Folter systematisch angewendet wird.
Es bleibt mithin unverantwortlich, Menschen an einen Staat auszuliefern, in dem grundlegende Menschenrechte – wie das Verbot von Folter – nicht garantiert sind.
Insofern ist die Entscheidung der Düsseldorfer Richter zu begrüßen.

Jedem Antrag auf Auslieferung von politischen Gefangenen an die Türkei muss eine klare Absage erteilt werden. Die Gründe, die gegen eine Auslieferung angeführt wurden, müssen allerdings auch für Ausweisungen und Abschiebungen gelten. Eine solche Lösung wollen Bundesinnenminister Schily und sein nordrhein-westfälischer Kollege Fritz Behrens im Falle von Metin Kaplan nunmehr forcieren.


 
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