PROZESS-INFO BERLIN                    Nr.2. / 24.7.99.

„Ich werde mich nicht der deutschen Polizei stellen. Denn das bedeutet, mich der türkischen Polizei zu stellen.“
(illegalisierter abgelehnter kurdischer Asylbewerber)
 

Presseerklärung von YEK-KOM (Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e.V.) vom 19.07.99:

Abgeschoben und ermordet!

Der Kurde Süleyman Aksoy ist drei Monate nach seiner Abschiebung in die Türkei vom türkischen Staat ermordet worden. Wir rufen die Regierungen der europäischen Staaten auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass sie, wenn sie Kurden in die Türkei abschieben, menschenrechtswidrige Behandlung, Folter und häufig den Tod der Abgeschobenen in Kauf nehmen.
Weil er in der Türkei nicht zum Militär wollte, floh der 1975 bei Malatya geborene Süleyman Aksoy 1995 in die Bundesrepublik und stellte in Duisburg Asylantrag. Sein Antrag wurde im Oktober ´98 rechtskräftig abgelehnt; um der Abschiebung zu entgehen, flüchtete er in die Niederlande. Dort wurde er in Haft genommen und drei Monate später in die Türkei abgeschoben.
Nachdem man ihn zwei Tage lang bei der Flughafenpolizei in Istanbul verhört hatte, wurde er den Militärbehörden in Ankara überstellt, um seinen Militärdienst anzutreten. Nach weiteren drei Monaten erhielten seine Eltern die Mitteilung, ihr Sohn habe Selbstmord begangen. Als die Eltern seine Leiche abholen wollten, wurden sie von der Staatsanwaltschaft gewarnt, sie dürften den Sarg nicht öffnen. Daraufhin verstärkte sich ihr Verdacht, dass die Todesursache ihres Sohnes kein Suizid gewesen sei. Sie brachten den Sarg nach Istanbul und öffneten ihn trotz der Warnung. Sie fanden seinen Körper verstümmelt und völlig zerstört. Als die Eltern versuchten, eine Obduktion zu erwirken, wurde diese verweigert mit dem Hinweis, die Militärstaatsanwaltschaft habe die Todesursache bereits feststellen lassen.
Angesichts diese gewaltsamen Todes kritisieren wir erneut das Verhalten europäischer Regierungen, weiterhin leichtfertig den Zusicherungen der türkischen Regierung in Bezug auf abgeschobene Kurdinnen und Kurden zu vertrauen.
Speziell in der Bundesrepublik finden in großer Zahl Abschiebungen in die Türkei statt, zum Teil nach nächtlichen Hausdurchsuchungen und Verhaftungen der illegalisierten und zum Teil kriminilasierten Personen. Dabei werden zunehmend auch KurdInnen abgeschoben, die als exilpolitisch aktiv weithin bekannt sind. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch Murat Polat, abgeschoben am 05.07.99, der, ebenso wie Süleyman Aksoy, in Istanbul sofort festgenommen und nach Ankara verschleppt wurde. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. [lt. ÖZG. POLITIKA v. 22.7. wird M. Polat im Gefängnis in Ankara festgehalten.] Wir fürchten aufgrund der offensichtlichen Parallelen um sein Leben!
Als Vertreterin Tausender Kurdinnen und Kurden rufen wir, YEK-KOM, die westliche Staatengemeinschaft auf, ihre politische Doppelmoral endlich aufzugeben und entsprechend den von ihnen proklamierten Wertvorstellungen zu handeln!