AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

11. November 2023

Verhandlungstermine im §129b-Verfahren gegen Ali ÖZEL und persÖnliche Erklärung

In der monatlichen Übersicht über die Verhandlungstermine in den „Terrorismus“-Prozessen gegen kurdische Aktivisten, liegen  im Verfahren gegen Ali ÖZEL die konkreten Angaben für November jetzt vor.
 
Die Verhandlungen finden wie folgt statt:
 
Montag, 13. November, 9:30 Uhr, OLG Frankfurt/M., Saal E II, Konrad-Adenauer-Str. 20
An diesem Tag wird Ali ÖZEL eine persönliche Prozesserklärung abgeben.
 
Freitag, 17. November  und
 
Freitag, 24. November
jeweils um 9:30 Uhr, Saal E II, Konrad-Adenauer-Str. 20, Frankfurt/M.

Umdeutung politischer Arbeit

Der Prozess gegen Ali Özel läuft seit dem  24. April dieses Jahres; im Mai 2022 wurde er verhaftet. Die Anklage wirft dem 55-jährigen Aktivisten vor, unter dem Aliasnamen „Dijwar“ von Mitte Juli 2019 bis zu seiner Festnahme als mutmaßliches Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) für verschiedene Gebiete in Deutschland personell, finanziell und organisatorisch verantwortlich gewesen zu sein. So habe er Versammlungen durchgeführt, Arbeiten koordiniert, Menschen zur Teilnahme von Veranstaltungen mobilisiert und Spendenkampagnen organisiert. Das ist der Stoff, aus dem Strafverfolgungsbehörden „terroristische“ Aktivitäten konstruieren. Einer individuellen Straftat wird Ali Özel nicht beschuldigt.

129b-Verfahren politisch motiviert

Die Ermächtigung zur Strafverfolgung pauschal gegen Funktionsträger:innen der PKK und somit gegen Ali Özel hat das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt am 6. September 2011 erteilt (§ 129b Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 StGB).  Dass nicht ein Gericht, sondern die Exekutive - einmalig im deutschen Strafrecht - eine derart gewichtige Entscheidung trifft, macht den politischen Charakter dieser sog. Terrorismus-Verfahren nach §129b deutlich.

 
Kontinuität der Kriminalisierung

Seit Ali Özel die Türkei 1994 verlassen musste und in Deutschland politisches Asyl beantragte, hat er sich auch im Exil beharrlich für die legitimen Rechte von Kurdinnen und Kurden eingesetzt. Mit schmerzlichen Folgen: denn auch hier führte ihn sein politischer Kampf mehrmals vor Gericht und 2016 schon einmal ins Gefängnis. Er war zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Dieses systematisch als „Terrorismus“ kriminalisierte Engagement  wird nun in seinem zweiten großen Prozess fortgeführt.
 
Am 13. November wird Ali Özel in der „Erklärung zur Person“ seine Lebensgeschichte schildern und darlegen, was es bedeutet, Kurde und politischer Aktivist zu sein. Was es bedeutet, auf dem Altar einer radikalen Interessenspolitik zweier Staaten geopfert zu werden – und Widerstand zu leisten.

   
 
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