Ruhr Nachrichten, 5.1.2000 Neue Altfallregelung lässt Yazgans auf Bleiberecht hoffen Familie droht Abschiebung Schwerte (klu) - Vakkas Yazgan ist Kurde und Anhänger der alevitischen Glaubensrichtung des Islams. In der Türkei fühlte er sich deshalb nicht mehr sicher und flüchtete 1992 nach Deutschland. Seit acht Jahren lebt er mit seiner Frau und drei Kindern in Schwerte, zwei davon wurden hier geboren. Yazgans stellten zweimal Antrag auf Asyl. Nachdem beide Anträge abgelehnt worden waren, hat die Ausländerbehörde des Kreises Unna zum 21. Januar die Abschiebung angekündigt, erklärte Yazgan. Seine Frau versuchte daraufhin, sich das Leben zu nehmen, und liegt nun in der Klinik. Ein konkretes Datum für die Abschiebung hat nicht vorgelegen, versicherte die Ausländerbehörde, die den Vorfall außerordentlich bedauert. Zunächst wolle man die noch ausstehende Entscheidung der Härtefallkommission abwarten. Außerdem, so die Behörde, werde man überprüfen, ob im Falle der Yazgans eine seit Anfang des Jahres geltende Altfallregelung greife. Diese billigt unter bestimmten Voraussetzungen Asylbewerber-Familien, die vor '93 ihren Antrag stellten, das Bleiberecht zu. Vakkas Yazgan selbst sieht seine Chancen gut: "Ich erfülle alle Voraussetzungen, wenn das Arbeitsamt mir nur die Arbeitserlaubnis erteilen würde." Trotz mehrerer Stellenzusagen habe er keine Arbeitserlaubnis erhalten. Der Ausländerbehörde allerdings reicht eine feste Arbeitszusage bis Stichtag 19. November 1999 aus. Sie weiß aus eigener Erfahrung, dass die Arbeitsämter manchmal wegen zu kurzer Duldung oder anderer Bewerber keine Arbeitserlaubnis erteilen können.
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