AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

15. Juli 2024

Weiterer Prozess gegen kurdischen Aktivisten wegen PKK-Mitgliedschaft
in Hamburg erÖffnet

Vor dem 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat am heutigen Montag, den 15. Juli 2024, die Hauptverhandlung gegen den Kurden Kadri Saka begonnen. Dem 58-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und sich auf diese Weise vom Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme Anfang 2024 wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.

Kadri Saka war am 16. Januar diesen Jahres in seiner Wohnung in Bremen festgenommen worden, während die Polizei zeitgleich das kurdische Gesellschaftszentrum des Biratî e.V. in der Hansestadt durchsuchte. Seitdem befindet er sich in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.

1991 musste er aufgrund politischer Verfolgung in der Türkei seine Heimat Nordkurdistan verlassen. Aber auch in Bremen engagiert sich der Familienvater innerhalb der kurdischen Gesellschaft politisch und sozial, was ihm die Anklagebehörde jetzt zum Vorwurf macht. Eine individuelle Straftat steht nämlich nicht im Raum, sondern vielmehr, dass er Kontakt zu anderen Aktivist:innen gepflegt und sie bei ihren Arbeiten unterstützt habe, dass er Demonstrationen und Trauerfeiern organisiert habe, dass er Spenden gesammelt habe, dass er – im Rahmen einer Demokratie absolut selbstverständlichen – Einfluss auf eine Politikerin der Partei DIE LINKE genommen habe und dass er immer wieder Streit innerhalb der Community geschlichtet habe. Dies alles ist legales soziales oder politisches Engagement, wird Kadri Saka aber zum Verhängnis, da die Generalstaatsanwaltschaft behauptet, er habe als Mitglied der PKK gehandelt.

Die Verteidigung machte direkt am ersten Prozesstag nach der Verlesung der Anklageschrift deutlich, dass die Verfolgung ihres Mandanten nicht von der nach § 129b Abs. 1 S. 3 StGB erforderlichen Ermächtigung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gedeckt sei. Außerdem sei die Verfolgungsermächtigung weder juristisch noch politisch nachhaltig begründbar, da die Türkei kein von der deutschen Rechtsordnung schützenswerter demokratischer Rechtsstaat sei, sondern selbst Unrecht und Terror in der Region des Mittleren Ostens verbreite. Gegen dieses Unrecht setze sich die kurdische Bewegung zur Wehr. Um dies zu belegen, beantragte die Verteidigung die Ladung eines Mitarbeiters des Ministeriums als Zeugen. In diesem Sinne forderte sie zudem die Einstellung des Verfahrens, hilfsweise seine Aussetzung bis zur Vernehmung des Zeugen.

Neben Kenan Ayaz ist Kadri Saka nunmehr der zweite Kurde, der wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft in der UHA Hamburg in Untersuchungshaft und am OLG Hamburg angeklagt ist. Deutschlandweit ist er der 12. Kurde, der aktuell wegen des Vorwurfs Mitglied in der PKK zu sein, in Untersuchungs- oder Strafhaft ist.

Weitere Verhandlungstermine finden voraussichtlich statt am 18. und 19. Juli, 12., 21. und 23. August, 16., 23., 24., 26. und 30. September sowie 4., 7., 9. und 10. Oktober, jeweils um 10.30 Uhr im Saal 288 des Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz 3 in Hamburg. Kurzfristige Terminänderung sind jederzeit möglich.

   
 
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