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Köln, 25. Nov. 1999
Statt Panzer in die Türkei : Aufhebung des PKK-Verbots
Rot-grüne Bundesregierung setzt CDU/FDP-Kurs fort
Das im November 1993 vom damaligen Innenminister Manfred Kanther erlassene
sog. PKK-Verbot hat auch 6 Jahre danach für die kurdische Bevölkerung
in der Bundesrepublik Repression, politische Verfolgung und eklatante Eingriffe
in die Meinungs- und Pressefreiheit zur Folge. Sie soll mit dem Strafrecht
zum Schweigen und zur Bewegungslosigkeit verdammt werden.
Zehntausende Ermittlungsverfahren, Razzien in kurdischen Vereinen und
Privatwohnungen, massenhafte Festnahmen, zahllose Gerichtsverfahren, hohe
Geld- oder Haftstrafen haben jedoch nicht verhindert, dass sich KurdInnen
zu Wort melden. Sie nennen die Täter, decken die Verantwortlichkeiten
auf – hier wie in der Türkei. Dafür werden sie in beiden Ländern
abgestraft.
Im Januar 1998 verkündete die Bundesanwaltschaft, die PKK sei nicht
mehr als “terroristisch”, sondern „nur“ noch als “kriminell” einzustufen.
Diese Erklärung verschaffte der kurdischen Bevölkerung keine
Atempause. Im Gegenteil: Jede auch noch so geringfügige Aktivität
erhält das Attribut “kriminell” und kann so flächendeckend verfolgt
werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass politische Äußerungen
auf diese Weise ihres Inhalts beraubt werden. Das zeigt sich insbesondere
in den abgeschlossenen oder noch laufenden Verfahren um die Besetzungsaktionen
und Demonstrationen im Februar diesen Jahres, als die Verschleppung des
PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan in die Türkei bekannt wurde.
Die Hinhaltepolitik der rot-grünen Regierung während des
Rom-Aufenthaltes des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan im vergangenen
Jahr, ihr beharrliches Schweigen nach dessen Entführung und die Ignoranz
gegenüber seinen weitreichenden Friedensangeboten bis hin zur Einstellung
des bewaffneten Kampfes, verdeutlichen den Kurs dieser Bundesregierung.
Um so schneller und lauter erhoben sich allerdings die Stimmen der
PolitikerInnen, als im Februar Kurden und Kurdinnen SPD-Büros, Botschaftsgebäude
oder andere Einrichtungen besetzten. Es wurde wieder von den “Gästen”,
die “das Gastrecht missbrauchen” schwadroniert, Gesetzesverschärfungen
oder die Überprüfung bestimmter kurdischer Medien gefordert.
Ein Großteil der Presse begleitete diese neuerliche Hetze mit Schlagzeilen
über “Kurden-Krawalle” der “Terror-Kurden”. Es wurden in Berlin vier
kurdische Menschen von israelischen Wachleuten erschossen. Die Polizei
nahm Tausende von KurdInnen fest, Dutzende Personen kamen in U-Haft. Die
meisten sind inzwischen verurteilt zu Geld- oder Haftstrafen, zumeist auf
Bewährung. Wir begrüßen ausdrücklich die Freisprüche
der letzten Zeit in Berlin. Allerdings: Gegen eine Reihe von KurdInnen,
die immer noch im Gefängnis sind, wird Anfang Dezember vor dem Leipziger
Landgericht der Prozess eröffnet. Nahezu zeitgleich finden zwei Hauptverhandlungen
in Hamburg statt, wo außerdem mit Anklagen gegen weitere 64 Personen
gerechnet werden muss. In Frankfurt gibt es bereits 13 Anklagen; 235 Ermittlungsverfahren
sind anhängig. Einige der kurdischen Demonstranten wurden in die Türkei
abgeschoben, viele sind von Abschiebung bedroht.
Wir fordern
die Aufhebung des PKK-Verbots
den Stopp von Abschiebungen in die Türkei
die Freilassung der politischen kurdischen Gefangenen aus deutschen
Gefängnissen und
einen Stopp aller Waffenlieferungen an das türkische Regime
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