junge Welt, 26.1.2000 Todesfasten geht weiter Halbherzige Angebote des Hamburger Senats abgelehnt. Solidaritätsaktionen in der Türkei Der im Hamburger Untersuchungsgefängnis inhaftierte Ilhan Yelkuvan will sein Todesfasten gegen die vom Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht verhängten Haftbedingungen fortsetzen. Der wegen angeblichen Mordes an einem türkischen Faschisten zu lebenslanger Haft verurteilte Anhänger der Revolutionären Volksbefreiungspartei - Front (DHKP-C) verweigert seit 57 Tagen jede feste Nahrung. Der 33jährige wird weiterhin von acht hungerstreikenden Häftlingen in Deutschland unterstützt. Andere am Protest beteiligte Gefangene hatten den Hungerstreik in den letzten Tagen abgebrochen, darunter Erdogan Cakir in der Justizvollzugsanstalt Aachen, dessen Zustand nach Angaben aus Solidaritätskreisen bereits lebensbedrohlich war. In Belgien und Frankreich befinden sich insgesamt noch zwölf Gefangene aus der DHKP-C im Hungerstreik, um den Forderungen von Yelkuvan Nachdruck zu verleihen. In der Türkei haben am Montag in verschiedenen Haftanstalten erneut mehr als 1 000 politische Gefangene mit einen Solidaritätshungerstreik begonnen. Sie hatten bereits vor etwa zwei Wochen mit einem auf drei Tage befristeten Hungerstreik auf den Kampf ihrer Genossen in deutschen Gefängnissen reagiert. Diesmal soll der Streik unbefristet sein. Derweil führt der Verteidiger von Yelkuvan, Eberhard Schultz aus Bremen, Verhandlungen mit dem Staatsschutzsenat in Hamburg, um die Haftsituation seines Mandanten zu verbessern. »Wir hoffen, bald zu einer tragfähigen Lösung zu kommen«, versicherte Schultz gegenüber jW. Bereits am letzten Freitag hatte das Gericht in einem Beschluß für den Fall, daß der Hungerstreik beendet würde, die Aufhebung der Isolation und die Verlegung in eine andere Haftanstalt angekündigt. Allerdings mit der Auflage, daß Yelkuvan nach der Verlegung weiterhin keinen Kontakt zu türkischsprachigen Gefangenen haben darf. Das Gericht hatte die Isolationshaft auch damit begründet, daß Yelkuvan versuchen könnte, andere Gefangene aus der Türkei von den Zielen der DHKP-C zu überzeugen. Yelkuvan, der kaum deutsch spricht, hat das Angebot des Staatsschutzsenats abgelehnt. Rechtsanwalt Schultz ist sich sicher, daß sein Mandant durch den Beschluß des Gerichts in seinen Grundrechten verletzt wird und hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Aus Solidaritätskreisen wurde indes der Vorwurf laut, der Staatschutzsenat wolle mit dieser für Yelkuvan unannehmbaren Entscheidung die Unterstützung für den Hungerstreik schwächen. Unter anderem PDS- Bundestagsabgeordnete und Menschenrechtsorganisationen hatten sich vehement für die Forderungen der Hungerstreikenden eingesetzt. Jörg Hilbert, Hamburg
|