26. Juni 2021
ProzesserÖffnung gegen Kronzeuge im Stuttgarter Verfahren
Am 30. April endete vor dem 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart das §129a/b-Verfahren gegen vier kurdische Aktivisten und eine Aktivistin, die teilweise zu mehrjährigen Haft- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt wurden. Eine zentrale Rolle spielte in diesem Prozess der Kronzeuge der Anklage, Ridvan Ö., von dem der Vorsitzende Richter laut Protokoll bei der Urteilsverkündung u. a. sagte, dass der Senat ihn als „generell unzuverlässig“ beurteile und es sich bei ihm um einen „Fabulierer“ handele.
Dennoch stützte sich sowohl die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage als auch letztlich das Gericht bei der Urteilsfindung auf die „zum Teil haarsträubenden Geschichten“ des Kronzeugen.
Nun steht Ridvan Ö. selbst als Angeklagter gem. 129a/b StGB vor Gericht. Er wird beschuldigt, sich von Oktober 2016 bis zumindest Januar 2018 als sog. Raumverantwortlicher der PKK für die Stadt Bruchsal betätigt zu haben. Da er sich im Zeugenschutzprogramm befindet, ist er nicht inhaftiert.
Mit dem Titel „Aufstieg und Fall eines Kronzeugen“ haben die Verteidigerinnen in dem Stuttgarter Prozess, Antonia von der Behrens und Franziska Nedelmann, in einem im AZADÎ-Infodienst veröffentlichten Beitrag die Hintergründe rund um diese Person, aber auch das Verhalten der Bundesanwaltschaft (BAW) und des Gerichts ausführlich beleuchtet.
https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/AZADIinfodienst/info212.pdf (Seite 3 - 8)
Das Hauptverfahren wird eröffnet
am 1. Juli 2021, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 2 im Gebäude des
OLG Stuttgart-Stammheim, Asperger Str. 47