05. September 2024
Kurde von Spanien an Deutschland ausgeliefert
Am Dienstag, den 3. September 2024, wurde der Kurde Mehmet Ali Yilmaz von Spanienan die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Der 67-Jährige war Anfang/Mitte Juli aufgrund eines vom OLG Stuttgart erlassenen europäischen Haftbefehls in Palma de Mallorca festgenommen worden. Am Tag nach seiner Überstellung an die deutschen Behörden wurde er dem Ermittlungsrichter vorgeführt und der Haftbefehl gegen ihn in Vollzug gesetzt, sodass er sich derzeit in der JVA Stuttgart in Untersuchungshaft befindet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Betroffenen vor, als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) tätig gewesen zu sein, und will ihn wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch anklagen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er von August 2015 bis Juni 2016 das Gebiet Heilbronn und von Juni 2016 bis Juli 2017 das Gebiet Pforzheim als verantwortlicher Kader der Organisation geleitet haben.
Mehmet Ali Yilmaz lebt als anerkannter Flüchtling in der Schweiz. Aufgrund politischer Verfolgung musste er seine Heimat Kurdistan verlassen. Er ist Familienvater und an einem Herzleiden erkrankt, was den Richter jedoch nicht hinderte, den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug zu setzen.
Er ist der 14. Kurde der aktuellwegen des Vorwurfs PKK-Mitglied zu sein in deutscher Untersuchungs- oder Strafhaft ist und der siebte Kurde, der seit dem Besuch des Generalbundesanwalts Peter Frank in der Türkei im Sommer 2022 aus dem europäischen Ausland an die BRD überstellt wurde, um ihn hier als Mitglied der PKK anzuklagen. Zuvor waren Betroffene bereits in Frankreich, Belgien, Italien, Zypern und Schweden aufgrund europäischer Haftbefehle aus Deutschland festgenommen und anschließend ausgeliefert worden.
Dass der Tatzeitraum, der Mehmet Ali Yilmaz von der Generalstaatsanwaltschaft vorgeworfen wird, bereits sieben bis neuen Jahre zurückliegt und er schließlich auf einer Reise in Spanien festgenommen wird, während er seit Jahren in der Schweiz lebt, unterstreicht den Eifer, mit dem die deutschen Strafverfolgungsbehörden ihre Jagd auf Kurd:innen auf Europa ausdehnen. Diese Entwicklung beobachtet der Rechtshilfefonds AZADÎ mit Sorge. Sie passt sich in die zunehmend autoritärer werdende Formierung von Staatlichkeit ein und wird auf diese Weise nicht nur die kurdische Bewegung, sondern die Gesellschaften in Europa als ganze negativ beeinträchtigen.