25. November 2003
10
Jahre PKK-Verbot : Verbot oder Lösung ?
Nahezu
aus dem Blick der Öffentlichkeit verschwunden, greift ein
Datum auch nach 10 Jahren tief in das Leben von Kurdinnen und
Kurden in Deutschland ein: Am 26. November 1993 erließ der
damalige Bundesinnenminister Kanther das Betätigungsverbot
gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), gegen bestimmte kurdische
Organisationen und Vereine. Dies geschah ausgerechnet in einer
Zeit, als der Krieg des türkischen Staates gegen das kurdische
Volk einen blutigen Höhepunkt erreicht hatte. Die Menschen
in Kurdistan leisteten erbitterten Widerstand und kämpften
– auch bewaffnet – gegen Unterdrückung, Zerstörung,
Vertreibung, für ihre Befreiung und damals noch für
einen eigenen Staat. Auch in Deutschland machten Kurdinnen und
Kurden mit zum Teil spektakulären Aktionen auf ihre Situation
aufmerksam und darauf, dass deutsche Waffen in Kurdistan gegen
die Menschen zum Einsatz kamen. Sie brachten den türkisch-kurdischen
Konflikt auf die internationale Tagesordnung. Dies und die breite
Unterstützung der PKK durch die kurdische Bevölkerung
beunruhigten den türkischen Staat. Das Regime forderte die
damalige Bundesregierung auf, auch in Deutschland die PKK zu verbieten.
Dies geschah und die Zeitung Hürriyet titelte „Danke,
Herr Kohl.“
Das
Verbot bedeutete in der Folge für Kurdinnen und Kurden, faktisch
von Grundrechten wie denen auf freie Meinungsäußerung,
Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgeschlossen
zu werden.
Seit
fünf Jahren schweigen auf Initiative der kurdischen Freiheitsbewegung
die Waffen im kurdisch-türkischen Konflikt. Ohne Gegenleistung
beendete die PKK den Kriegszustand, um den Weg für friedliche
Lösungen zu ebnen. Mittlerweile ist die PKK Geschichte. Mit
ihrer Selbstauflösung gründete sich im April 2002 der
Freiheits- und Demokratiekongress (KADEK), der die friedliche
Konfliktlösung in sein Programm aufgenommen hat. Um den Prozess
der Demokratisierung fortzuentwickeln, hat sich am 16. November
der Kurdische Volkskongress gegründet. Auch Kurdinnen und
Kurden in Deutschland wollen sich an diesem demokratischen Umwandlungsprozess
aktiv beteiligen. Doch immer noch werden sie durch das PKK-Verbot
an einer freien politischen Betätigung gehindert. Nach wie
vor werden kurdische Politiker wegen ihrer früheren Zugehörigkeit
zur PKK kriminalisiert und zu Haftstrafen verurteilt. Hierbei
ist das Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ (§
129 StGB), in dem keine Einzelstraftat nachgewiesen werden muss,
zum wichtigsten Unterdrückungsmittel gegen die Aktivist(inn)en
der kurdischen Bewegung in Deutschland geworden. Auf der anderen
Seite dient das Vereinsgesetz der Einschüchterung und Desorientierung
ihrer einfachen Mitglieder und Sympathisant(inn)en.
Obwohl
die Verbotsgründe von 1993 längst beseitigt sind, hält
auch diese Bundesregierung an ihrer starren Haltung fest. Zu Recht
fordert sie die Türkei zu Demokratisierung, zur Einhaltung
der Menschenrechte und zur Lösung des kurdischen Konflikts
auf. Doch darf sie nicht gleichzeitig ihre eigenen Wertmaßstäbe
mit Füßen treten. Die Aufrechterhaltung des PKK-Verbotes
ermutigt jene militärischen und politischen Kreise in der
Türkei, die auf eine Fortsetzung des Krieges drängen.
Deshalb:
Das
Verbot muss endlich aufgehoben werden !