9. März 2017
Bundesregierung kommt der TÜrkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus
Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien – namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG - als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ auch von den USA unterstützt.
Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein.
Während sich die Bundesregierung nach außen gegen ausufernde Terrorismusvorwürfe in der Türkei – aktuell gegenüber dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel – wendet, weitet sie diese Vorwürfe in Deutschland ebenfalls aus.
Die außenpolitische Dimension der Ausweitung des PKK-Verbots
Neben den innenpolitischen Folgen hat die Listung der kurdischen Parteien und Verbände auch gravierende außenpolitische Auswirkungen im Mittleren Osten. Die Türkei macht keinen Hehl daraus, dass ihr Einmarsch in Syrien vor allem dem Ziel dient, die kurdisch/arabischen Selbstverwaltungsstrukturen im Norden Syriens zu schwächen und zu zerstören. Seit Tagen greift die türkische Armee und mit ihr verbündete Söldner Dörfer im Umfeld der von den SDF befreiten Stadt Minbic (Manbidsch) an. Auf jedem internationalen Treffen stellt die Türkei die Forderung, den „Islamischen Staat“ und PYD/YPG als terroristische Organisationen auf eine Stufe zu stellen. Mit ihrer Listung dieser Organisationen als PKK-Ableger hat die Bundesregierung dieser Forderung entsprochen und der Türkei einen Freibrief ausgestellt für ihr von neo-osmanischem Größenwahn geprägtes destruktives Vorgehen in Syrien und auch im Irak. Deutschland positioniert sich damit auch gegen die USA, um in enger Zusammenarbeit mit der Türkei ihre eigenen geopolitischen Ziele in der Region zu verwirklichen. Im Irak rüstet die Bundesregierung die Peshmerga des eng mit der Türkei verbundenen Präsidenten der kurdischen Regionalregierung, Mahmut Barzani, auf. Teile von diesen attackieren aktuell in der Region Șengal die von den Yeziden aufgebauten Selbstverwaltungs- und Verteidigungsstrukturen. Ebenso ins Bild passen jüngste Meldungen, dass der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall sich an der Produktion von Panzern in der Türkei mit einem Anteil von 40 % beteiligen will.
Die Türkei ist aktuell eine Diktatur, in der über zehntausend politische Gefangene in der Türkei sitzen, darunter Abgeordnete der prokurdischen HDP und kurdische Bürgermeister. Ebenso sind die meisten oppositionellen Medien verboten und geschlossen. Zum überwiegenden Teil dient der Vorwurf terroristischer Aktivitäten für die PKK als Begründung. Mit der vom BMI angeordneten Ausweitung des PKK-Verbots stellt sich die Bundesregierung an die Seite der Türkei und trägt durch ihre politische Unterstützung und militärische Aufrüstung Mitverantwortung für die fatale Politik der AKP-Regierung unter Recep Tayyip Erdoǧan.
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit