Falsche Zeugen und fragwürdige Beweise
Am 28. Juli muß Mehmet K. wieder vor Gericht
Mehmet K. sitzt seit dem 17. Februar 1999 in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft will ihn zu mindestens vier Jahren Knast verurteilt sehen; schon eine weit geringere Strafe ermöglicht der Ausländerbehörde schließlich die Abschiebung von Mehmet K. in die Türkei. Und das ist das erklärte Ziel. Der Prozess hat "besondere politische Bedeutung", so die zuständige Richterin. Aber nicht etwa, weil Mehmet K. an der Protestaktion am israelischen Generalkonsulat teilgenommen hat, sondern allein deshalb, weil er dafür aus politischen Gründen büßen soll. Mehmet K. wird gar nicht vorgeworfen, am 17. Februar am Konsulat gewesen zu sein, sondern einige 100m weiter am Rathenauplatz. "Wir trieben die Kurden vor uns her", mit diesen Worten beschrieb der Polizeizeuge Schmidt das dortige Geschehen.
Im Mai wurde der Prozess gegen Mehmet K. verschoben, weil der Hauptbelastungszeuge, der Polizist Schmidt, im Urlaub sei. Als der Prozess im Juni dann begann, zeigte sich, daß die Staatsanwaltschaft diesen Polizisten mit einem der zahllosen anderen Polizisten mit Namen Schmidt verwechselt hatte und dies in der Zwischenzeit nicht weiter aufgefallen war, so daß nun erneut der falsche Zeuge vorgeladen wurde. Der Prozess platzte und wurde seitdem nicht mehr fortgesetzt, weil nach dem falschen Schmidt nun das Gericht im Urlaub weilt. Die Justizsprecherin sagte, so etwas sei "an der Tagesordnung". All das ist die Wahrheit. Und Mehmet K. sitzt immer noch in U-Haft. Wegen der "hohen Straferwartung".
Aber das ist nicht alles. Die Staatsanwaltschaft arbeitet auch mit ausgesprochen fragwürdigen Beweismitteln: In der Kopie des Polizeivideos, das beweisen soll, daß Mehmet K. den Polizisten Schmidt mit einer Eisenstange geschlagen habe, fehlen genau die entscheidenden elf Sekunden. Vielleicht ist auch das "an der Tagesordnung", wenn eine Verurteilung mit anschließender Abschiebung in die Türkei "besondere politische Bedeutung" hat.
Vom Ausgang des Prozesses hängt viel ab, nicht nur für Mehmet
K. Kommt es in diesem Prozess zu einem Freispruch, wird es in den kommenden
Prozessen (und das sind viele) für die Staatsanwaltschaft sehr viel
schwieriger, eine Verurteilung durchzusetzen. Am 28. Juli wird erneut gegen
Mehmet K. verhandelt. Ob die Staatsanwaltschaft mit ihren "Beweisen" durchkommt,
hängt auch vom öffentlichen Druck ab.
Wir fordern auch dazu auf, die parallel laufenden Prozesse gegen andere kurdische Angeklagte zu besuchen. Die nächsten bekanntenTermine sind: