Express Bonn, 26.1.2000

Computer war vor über einem Jahr beschlagnahmt worden

Staatsanwalt rückt PC nicht mehr raus

Von KLAUS KLEINÖDER

exp Bonn - Wie viel Zeit benötigt eigentlich ein Staatsanwalt, um einen beschlagnahmten PC-Rechner auszuwerten? Drei, sechs, gar neun Monate? Falsch! Selbst ein Jahr reicht der Koblenzer Justizbehörde nicht.

Wegen des Verdachts, für die verbotene PKK aktiv zu sein, hatte die Bonner Kripo für die Koblenzer Staatsanwaltschaft die Wohnung eines 49-jährigen Kurden in Beuel durchsucht. Von der Visitenkarte über Aufkleber bis hin zum PC-Rechner reichten die beschlagnahmten Gegenstände.

Versuche des Kurden, den PC bald zurückzubekommen, weil seine Tochter ihn dringend für schulische Arbeiten benötigt, schmetterte die Justiz ab.

Obwohl seine Bonner Anwälte der Staatsanwaltschaft "fehlendes Fingerspitzengefühl für grundrechtlich geschützte Bereiche" anlasteten - sogar das Wort Schikane fiel - sah er den PC bis heute nicht wieder.

Seine Anwältin rief das Gericht an. Doch das hielt dem Staatsanwalt die Stange, wies ihre Beschwerde ab: "Dem PC kommt Beweisbedeutung zu."

Dagegen die Anwältin: "Binnen gut drei Monaten hätten die auf der Festplatte des PC gespeicherten Daten ausgewertet werden können." Der Kurde resigniert: "Es bleibt mir nichts anderes übrig, als meiner Tochter einen neuen PC zu kaufen."