Tagesspiegel, 20.1.2000 Neue Richtlinien für Rüstungsexport Im Beschluss der Bundesregierung werden die Menschenrechte stärker berücksichtigt Drei Monate nach dem Koalitionsstreit über die Panzerlieferung in die Türkei hat die Bundesregierung neue Grundsätze für Rüstungsexporte beschlossen. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Neufassung der Richtlinien von 1982. Als weiteres Kriterium bei Exporten will die Regierung die Lage der Menschenrechte im Empfängerland berücksichtigen. Der außenpolitische Berater von Kanzler Schröder (SPD), Michael Steiner, sagte, es sei eine "vernünftige Synthese" gelungen. Wirtschafts-Staatssekretär Siegmar Mosdorf (SPD) kündigte an, die Regierung werde in wenigen Wochen ihren ersten Rüstungsexport-Bericht vorlegen. SPD und Grüne begrüßten die neuen Grundsätze als einen deutlichen Fortschritt. In den neuen "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" heißt es, der Beachtung der Menschenrechte werde bei einer Exportentscheidung künftig "besonderes Gewicht beigemessen". Die Ausfuhr dürfte nicht genehmigt werden, wenn ein "hinreichender Verdacht" bestehe, dass die Waffen zu "interner Repression" oder anderen Menschenrechtsverletzungen missbraucht würden. Bislang waren die Menschenrechte nicht erwähnt worden. Neu ist auch, dass die Bundesregierung dem Bundestag jährlich einen Rüstungsbericht vorlegen muss, in dem erteilte Exportgenehmigungen und die Einhaltung der neuen Grundsätze aufgeschlüsselt werden. Mosdorf sagte im Bundestag, die Regierung werde in wenigen Wochen den ersten Bericht für 1998 vorlegen. Wenn Länder Rüstungsimporte ohne Genehmigung der Bundesregierung an andere Staaten weitergeben, wird das Land bis auf weiteres "von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen ausgeschlossen". Bei Kooperationen mit Partnerstaaten will sich die Regierung größere Mitsprache bei Exporten sichern. Ein "Konsultationsverfahren" soll bei neuen Verträgen sicherstellen, dass die Regierung Einwendungen gegen mögliche Exporte "wirksam geltend" machen kann. Die Neufassung der Grundsätze hatten SPD und Grüne nach der Koalitionskrise über die Lieferung eines deutschen Leopard-2-Kampfpanzers zu Testzwecken in die Türkei vereinbart. Außenminister Joschka Fischer (Grüne) hatte den Export im Oktober unter Verweis auf die Lage der Menschenrechte in dem Nato-Land abgelehnt, war aber von Schröder überstimmt worden. Die Türkei will nach der Erprobung des Panzers entscheiden, ob sie etwa 1000 Panzer in Lizenz des Münchner Unternehmens Krauss-Maffei-Wegmann nachbauen will Die Vorsitzende des Bundestags-Menschenrechtsausschusses, Claudia Roth (Grüne), erklärte, nach den neuen Richtlinien sei ein Export von Panzern in die Türkei "zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich". Das neue Regelwerk sei eine "vertretbare Kompromisslösung". Unzufrieden zeigte sich Roth mit den Möglichkeiten des Bundestages, Rüstungsexporte zu kontrollieren. Für die Grünen bleibe die Forderung nach einer parlamentarischen Kontrolle ein Ziel. Dagegen nannte der Bundesverband der Deutschen Industrie die neuen Grundsätze einen "gefährlichen nationalen Alleingang". Der wehrtechnischen Industrie dürfe nicht die Existenzgrundlage entzogen werden. |