24. April 2023
UrteilsverkÜndungen in 129b-Verfahren
Urteilsverkündung
im „Terrorismus“-Verfahren gegen den Aktivisten Mazlum D.
Nach 14-monatiger Prozessdauer wird das Verfahren nach §§129a/b StGB gegen den kurdischen Aktivisten Mazlum D. (43) wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft am 25. April mit der Verkündung des Urteils vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu Ende gehen.
Während die Staatsanwaltschaft in der Verhandlung vom 18. April für den Angeklagten eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert hat, plädierte die Verteidigung für ihren Mandanten auf Freispruch.
Mazlum D. war am 11. Mai 2021 im baden-württembergischen Kirchheim/Teck von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) festgenommen worden. Die Strafverfolgungsbehörden werfen ihm vor, in der Zeit von Sommer 2018 bis zu seiner Festnahme als „hauptamtlicher Kader“ zuerst das „PKK-Gebiet“ Freiburg und später das Gebiet Heilbronn geleitet zu haben.
Die Teilnahme oder Organisierung von Veranstaltungen und Demonstrationen, die Durchführung von Kongressen kurdischer Vereine, der Kontakt zu anderen politischen Aktivist:innen oder auch seine künstlerischen Aktivitäten als Musiker sind der Stoff, aus dem die Anklage gegen Mazlum D. besteht. Einer individuellen Straftat wird er nicht beschuldigt. Dafür allerdings soll er für sämtliche von deutschen Behörden den kurdischen Volksverteidigungskräften HPG zugeordnete Anschläge in der Türkei mitverantwortlich sein. Von Angriffen türkischer Sicherheitskräfte und Militärs auf mehrheitlich von Kurd:innen bewohnte Städte und Gebiete auf eigenem Territorium oder völkerrechtswidrigen Invasionen in Rojava/Nordostsyrien oder Başûr/Nordirak ist in der Anklage nur die Rede, wenn Mazlum D. hiergegen Protestaktionen organisierte, was zu seinen Ungunsten ausgelegt wird.
Die nach §129b Abs. 1 Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Aktivisten wurde am 6. September 2011 durch das Bundesjustizministerium erteilt.
Mazlum D. befindet sich seit seiner Festnahme in U-Haft in der JVA Stuttgart-Stammheim.
Grundlage der Anklage waren die Aussagen einer „Vertrauensperson“ des LKA Baden-Württemberg, der die Generalbundesanwaltschaft für ihre Denunziationen Vertraulichkeit zugesagt hatte, eine ausgiebige Telekommunikationsüberwachung sowie weitere verdeckte Maßnahmen gegen Mazlum D. und weitere Personen.
Die Urteilsverkündung findet statt
am Dienstag, 25. April 2023, um 10:45 Uhr vor dem OLG,
Olgastraße 2 in Stuttgart
Urteilsverkündung
im „Terrorismus“-Verfahren gegen Aktivisten Abdullah Ö.:
Ein weiterer „Terrorismus“-Prozess, der seit dem 11. April 2022 vom Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt/M. gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö.(59) alias „Xebat“ geführt wird, steht vor seinem Abschluss. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft haben inzwischen plädiert und für den Angeklagten eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten beantragt. Eine Forderung, die es in dieser Höhe lange nicht gegeben hat. Das letzte Mal verurteilte das OLG Düsseldorf im Jahre 2015 einen Kurden zu einer 6-jährigen Freiheitsstrafe.
Im Gegensatz zu dieser Strafhöhe, für die sich die Bundesanwaltschaft des Dankes des türkischen Regimes gewiss sein kann, hat die Verteidigung in der Verhandlung am 21. April für ihren Mandanten auf Freispruch plädiert.
Abdullah Ö. war am 11. Mai 2021 in Heilbronn festgenommen worden. Auch gegen ihn wurde wegen PKK-Mitgliedschaft ermittelt und ihm vorgeworfen, von August 2019 bis Juni 2020 für verschiedene „PKK-Gebiete“ verantwortlich tätig gewesen zu sein und die typischen Leitungsaufgaben – organisatorische, personelle und propagandistische Arbeiten - wahrgenommen zu haben.
Seit seiner Festnahme befindet sich Abdullah Ö. in U-Haft in der JVA Frankfurt/M.
Die vom Bundesjustizministerium erteilte Ermächtigung zur Strafverfolgung datiert vom 6. September 2011.
Die Urteilsverkündung in diesem Prozess ist geplant für
Donnerstag, 11. Mai 2023, um 11.00 Uhr vor dem OLG,
Konrad-Adenauer-Str. 20 in Frankfurt/M.
Die ursprünglich vorgesehene Verhandlung am 28. April wurde ganz aufgehoben.