AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

8. Mai 2023

UrteilsverkÜndung im PKK-Verfahren gegen Abdullah Ö.

Am 11. Mai wird  der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/M. sein Urteil sprechen über den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö. (59), dem vorgeworfen wird, unter dem Namen „Xebat“ von 2019 bis zu seiner Festnahme im Mai 2021 als PKK-„Kader“ verschiedene Gebiete verantwortlich geleitet zu haben. Diese Arbeit bestand unter anderem darin, Versammlungen, Veranstaltungen oder Demonstrationen organisiert, Vereinsmitglieder zur Teilnahme motiviert oder Spendensammlungen koordiniert zu haben. Eine individuelle Straftat wird ihm nicht zur Last gelegt.
 
Für diese legitimen, aber von Politik und Justiz kriminalisierten politischen Tätigkeiten, haben die Vertreter des Generalbundesanwalts eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten für den Kurden beantragt. Für die Verteidigung, entsetzt angesichts dieser hohen Strafforderung, stand dagegen außer Frage, dass ihr Mandant freizusprechen sei.
Das Hauptverfahren war am 11. April des vergangenen Jahres eröffnet worden. Die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung, die nach  §129b Abs. 1 Satz 3 Strafgesetzbuch erforderlich ist, erteilte das Bundesjustizministerium am 6. September 2011. Abdullah Ö. befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt/M.
 
Erinnert sei auch daran, dass die Urteilsverkündung auf den Tag fällt, an dem zwei Berliner Rechtsanwälte im Jahre 2022 einen ausführlich begründeten Antrag bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingereicht haben, mit dem die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots von 1993 gefordert wird. Mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hatte sie zwei Mitglieder des PKK-Zentralkomitees. Dem Antrag beigefügt waren ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hefendehl vom Institut für Wirtschaftsrecht und Kriminologie der Universität Freiburg sowie des Sachverständigen Professor Joost Jongerden von der Universität Wageningen/Niederlande. Sein Gutachten umfasst die Geschichte der PKK seit ihrer Gründung 1978, ihrer Veränderungen in Struktur, Ideologie und Zielen.
Bis heute hat sich das Bundesinnenministerium – bis auf eine Eingangsbestätigung –  mit keiner Zeile weder zu dem Antrag noch den Gutachten geäußert.
 
Was die Politik nicht beantwortet, wird das Oberlandesgericht Frankfurt/M. tun, und zwar
 
am Donnerstag, 11. Mai 2023, 11:00 Uhr vor dem OLG,
Konrad-Adenauer-Str. 20 in Frankfurt/M.

 
Für 10:30 Uhr wird aus Solidaritätskreisen dazu aufgerufen, sich vor dem Gebäude zu treffen, um zahlreich an diesem letzten Verhandlungstag teilzunehmen und deutlich zu machen, dass das zu erwartende Urteil nicht „Im Namen des Volkes“ erfolgt.

   
 
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