28. März 2022
OLG Frankfurt/M.: ErÖffnung des „Terrorismus“-Verfahrens gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö.
Am 30. März wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. das Hauptverfahren gem. §§129a/b StGB gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö. eröffnet.
Die Anklage verdächtigt ihn der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland. Von August 2019 bis zu seiner Festnahme am 11. Mai 2021 soll der 58Jährige unter dem Namen „Xebat“ mehrere PKK-Gebiete, u.a. in Hessen, im Saarland und Baden-Württemberg verantwortlich geleitet haben. Dabei sei er verantwortlich gewesen für die Koordination organisatorischer, personeller und propagandistischer Angelegenheiten, habe Anweisungen erteilt und sich über die Situation und Entwicklung der jeweiligen Sektoren berichten lassen und Spendensammlungen für die politische Arbeit durchgeführt.
Hier wie in allen Fällen nach §§129a/b StGB angeklagter Kurdinnen und Kurden basiert die strafrechtliche Verfolgung auf der Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die weder begründet werden muss noch rechtlich angegriffen werden kann. Im Verfahren gegen Abdullah Ö. datiert diese bereits vom 6. September 2011.
Bislang sind alle Initiativen von Verteidiger*innen, eine – im Prinzip jederzeit mögliche - Rücknahme dieser Ermächtigungen zu erwirken, am politischen Willen des BMJ gescheitert.
Zum regen Besuch des Prozesses rufen wir auf, der
am Mittwoch, 30. März 2022, um 9.30 Uhr, im Sitzungssaal 165 C des OLG Frankfurt/M., Konrad-Adenauer-Str. 20
eröffnet wird.