23. November 2024
Weiterer Prozess am OLG Koblenz gegen kurdischen Aktivisten wegen
PKK-Mitgliedschaft erÖffnet
Vor dem Oberlandesgericht Koblenzhat am vergangenenMontag, den 25. November2024, die Hauptverhandlung gegen den kurdischen AktivistenY. G. begonnen. Die Anklage wirft ihm vor, als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in den Jahren 2021 und 2022 den „PKK-Raum“ Völklingen im Saarland geleitet und sich dadurch der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.
Individuelle Straftaten, die ohne PKK-Bezug strafbar wären, werden ihm – wie in § 129b StGB-Verfahren gegen Kurd:innen üblich – nicht zur Last gelegt. Er habe allerdings Busfahrten zu kurdischen Festivals und Demonstrationen organisiert, Versammlungen geplant und durchgeführt sowie Spenden gesammelt. Bei der Spendensammlung handelt es sich um einen fünfstelligen Geldbetrag, zu dessen Nachweis die Staatsanwaltschaft eine Liste über die Geldgeschenke zu einer Hochzeit heranzieht.
Trotz dieser schwachen Vorwürfe hat das Bundesjustizministerium die zu Strafverfolgung nach § 129b StGB erforderliche Einzelermächtigung erteilt.
Weitere Termine der Hauptverhandlung gegen Y. G. finden am
Montag, den 02.12.2024,
Dienstag, den 03.12.2024,
Montag, den 09.12.2024,
Dienstag, den 10.12.2024,
Montag, den 16.12.2024,
Dienstag, den 17.12.2024,
Donnerstag, den 19.12.2024,
Freitag, den 20.12.2024,
jeweils um 9.30 Uhr in Sitzungssaal 120 des OLG Koblenz (Stresemannstr. 1, 56068 Koblenz) statt.
Kurzfristige Terminänderungen sind jederzeit möglich.
Mit einem Urteil ist noch in diesem Jahr zu rechnen.