taz Berlin, 25.1.2000 Illegal in Berlin Wer eine Aufenthaltsgestattung wie dieser Flüchtling hat, darf zumindest zeitweise legal in der Bundesrepublik leben. Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die nach den Bestimmungen des Ausländerrechts zur Ausreise verpflichtet und von der Abschiebung bedroht sind, gelten juristisch als "illegal". Diese kommen in einer gestern vom Erzbistum Berlin vorgestellten Interview- und Aufsatzsammlung zu Wort. Auch PolitikerInnen wie die Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU), RichterInnen und MedizinerInnen wurden befragt. Das Leben für "Illegale" sei "äußerst prekär", resümierte die katholische Migrationsbeauftragte Cornelia Bührle. Sie versuchten, so unauffällig wie möglich durch den Alltag zu kommen, um nicht der Polizei aufzufallen. Das Buch sei "die bislang einzige Veröffentlichung", die Einblick in die spezifische Berliner Situation gebe. Der Hauptstadt nützten diese Menschen. "Die neue Mitte Berlins konnte nur hochgezogen werden, weil so viele Illegale dort gearbeitet haben", sagte Bührle. Wenn die Pizza in einem Restaurant billig sei, liege es daran, dass in der Küche häufig Illegale arbeiteten. Man müsse den Menschen, die häufig in ausbeuterischen Abhängigkeitsverhältnissen lebten, eine Lebensperspektive geben, unterstrich Bührle. Sie bräuchten ein sicheres Aufenthaltsrecht. Es sei realistisch, dass diese auch in den nächsten Jahren in Berlin blieben. "Man kann sie nicht alle abschieben. Das sagt auch die Ausländerpolizei." Politische Forderungen wollte die Migrationsbeauftragte nicht stellen. Wünschenswert sei aber, wenn die Menschen ausreichend medizinisch versorgt würden, die Kinder regelmäßig in die Schule gingen und "Schwarzarbeiter" die Möglichkeit bekämen, ihren Lohn einzuklagen. Flüchtlingsorganisationen schätzen, dass etwa 100.000 Menschen ohne gültige Ausweispapiere in Berlin leben. nau Die Broschüre kann bei der Migrationsbeauftragten in der Tübinger Str. 5, 10715 Berlin, Tel.: 857 841 42, abgeholt werden. Sie ist kostenlos, Spenden sind jedoch erwünscht. |