AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

28. Oktober 2022

Wegen „GefÄhrdung der Sicherheit  Deutschlands“ droht Kerem G. die Ausweisung

Weil er „mehrfach“ bei Kundgebungen und Veranstaltung der PKK aufgetreten sei, wird Kerem G. (43) vom Ausländeramt der sächsischen Stadt Bautzen mit einer Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei bedroht. Von ihm gehe eine „Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ aus. Der Kurde lebt hier mit seiner Frau schon sehr lange; ihre Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit.   Es ist unfassbar, dass Ukrainerinnen und Ukrainer wegen ihres Mutes und Widerstands gegen die Armee Russlands von der Bundesregierung gefeiert und gelobt werden, Kurdinnen und Kurden hingegen für ihre Aktivitäten und ihren Widerstand in Deutschland gegen die kriegerischen Verbrechen des NATO-Partners Türkei kriminalisiert oder gar dorthin ausgewiesen werden können, wo ihnen Verfolgung und Folter drohen. Diese Doppelbödigkeit der deutschen Politik ist unerträglich und inakzeptabel.   Das Ausländeramt gibt Kerem G. die Gelegenheit zur Anhörung bis zum 8. November. Er hat anwaltlichen Beistand.   Weil er „mehrfach“ bei Kundgebungen und Veranstaltung der PKK aufgetreten sei, wird Kerem G. (43) vom Ausländeramt der sächsischen Stadt Bautzen mit einer Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei bedroht. Von ihm gehe eine „Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ aus. Der Kurde lebt hier mit seiner Frau schon sehr lange; ihre Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es ist unfassbar, dass Ukrainerinnen und Ukrainer wegen ihres Mutes und Widerstands gegen die Armee Russlands von der Bundesregierung gefeiert und gelobt werden, Kurdinnen und Kurden hingegen für ihre Aktivitäten und ihren Widerstand in Deutschland gegen die kriegerischen Verbrechen des NATO-Partners Türkei kriminalisiert oder gar dorthin ausgewiesen werden können, wo ihnen Verfolgung und Folter drohen. Diese Doppelbödigkeit der deutschen Politik ist unerträglich und inakzeptabel.

Das Ausländeramt gibt Kerem G. die Gelegenheit zur Anhörung bis zum 8. November. Er hat anwaltlichen Beistand.

AZADÎ fordert die sofortige Rücknahme des Bescheides der sächsischen Behörde. Kerem G. muss bleiben!

   
 
AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V.,
Hansaring 82, 50670 Köln • Tel.: 0221-16 79 39 45 • E-Mail: azadi@t-online.de 
Bankverbindung