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Stellungnahme aus Hamburg Umgang der M mit einem Vergewaltiger in ihrer Gruppe Intro Die Soligruppe Hamburg versteht
sich nicht als politische Gruppe, die gemeinsam Aus dieser Haltung heraus ist es uns trotzdem wichtig, notwendige politische Minimalpositionen nicht preiszugeben. Das Zurückschlagen einerseits antifeministischer Initiativen und andererseits staatlicher Repression ist für viele von uns ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Diese Position, die Grundlage dieses Papiers ist, haben wir als Plenum jedoch nur an- und nicht ausdiskutiert. Deshalb spiegelt diese Papier auch nicht die Position der gesamten Soligruppe wider. Soligruppe Hamburg, April 1996 Zum Umgang der Antifa(M)
mit einem Vergewaltiger in ihrer Gruppe und den Konsequenzen daraus für
eine Solidaritätsarbeit zu dem anstehenden Antifa(M)-Prozeß.
Wir haben massive Kritik an dem Vorgehen der Antifa(M) im Zusammenhang
mit der Vergewaltigung durch einen Mann aus ihrer Gruppe. Eine Zusammenarbeit
mit der Antifa(M), ohne dazu Position zu beziehen, kann leicht als
Unterstützung ihrer Umgehensweise wirken. Politischer Raum für
feministische Positionen und Perspektiven würden dann nicht nur durch
die Antifa(M), sondern auch durch die mit ihr zusammenarbeitenden Gruppen,
eingeschränkt. Zentraler Bestandteil der politischen Arbeit von Feministinnen
im Kampf gegen Sexismus sind in Jahren erkämpfte
Forderungen zum Umgang mit Vergewaltigern und mit Vergewaltigungsvorwürfen:
Auch wenn es durchaus positiv ist, daß die Antifa(M), als eine Ausnahme innerhalb der gemischten Gruppen, die grundsätzliche Auseinandersetzung und einen strukturellen Umgang zum Sexismus entwickelt haben will, zeigt ihr Umgang, daß es damit nicht so weit her ist. Das von der Antifa(M) beschriebene Verfahren dient in dieser Form faktisch nur dazu, nach außen hin den Forderungen Rechnung zu tragen, um letztendlich intern bestimmen zu können, wie mit dem Vergewaltigungsvorwurf weiter umgegangen werden soll. Es geht also um die formale Korrektheit bei gleichzeitigem Unterlaufen der Forderung von Frauen. Ein solcher Umgang darf sich auf keinen Fall durchsetzen und von anderen Gruppen als "Lösung" übernommen werden! Wir sehen Erklärungsbedarf, warum wir uns trotzdem solidarisch gegen die Kriminalisierung der Antifa(M) verhalten werden und dabei auch eine Zusammenarbeit mit der Antifa(M) -soweit sie im Rahmen effektiver Solidaritätsarbeit notwendig ist- nicht ausschließen. Vor allem, weil eine Zusammenarbeit mit der Antifa(M) ohne Stellungnahme zu der Vergewaltigungsdiskussion faktisch als Tolerierung der Position der Antifa(M) wirken und der berechtigten Kritik von feministischen Gruppen in den Rücken fallen würde. Das Verfahren gegen die Antifa(M) ist ein Staatsschutzangriff großen Ausmaßes auf eine seit Jahren bestehende antifaschistische Struktur. Dies drückt sich am deutlichsten in der Anwendung des Vereinigungsparagraphen §129 StGB aus. Das Ausmaß des Staatsschutzangriffs wird auch daran deutlich, daß 17 Menschen angeklagt sind, massive Abhöraktionen von Telefonen, Gesprächen auf der Straße usw. stattfanden und nicht zuletzt erhebliche Prozeßkosten auf die Betroffenen zukommen. Darüber hinaus ist selbstverständlich nicht nur die Antifa(M) gemeint (es sind ja auch längst nicht nur Menschen aus der Antifa(M) betroffen). Kriminalisiert wird hier autonome Antifa Arbeit, die organisiert und vom Standpunkt antikapitalistischer Positionen aus gemacht wird. Auch angesichts der Differenzen/Kritik in Bezug auf die Vergewaltigung muß dieser Angriff gegen antifaschistische Arbeit und Organisierung gemeinsam bekämpft werden. Wir haben in unserer Broschüre zu dem Staatsschutzangriff vom 13.6.95 (gegen K.O.M.I.T.E.E., AIZ und radikal) dargestellt, wie wir die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen sehen, in denen derzeit Repressionsangriffe gegen radikale-linke Organisierungen und Politik laufen. Ziel der Repression ist, die innenpolitische Grabesruhe um die imperialistischen Großmachtbestrebungen der BRD nicht zu stören. Das Kräfteverhältnis endgültig zu ihren Gunsten entscheiden zu können, scheint den Herrschenden in greifbare Nähe gerückt. Bei der Solidarität mit kriminalisierten, den Inhalten für die sie angegriffen werden und den Gruppen, die für diese Inhalte stehen, geht es immer auch um die Verteidigung von politischem Raum. Es wäre fatal, wegen Kritik und Unterschiedlichkeit -in diesem Fall mit der Antifa(M)- dem Staatdiesen Raum zu überlassen. Wir finden es politisch notwendig, als Soligruppe zum 13.6.95, die wir ebenfalls zu laufenden §§129/129a-Verfahren arbeiten, das Antifa(M) Verfahren in unsere Solidaritätsarbeit mit einzubeziehen. Eine politische Soliarbeit sollte -soweit irgend möglich- in Abstimmung mit den Betroffenen entwickelt werden. Die daraus resultierende punktuelle Zusammenarbeit mit der Antifa(M) begreifen wir in diesem Zusammenhang als notwendig. In Bezug auf die Antifa(M) heißt das für uns nicht, daß die Kritik an dem Umgang mit der Vergewaltigung zum Nebenwiderspruch gemacht wird. Die Auseinandersetzung muß aber in anderen Räumen stattfinden, als dort, wo der Staat seine Angriffe gegen Antifas gerade verfolgt. nsbesondere Antifa-Gruppen fordern wir auf, sich mit der Antifa(M) innerhalb der Antifa-Strukturen über ihr falsches und politisch schädliches Vorgehen zu streiten. |