4. März 2020
6. MÄrz: Verfahren vor Verwaltungsgericht Berlin:
Wer oder was ist Abdullah Öcalan?
Am 15. Februar 1999 wurde Abdullah Öcalan mithilfe einer internationalen Geheimdienstoperation von Nairobi/Kenia in die Türkei verschleppt, dort verhaftet und zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Seitdem befindet er sich – weitgehend unter Isolationshaftbedingungen - auf der Gefängnisinsel Imralı.
Aus Anlass dieses Jahrestages war u.a. in Berlin eine Kundgebung für den 15. Februar 2018 mit dem Motto „Freiheit für Öcalan“ geplant. Angemeldet wurde auch das Mittragen von Fahnen mit der Abbildung von Öcalan.
Das untersagte die Versammlungsbehörde in ihrem Auflagenbescheid mit der Begründung, es handele sich bei ihm um den Gründer der PKK. Deshalb sei die Verwendung seines Bildnisses automatisch als Symbol der verbotenen PKK zu werten und mithin als Verstoß gegen das Vereinsgesetz strafbar. Diese Sichtweise war für die Anmelderin der Kundgebung nicht hinnehmbar, weshalb sie Klage gegen den Auflagenbescheid erhoben hatte
In dem Hauptverfahren wird es nun darum gehen, ob hier einerseits die Grundrechte der Artikel 5 und 8 des Grundgesetzes tangiert sind und andererseits die Behörde von einem verzerrt engen Blick auf die Bedeutung und Rolle der Persönlichkeit von Abdullah Öcalan ausgeht. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, der die Kläger vertritt, ist eine Reduzierung der Person Abdullah Öcalan auf den PKK-Vorsitz nicht mehr haltbar. Öcalan habe durch sein wissenschaftliches, politisches und publizistisches Wirken großen Einfluss auf viele Menschen und die Diskussion über die Zukunft der kurdischen Siedlungsgebiete, die seine Wahrnehmung auch hier wesentlich prägen.
Der Prozess wird eröffnet
am Freitag, 6. März 2020, um 9:30 Uhr, VG Berlin,
Kirchstraße 7