19. Oktober 2021
2 Jahre und 7 Monate Haft für kurdischen Aktivisten
Das OLG Stuttgart verurteilte heute den politischen Aktivisten Kamuran Y. Vesek wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §§ 129a/b StGB zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft.
Kamuran Vesek wurde am 1. November 2019 auf Veranlassung bundesdeutscher Strafverfolgungsbehörden am Flughafen Zürich fest- und in Auslieferungshaft genommen. Im Juni 2020 wurde er an die Justizbehörden in Stuttgart überstellt.
Dem Angeklagten wird vorgeworden, 2014 in verantwortlicher Funktion für die Jugendstrukturen in Stuttgart tätig gewesen zu sein und hierbei auch junge Menschen angeworben zu haben für den bewaffneten Kampf. 2015 und 2016 soll er dann Gebietsverantwortlicher im Saarland gewesen sein. Es geht hierbei insbesondere – wie in den allermeisten solcher Verfahren – um die Organisation von und die Teilnahme an Demonstrationen und Veranstaltungen, die Einwerbung von Spenden und ähnlichem.
Azadi verurteilt insbesondere, dass die Verurteilung auf Aussagen polizeilicher Informanten beruhte, die aufgrund von staatlichen Sperrvermerken nicht vor Gericht geladen und von der Verteidigung vernommen werden konnten. In der Hauptverhandlung traten lediglich die Quellenführer der Informanten auf, die dann sinngemäß das wiedergaben, was ihnen diese Informanten vor mehr als fünf Jahren berichtet haben sollen. Damit scheint sich die deutsche Justiz, wenn es gegen kurdische Aktivist*innen geht, den Rechtsstandard in der Türkei angeglichen. Dort werden politisch aktive Menschen kontinuierlich auf der Grundlage von Aussagen „geheimer Zeugen“ zu langjährigen Freiheitsstrafen wegen angeblicher Terrorunterstützung oder Terrorpropaganda verurteilt.