AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

31. März 2020

129a/b-Verfahren vor OLG Stuttgart
bis auf weiteres ausgesetzt

Kaum war das AZADÎ-Info verschickt, erhielten wir hinsichtlich des §129a/b-Prozesses vor dem OLG Stuttgart gegen mehrere kurdische Aktivisten und eine Aktivistin die Mitteilung der Verteidigung, dass das Verfahren für zwei Monate unterbrochen worden ist. Mehrere Verfahrensbeteiligte sind über 60 Jahre und ein Angeklagter ist an Husten und Fieber erkrankt. Dennoch wurde nach Aussage eines Verteidigers bislang kein Corona-Test in der JVA durchgeführt.

Grundlage der von den Verteidiger*innen beantragten Entscheidung ist die jüngste Gesetzesänderung der Strafprozessordnung im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Ob die weiteren Bemühungen der Anwält*innen, vor dem Hintergrund dieser Situation auch Bewegung in die Haftfrage bezüglich der Angeklagten zu bringen, Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

   

 
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