AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

03. Juli 2025

OLG Stuttgart verurteilt Mehmet Ali Yilmaz wegen PKK-Mitgliedschaft

Das OLG Stuttgart hat am heutigen Donnerstag, den 3. Juli 2025, den kurdischen Aktivisten Mehmet Ali Yilmaz wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Der 2. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass sich Mehmet Ali Yilmaz als Mitglied der PKK betätigt habe und verurteilte ihn deshalb wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 68-Jährigen vorgeworfen von August 2015 bis Juni 2016 das Gebiet Heilbronn sowie anschließend bis Juli 2017 das Gebiet Pforzheim für die Organisation geleitet zu haben. Konkret vorgeworfen wurden ihm lediglich an sich legale und sozial adäquate Tätigkeiten, die aufgrund der vermeintlichen PKK-Mitgliedschaft allerdings als „Terrorismus“ abgeurteilt wurden. Dabei folgte das Gericht der Forderung der Anklage nach einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten in voller Höhe.
Die Verteidigung kündigte nach dem Urteilsspruch an, in Revision zu gehen.

Mehmet Ali Yilmaz war vor einem Jahr aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Spanien festgenommen und Anfang September an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart in Untersuchungshaft. Als anerkannter Flüchtling lebt der Familienvater seit Jahren in der Schweiz, nachdem er aufgrund politischer Verfolgung seine Heimat Nordkurdistan verlassen musste.

Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die heutige Verurteilung von Mehmet Ali Yilmaz. Während die PKK zur Zeit alles dafür tut, den neuerlichen Dialog- und Friedensprozess mit dem türkischen Staat zum Gelingen zu bringen, stellt sich die bundesdeutsche Justiz hinsichtlich ihres tatsächlichen Einflusses auf den Prozess taub. Die Hauptverhandlung gegen Mehmet Ali Yilmaz hat am 28. Februar begonnen, einen Tag nach der öffentlichen Vorstellung des „Aufrufs für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ von Abdullah Öcalan, in dem der PKK-Mitbegründer die Organisation zur Beendigung des bewaffneten Kampfs und zur Selbstauflösung aufforderte. Sie endete mit dem heutigen Urteil in einer Woche, in der eine erste Gruppe der Guerilla in einer öffentlichen Aktion ihre Waffen niederlegen wird. In der Zwischenzeit hat die PKK Anfang Mai ihre Selbstauflösung beschlossen. Wenn die Bundesregierung, die Bundesanwaltschaft und die bundesdeutschen Gerichte an der Verfolgung der PKK und der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung unvermindert festhalten, stellen sie sich gegen einen Frieden in Kurdistan und dem Mittleren Osten und befeuern den Krieg.

   
 
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