26. Mai 2023
Zypern: Überstellung von Kenan AYAZ an deutsche Justiz aus GesundheitsgrÜnden verschoben
Nachdem das oberste Gericht Zyperns am 16. Mai einer Auslieferung des kurdischen Aktivisten nach Deutschland zugestimmt hatte, hätte Kenan AYAZ (49) am 25. Mai auf dem Frankfurter Flughafen landen sollen, doch es kam anders: Die geplante Überstellung musste storniert werden, weil der Gesundheitszustand des kurdischen Aktivisten derart schlecht war, dass ein Transport unverantwortlich gewesen wäre.
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Aufgrund eines von der deutschen Justiz ausgestellten Haftbefehls, wurde der langjährige Aktivist der kurdischen Bewegung am 15. März am Flughafen in Larnaka/Zypern festgenommen und inhaftiert. Ursprünglich wollte er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen. Gegen dieses Auslieferungsersuchen aus Deutschland hatte sein dortiger Verteidiger umgehend Widerspruch eingelegt. Auf zahlreichen Kundgebungen und Demonstrationen auch außerhalb Zyperns protestierten die Menschen und erklärten sich mit Kenan AYAZ solidarisch; in der Schweiz wurde eine online-Petition für seine Freilassung initiiert.
Anfang Mai begann der 49-Jährige einen Hungerstreik, um sich auf diese Weise gegen die drohende Auslieferung zur Wehr zu setzen. Er bezeichnete diese Maßnahme als Dienstleistung des deutschen Staates für das Erdoḡan-Regime und erklärte darüber hinaus: „Ich kämpfe für die Freiheit des kurdischen Volkes und der Völker auf Zypern und im Nahen Osten. Alle meine Tätigkeiten sind legal und finden öffentlich statt. Ich nehme an Konferenzen, Seminaren, Veranstaltungen und TV-Programmen teil und betätige mich nicht konspirativ. Es gibt keine Gewalttat, die als terroristische Aktion ausgelegt werden könnte. Meine gesamte Arbeit erfolgt im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.“
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden beschuldigen den Kurden gem. §§129a/b StGB der mutmaßlichen Mitgliedschaft der PKK. Er soll in der Zeit 2018 bis 2019 die Region und das Gebiet Hamburg und 2019 bis 2020 Nordrhein und Köln verantwortlich geleitet haben.
Wegen seiner politischen Aktivitäten war Kenan AYAZ bereits zwölf Jahre in türkischer Haft, zuletzt im Zusammenhang mit einem der vielen seit Jahren laufenden „Terrorismus“-Verfahren wegen angeblicher Unterstützung der „Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans“ (KCK). Er musste danach ins Exil fliehen. Seit 2013 lebt der Kurde als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns.
Ein möglicher neuer Termin für die Überstellung des kurdischen Aktivisten an die deutschen Behörden ist derzeit nicht bekannt.