12. Juli 2022
Keine Auslieferung an die TÜrkei:
Yaser O. ist frei
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat mit Beschluss vom 12. Juli entschieden, das Ersuchen der Auslieferung von Yaser O. in die Türkei abzulehnen. Das teilte der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit: „Die von der türkischen Justiz beantragte Auslieferung ist nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) und dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk.) nicht auslieferungsfähig, insbesondere wegen einer angeblichen PKK-Mitgliedschaft. Weil der von der Türkei genannte Vorwurf keine Gewalttaten enthalte, handele es sich um eine Tat im politischen Sinne. Weil die Türkei aber gegenüber Oppositionellen die rechtsstaatlichen Standards nicht einhalte, sei eine Auslieferung unzulässig. Das OLG hat deshalb darauf verzichtet, weitere Unterlagen aus der Türkei anzufordern. Yaser O. wurde aus der JVA Bernau/Chiemsee entlassen und befindet sich auf dem Rückweg in die Schweiz. Wir wünschen ihm alles Gute.“
Yaser O. ist kurdischer Aktivist und Student, der seit 2018 in der Schweiz lebt und seit einigen Monaten über eine Aufenthaltsbewilligung der „Kategorie B“ verfügt, die dort an politische Verfolgte ausgegeben wird.
Am 2. Juli wurde der Kurde festgenommen. Zu dem Zeitpunkt war er mit einem Freund auf der Durchreise, als sein Wagen auf der Autobahn A 8 in der Nähe des bayerischen Ortes Raubling von Zivilpolizisten gestoppt wurde. Auslöser für die Festnahme des Kurden (und der vorübergehenden Festsetzung seines Begleiters) war eine durch türkische Behörden veranlasste Ausschreibung über INTERPOL „Red Notice“ zur Festnahme des Betroffenen zwecks Auslieferung zur Strafverfolgung in der Türkei.