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Köln, den 2. März
1999
Mehmet Kilic wurde heute nach Istanbul abgeschoben
Alle Bemühungen seiner Anwältin, der zuständigen Gremien
des nordrhein-westfälischen Landtags und einer Reihe von Persönlichkeiten,
die Abschiebung von Mehmet Kilic zu verhindern, sind erfolglos geblieben.
Das Verwaltungsgericht Münster hat heute auch den zweiten gegen
die Abschiebung des 28jährigen Kurden gerichteten Eilantrags seiner
Anwältin abgelehnt.
Mehmet Kilic hatte sich am 16. Februar 1999 in Köln an Protestaktionen
wegen der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Öcalan beteiligt. Er
wurde festgenommen und aufgrund abgelaufener Papiere in Abschiebehaft genommen.
Wenige Tage später erschienen in den türkischen Tageszeitungen
"Hürriyet" und "Sabah" Artikel über die geplante Abschiebung
des "PKK-Anhängers Mehmet K." aus Köln in die Türkei.
Daraufhin stellte seine Anwältin einen Eilantrag wegen der Gefahr
einer Verhaftung von Mehmet Kilic in der Türkei. Das Gericht lehnte
diesen Antrag mit der Begründung ab, daß in den beiden Artikeln
der Betroffene wegen der Abkürzung des Namens nicht eindeutig identifiziert
werden könne. Ein weiterer Beitrag in den "Kölner Lokalberichten"
mit der Nennung des vollen Namens und der Veröffentlichung des Fotos
von Mehmet Kilic, führte zu einem zweiten Eilantrag. Diesen lehnte
das Verwaltungsgericht Münster nun auch ab; eine schriftliche Begründung
liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Seit einigen Tagen erhalten wir verstärkt Hilferufe von Kurden,
die nach den Protestaktionen der vergangenen Woche verhaftet und in Abschiebehaft
genommen wurden und dies zum Teil aufgrund äußerst fragwürdiger
Begründungen. Die Ankündigung, Kurden "die ganze Härte des
Gesetzes spüren zu lassen", wie dies u.a. der Bundesinnenminister
Schily androhte, wird offenbar in die Tat umgesetzt. Dabei nehmen bundesdeutsche
Behörden keinerlei Rücksicht auf die derzeit extrem gefährliche
Situation für die kurdische Bevölkerung in der Türkei.
Nach Aussagen der Menschenrechtsvereine in der Türkei vom 25.2.
wurden allein in der Zeit vom 16. - 24. Februar 3.369 Menschen inhaftiert,.
auf Demonstrationen zahlreiche verletzt und getötet. Die Verhaftungswelle
richtet sich vornehmlich gegen Mitglieder der vom Verbot bedrohten prokurdischen
HADEP, gegen MenschenrechtlerInnen, Rechtsanwälte und all jene, die
nach Meinung des türkischen Regimes die PKK unterstützen.
Zu diesen würde auch der abgeschobene Mehmet Kilic gehören.
Die Folgen einer Verhaftung dürfte den politisch Verantwortlichen
in der BRD bekannt sein. Alleine sie haben für das weitere Schicksal
von Mehmet Kilic die Verantwortung zu tragen.
Wir fordern, daß diese Bundesregierung, die sich in besonderer
Weise den Menschenrechten verpflichtet hat, gerade jetzt einen sofortigen
und unbefristeten Abschiebestopp in die Türkei beschließt statt
mit der Verschärfung von Gesetzen zu drohen. |