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Stellungnahme zu den Ereignissen
während des letzten
Teil 1 - Zu den Ereignissen während des BAT am 27.10.00 in Dresden Beim vorletzten BAT in Bremen gab es eine Diskussion über den Umgang mit dem Definitionsrecht der Frau im Falle einer Vergewaltigung. In deren Verlauf traten verschiedene Positionen zutage. Ein Teil der Gruppen trat für die unumschränkte Zuerkennung des Definitionsrechtes für die Frau ein, scheinbar nur 2 Gruppen, Rote Antifaschistische Aktion Leipzig (RAAL) und das Bündnis gegen Rechts Leipzig (BgR) lehnten eine einfache Anerkennung des Definitionsrechtes ab. Beim BgR geschah dies mit der Begründung, daß bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Gruppenposition erarbeitet wurde. Die RAAL wurde daraufhin vom BAT ausgeschlossen, das BgR, unter der Maßgabe sich bis zum nächsten BAT zu positionieren, bis dahin weiterhin "geduldet". Von BAT-Seite wurde diese Verfahrensweise mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner des BAT begründet, welcher die Anerkennung des Definitionsrechtes der Frau bei einer Vergewaltigung darstelle. Wir, das Bündnis gegen Rechts, erarbeiteten uns in den folgenden Monaten eine Position zum Umgang mit öffentlich gemachten Vergewaltigungen und veröffentlichten daraufhin ein Positionspapier. Dieses wurde u.a. mit dem Einladungsschreiben zum BAT verschickt, so das wir zum Zeitpunkt des BAT in Dresden davon ausgingen, das der Inhalt bei den BAT-Gruppen bekannt ist. Beim BAT stand das Thema "Sexismus" zwar auf der Tagesordnung, leider war das zugesagte Referat für die Diskussion nicht verfügbar. Als Ziel der Diskussion wurde - auf unsere Nachfrage - der Austausch von Positionen über das Definitionsrecht benannt. Diese Positionierungen fielen sehr vielfältig aus, angefangen bei der Zuerkennung des Definitionsrechtes, über den Gebrauch des Definitionsrechtes als Arbeitsthese bis zu den nicht wenigen Gruppen und Einzelpersonen, die die Problematik noch nicht diskutiert hatten. Einige Gruppen äußerten sich - aus welchen Gründen auch immer - gar nicht, was ihnen wohlwollend wohl als das klassische, zustimmende Schweigen zugestanden wurde. Die Position des BgR ist im o.g. Papier nachzulesen. Wir stellen nicht zur Disposition, daß, wenn eine Frau sagt, sie ist vergewaltigt wurden, es eine Vergewaltigung war. Ebenso gibt es eine klare Aussage unsererseits zum Umgang mit dem Täter und mit Gruppen, wenn eines ihrer Mitglieder einen Vergewaltigungsvorwurf hat. Der Dissens, der augenscheinlich war, bestand darin, daß das BgR eine Diskussion, die für alle nachvollziehbar macht, was eine Vergewaltigung sein kann für notwendig erachtet, damit letztenendes alle annähernd das selbe meinen, wenn sie denken, vom selben zu reden. Dafür wurde von uns die Begrifflichkeit des "Rahmen" verwendet, was uns als Nichtanerkennung des Definitionsrechtes ausgelegt wird. Nicht sehr förderlich erwies sich für die Diskussion, daß ein Teil der Anwesenden unser Papier noch nicht gelesen hatte, was sich in z.T. haltlosen Vorwürfen zu Dingen, die wir weder gesagt noch geschrieben hatten, niederschlug. Nachdem nochmals unwidersprochen betont wurde, das der Minimalkonsens des BAT die Anerkennung des Definitionsrechtes der Frau bei einer Vergewaltigung ist, jedoch noch zu klären sei, was unter Definitionsrecht genau zu verstehen ist, sprachen sich einige Gruppen dafür aus, daß dasgR mit der jetzigen Position diesen Minimalkonsens unterlaufe und demzufolge auszuschließen sei. So, wie bis zu diesen Zeitpunkt mit Positionen umgegangen wurde und Meinungen gewichtet wurden, war für uns keine Diskussion mehr möglich. Das veranlaßte uns, die Konsequenzen aus dieser Situation zu ziehen und das Treffen zu verlassen. Teil 2 - einige generelle Anmerkungen Ungeachtet dessen, müssen
wir diese Verfahrensweise zur Kenntnis nehmen, wollen aber gleichzeitig
- nicht nur daran - einige generelle Kritikpunkte anbringen: Wir
sind seit April 1997 beim BAT vertreten und uns sind bis heute jedwede
Zugangskriterien ebenso verborgen geblieben, wie Ausschlußkriterien.
Das die Anerkennung des Definitionsrechtes der BAT-Minimalkonsens sei,
ist weder aus einen Beschluß noch aus einem Papier, was vor dem BAT
in Bremen existiert hätte, nachvollziehbar.
Bündnis gegen Rechts Leipzig
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