22. März 2025
Innerhalb von acht Tagen zwei Festnahmen und zahlreiche Durchsuchungen gegen kurdische Aktivisten wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft in Kiel und Ludwigsburg
Am vergangenen Mittwoch, den 19. März 2025, wurde der kurdische Aktivist Ramazan Y. in Ludwigsburg bei Stuttgart festgenommen. Dem 37-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, seit 2022 Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und seitdem nacheinander verschiedene Gebiete in Deutschland für die Organisation geleitet zu haben. Deshalb ermittelt sie gegen ihn wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB und hatte einen Haftbefehl gegen ihn beantragt. Nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter und der Anordnung der Untersuchungshaft durch diesen, wurde er in die JVA Stuttgart verbracht.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Ramazan Y. durchsuchte die Polizei zudem am Tag der Festnahme die Wohnung eines kurdischen Ehepaars in Ludwigsburg und nahm einen der Ehepartner zeitweilig fest, entließ ihn aber noch am selben Tag ohne konkrete Vorwürfe gegen ihn erhoben zu haben.
Bereits eine Woche zuvor, am Mittwoch, den 12. März 2025, war der kurdische Aktivist Nihat Asut in Kiel festgenommen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft ihm vor, seit September 2021 als Mitglied der PKK in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern tätig gewesen zu sein und sich ebenfalls nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben. Auch er wurde in Untersuchungshaft genommen und befindet sich seitdem in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.
Im Zuge der Festnahme von Nihat Asut durchsuchte das LKA Schelswig-Holstein insgesamt neun Immobilien in Kiel und Lübeck, darunter die Wohnungen und Kleingärten von fünf weiteren Betroffenen sowie das kurdische Gesellschaftszentrum in Kiel. Einer der Betroffenen wird selbst der Mitgliedschaft in der PKK beschuldigt, wurde nach einer vorübergehenden Festnahme aber wieder freigelassen.
Mit Ramazan Y. und Nihat Asut befinden sich derzeit 17 Kurd:innen in Straf- oder Untersuchungshaft in Deutschland, weil ihnen die Behörden vorwerfen Mitglieder in der PKK (gewesen) zu sein.
Die neuerlichen Festnahmen und Durchsuchungen belegen, dass die Ankündigung des Bundesministeriums des Inneren in Reaktion auf den Aufruf Abdullah Öcalans für Frieden und eine demokratische Gesellschaft Ende Februar, an der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung unverändert festzuhalten, keine leeren Worte waren. Die Bundesregierung stellt mit ihrem Repressionskurs ein Hindernis für Friedensverhandlungen zwischen der PKK und dem Regime in der Türkei sowie eine dauerhafte Lösung des Kurdistan-Konflikts dar. Sie muss sich fragen lassen, ob sie zu den Kriegstreiberinnen im Mittleren Osten gehören oder nicht doch ihren Beitrag zu einem Friedensprozess liefern will. Die Chance dazu hätte sie durch eine Beendigung der Repression gegen Kurd:innen in Deutschland.