28. Oktober 2022
ErÖffnung des 129b-Prozesses
gegen Ali E.
Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart wird am 2. November der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali E. („Arif“) eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, sich als PKK-Mitglied seit September 2011 bis zu seiner Festnahme am 3. März dieses Jahres als Leiter verschiedener „PKK-Gebiete“ in Deutschland verantwortlich betätigt zu haben. Hierbei sei er mit den typischen Aktivitäten eines Kaders befasst gewesen wie die Erledigung finanzieller, propagandistischer und organisatorischer Angelegenheiten. Das Verfahren beruht auf der nach §129b StGB erforderlichen Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung, die das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt am 6. September 2011 erteilt hat. Diese Generalvollmacht umfasst die Funktionen der der PKK zugeordneten Gebiets-, Regions- und Sektorleiter. Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart wird am 2. November der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali E. („Arif“) eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, sich als PKK-Mitglied seit September 2011 bis zu seiner Festnahme am 3. März dieses Jahres als Leiter verschiedener „PKK-Gebiete“ in Deutschland verantwortlich betätigt zu haben. Hierbei sei er mit den typischen Aktivitäten eines Kaders befasst gewesen wie die Erledigung finanzieller, propagandistischer und organisatorischer Angelegenheiten.
Das Verfahren beruht auf der nach §129b StGB erforderlichen Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung, die das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt am 6. September 2011 erteilt hat. Diese Generalvollmacht umfasst die Funktionen der der PKK zugeordneten Gebiets-, Regions- und Sektorleiter.
Das Widersprüchliche an diesem Verfahren ist, dass die Strafverfolgungsbehörden über einen so langen Zeitraum offenbar Hinweise auf eine angeblich „terroristische“ Betätigung des 71Jährigen hatten, ihn gewähren ließen, aber dann wegen dieser – unter ihren Augen erfolgten – Aktivitäten wegzusperren und anzuklagen.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens findet statt
am Mittwoch, 2. November 2022, 9:30 Uhr, OLG Stuttgart,
Sitzungssaal 3 EG, Olgastraße 2
AZADÎ ruft dazu auf, den Prozess zu besuchen, Solidarität zu zeigen mit Ali E. und deutlich zu machen, dass die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und damit die strafrechtliche Verfolgung von Kurdinnen und Kurden beendet werden muss.