18. Dezember 2017
PROZESSINFORMATION
HIdIr YILDIRIM verurteilt und freigelassen
Heute verurteilte das Kammergericht Berlin den kurdischen Aktivisten Hıdır YILDIRIM im Verfahren nach §§129a/b StGB zu einer Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung, aber mit anschließender Haftentlassung.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe von 2 Jahren und 3 Monaten plädiert, die Verteidigung hingegen Freispruch gefordert.
In seiner Erklärung vom 24. September hatte Hıdır YILDIRIM den geschichtlichen Hintergrund seines alevitischen Glaubens und seine damit verbundene politische Identität dargestellt, über Verfolgung und Massaker im Laufe der Jahrhunderte bis in die jüngste Vergangenheit, aber auch über den Widerstand der Menschen.
„Wenn die Türkei so wie manche europäische Staaten Respekt vor Menschenrechten und Demokratie hätte und die Rechte von Individuen achten würde, würden weder die Aleviten noch die Kurden gegen den türkischen Staat rebellieren. Und ich wäre heute nicht hier und würde nicht vor Gericht stehen müssen. Ich hätte meine Heimat nicht verlassen. Das heißt: jede Grausamkeit erzeugt Widerstand. Wenn mein Glaube, meine Identität mit Füßen getreten werden, sollte sich keiner das Recht herausnehmen mir zu sagen, ich müsse im Angesicht all dessen schweigen. Auch nach der deutschen Verfassung ist die Würde des Menschen heilig und unantastbar. Haben die Aleviten und andere Glaubensrichtungen und die Kurden keine Identitäten, keine Würde, haben sie nicht das Recht auf ein menschenwürdiges Leben ?“
Er fragte, warum das den Völkern von der UN zugesprochene Selbstbestimmungsrecht nicht für Kurden und Aleviten in der Türkei gelte. „Ich bin ein Ausländer. Ein Kurde und Alevit. Als solche werden wir in der Türkei nicht wie Menschen behandelt und hier sind wir mit der gleichen Behandlung konfrontiert.“
AZADÎ begrüßt die Freilassung von Hıdır YILDIRIM und wünscht ihm eine bessere Zukunftsperspektive jenseits von Schikanen und politischer Verfolgung durch bundesdeutsche Strafverfolgungsbehörden.
Zur Zeit befinden sich 7 kurdische Aktivisten in Straf- und einer in Untersuchungshaft; ein weiterer Kurde, Yunus O., ist zwar ebenfalls nach §§129a/b angeklagt, aber auf freiem Fuß. Die Eröffnung seines Prozesses ist für den 17. Januar 2018 vor dem Oberlandesgericht Celle anberaumt.